Aktuelle Bundespolitik

  • Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen.
    Eine Alternative wäre tatsächlich die Erbschaftssteuer abzuschaffen, und dafür eine Vermögenssteuer von z.B. 2 % jährlich einzuführen. Hat allerdings den Nachteil, dass eine Vermögenssteuer mehr Verwaltungsaufwand bedeutet, da die Vermögen laufend bewertet werden müssten. Auf der anderen Seite gäbe es nicht das Problem der auf einmal fälligen großen Steuerschuld.

    Dann sollte der Staat sich auch nicht darum kümmern, wenn ein Vermögender mal bestohlen, betrogen, erpresst, entführt, bedroht gehackt usw. wird. Geht ihn ja nix an.

    das ist ja Quatsch. Der Reiche hat sein Geld, sofern es nicht illegal erworben wurde, ja schließlich entsprechend auch schon versteuert und dementsprechend dem Staat auf die Mittel zur Verfügung gestellt, Kriminalität zu bekämpfen.

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • ähm?!
    besteuertes Erbe = Vermögen des Vererbenden...

    Nein, wenn es besteuert wird, ist es nicht mehr das Vermögen des Erblassers. Es ist in dem Moment der Vermögenszuwachs des Erben, der besteuert wird.

    Keep Pounding

  • mal davon abgesehen ist es ja immer noch so, dass dieser Staat definitiv kein Einnahmeproblem, sondern ein ganz massives Ausgabenproblem hat, was er seit Jahrzehnten nicht angreift. Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass die paar Milliarden Mehreinnahmen irgendwo in eine bessere soziale Umverteilung münden würden

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • @Patryck87
    @FinalD
    @DWDawson


    Irgendwie scheine ich mich missverständlich auszudrücken. Meine Idee war, dass der Erbe die "Option Nr. 2" erhält, dass mit der Einräumung des Anteils die Steuerschuld beglichen ist. Es geht also nicht darum, eine Sicherheit zu schaffen, dass anschließend (über Dividenden o. ä.) die Steuerschuld beglichen wird. Das wäre auch denkbar, ist aber nicht mein Vorschlag.

    Wenn man den Staat nicht mitstimmen lässt, hat er - zutreffend - keinen Einfluss auf die Dividendenpolitik. Aber das habe ich als Kleinanleger ja faktisch auch nicht. Früher oder später werden Ausschüttungen kommen, sonst haben die anderen Anteilseigner auch nichts davon. Letztlich wird (spätestens zum Zeitpunkt der Liquidation) das Vermögen ausgeschüttet.

    Von mir aus können die Anteile sowohl an die Erben als auch an Dritte veräußert werden.

  • Irgendwie scheine ich mich missverständlich auszudrücken. Meine Idee war, dass der Erbe die "Option Nr. 2" erhält, dass mit der Einräumung des Anteils die Steuerschuld beglichen ist. Es geht also nicht darum, eine Sicherheit zu schaffen, dass anschließend (über Dividenden o. ä.) die Steuerschuld beglichen wird. Das wäre auch denkbar, ist aber nicht mein Vorschlag.

    Wenn man den Staat nicht mitstimmen lässt, hat er - zutreffend - keinen Einfluss auf die Dividendenpolitik. Aber das habe ich als Kleinanleger ja faktisch auch nicht. Früher oder später werden Ausschüttungen kommen, sonst haben die anderen Anteilseigner auch nichts davon. Letztlich wird (spätestens zum Zeitpunkt der Liquidation) das Vermögen ausgeschüttet.

    Von mir aus können die Anteile sowohl an die Erben als auch an Dritte veräußert werden.

    Wenn ich dich richtig verstehe, sind das so eine Art Vorzugsaktien für den Staat, der dir vorschwebt. Die Frage ist, ob die Anteile auch nach dem Verkauf an Dritte stimmrechtslos bleiben würden.

    Keep Pounding

  • mal davon abgesehen ist es ja immer noch so, dass dieser Staat definitiv kein Einnahmeproblem, sondern ein ganz massives Ausgabenproblem hat, was er seit Jahrzehnten nicht angreift. Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass die paar Milliarden Mehreinnahmen irgendwo in eine bessere soziale Umverteilung münden würden

    Natürlich nicht und das steht für mich auch außer Frage. Aber darum geht es hier, zumindest für mich, nicht. Die Diskussion finde ich trotzdem gerechtfertigt.

    @Patryck87
    @FinalD
    @DWDawson


    Irgendwie scheine ich mich missverständlich auszudrücken. Meine Idee war, dass der Erbe die "Option Nr. 2" erhält, dass mit der Einräumung des Anteils die Steuerschuld beglichen ist.


    Das wäre aus meiner Sicht schon wieder eine Zwangsenteignung weit über eine "Steuerschuld" hinaus.
    Was machst du dann eigentlich, wenn das Unternehmen mehrfach vererbt wird? Irgendwann sind 100% voll.

  • Mein Vorschlag bezog sich darauf, wie man eine vorhandene Erbschafts-/Schenkungssteuer systemimmanent gerecht gestaltet. Es ging mir insbesondere nicht um eine Erhöhung der (Erbschafts-)Steuereinnahmen. Der Steuersatz von 30 % war daher nur als Beispiel mit einer "glatten" Zahl zu verstehen.

    Eine völlig andere Frage ist, ob man überhaupt Erbschafts-/Schenkungssteuer erheben soll (und ggf. in welcher Höhe). Die Situation ist m. E. ambivalent:

    1. Aus Sicht der erbenden/beschenkten Seite freut sich natürlich individuell jeder, er etwas (oder gar viel) erhält. Aber in der Gesamtperspektive gibt es eigentlich gar keinen Grund, warum man überhaupt individuell etwas erben soll. Wesentlich gerechter wäre es, die Vermögenswerte gleichmäßig auf alle zu verteilen. Denn den Vermögenswert hat ein anderer erwirtschaftet. Im praktischen Regelfall erben nahe Verwandte, meist die Kinder. Aber einen logisch sinnvollen Grund, warum Person A, die das Glück hat, mit einem vermögenden Menschen verwandt zu sein, etwas erben soll, wohingegen Person B, die leider nur mit vermögenslosen Menschen verwandt ist, nichts bekommt, vermag ich nicht zu erkennen.

    2. Völlig anders stellt sich die Lage aber aus Sicht der vererbenden/verschenkenden Seite dar. Denn diese hat das Vermögen aufgebaut. Aus deren Sicht sollte es eigentlich gar keine Erbschafts-/Schenkungssteuer geben, denn Steuern wurden schon beim Vermögensaufbau gezahlt. Es erscheint nur gerecht, wenn derjenige, der das Vermögen aufgebaut hat, nun auch frei darüber entscheiden darf, wie es verteilt wird.

    In diesem Spannungsverhältnis halte ich grundsätzlich das gegenwärtige System, einerseits das (auch grundgesetzlich garantierte) Erbrecht nicht auszuhöhlen, andererseits aber auch eine gewisse Umverteilung über Steuern herbeizuführen, für eine vernünftige und ausgewogene Lösung. Eine (völlige oder weitgehende) Abschaffung des Erbrechts erscheint mir auch gänzlich unpraktikabel, zumal man dann auch das Verschenken und tausend Umgehungsmöglichkeiten unterbinden müsste.

    Im Gegensatz dazu halte ich von Vermögenssteuern gar nichts.

    2 Mal editiert, zuletzt von Chief (6. Dezember 2019 um 17:45)

  • Wenn ich dich richtig verstehe, sind das so eine Art Vorzugsaktien für den Staat, der dir vorschwebt. Die Frage ist, ob die Anteile auch nach dem Verkauf an Dritte stimmrechtslos bleiben würden.

    Zum ersten Teil: Im Prinzip ja. Zur Frage: Nein.

    Daher wären es formal gesehen keine Vorzugsaktien, sondern der Staat würde einfach mit einem Stimmausübungsverbot belegt. Mir geht es nicht darum, dass neue Anteilseigner nicht mitstimmen dürften, sondern nur darum, dass der Staat als solcher nicht als Unternehmer agiert. Dafür bin ich viel zu sehr Freund der Marktwirtschaft.

  • Das wäre aus meiner Sicht schon wieder eine Zwangsenteignung weit über eine "Steuerschuld" hinaus.
    Was machst du dann eigentlich, wenn das Unternehmen mehrfach vererbt wird? Irgendwann sind 100% voll.

    Der Prozentsatz bezieht sich naturgemäß immer nur auf das Erbe, also auf den "Rest". Außerdem ist das Ziel, die Anteile wieder loszuwerden.

    Vielleicht mal am Beispiel (der Einfachheit halber ohne Freibeträge und weiterhin mit dem nur beispielhaft zu verstehenden Steuersatz von 30 %):

    A ist Alleineigentümer der X-AG mit einem Wert von 100 Mio. €. Er stirbt, seine Alleinerbin ist seine Tochter B. B kann nun 30 Mio. Steuern zahlen, wenn sie will und kann. Sie kann alternativ dem Staat zur Steuerschuld auch einen Anteil von 30 % einräumen und 70 % behalten, was wirtschaftlich erst einmal das gleiche ist. B kann auch eine Zwischenlösung wählen, z. B. 10 Mio. Steuern zahlen und dem Staat 20 % einräumen.

    Wenn das Unternehmen sich künftig gut entwickelt (= Wert steigt), dann erhält der Staat faktisch mehr, wenn es sich schlecht entwickelt (=Wert sinkt), erhält der Staat weniger. Die Zukunft ist ihrer Natur nach ungewiss. Der Staat sollte aber anstreben, seinen Anteil wieder zu veräußern, wenn das wirtschaftlich sinnvoll möglich ist. Meine "Anteilslösung" ist nicht Primärziel, sondern nur Mittel zum Zweck. Ich will gerade keinen "Staat als Unternehmer". Ob der Staat an B zurück veräußert oder an einen Dritten, wäre mir gleichgültig.

    Aber spinnen wir das Beispiel fort: B hat 10 Mio., die sie auf die Steuerschuld bezahlt, und räumt dem Staat 20 % ein. Leider kommt sie drei Tage später gemeinsam mit ihrem Ehemann bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Beerbt wird sie durch ihre Kinder C und D. Gehen wir vereinfachend davon aus, dass kein weiteres Vermögen vorhanden ist und die Kinder die Anteile unter sich hälftig aufteilen. Nun müßte jedes Kind 30 % von 40 Mio., also 12 Mio. Steuern zahlen. Jedes Kind kann also nun entscheiden, ob es zahlen oder dem Staat 30 % von seinem Anteil einräumen will. Nehmen wir an, C verschafft sich das Geld und zahlt, während D lieber den Anteil einräumt, dann kriegt der Staat 12 Mio. von C und 12 % von D, hat jetzt also 42 %.

    "Zwangsenteignung"? Nur in einem sehr weiten Sinne. Wenn A 100 Mio. € cash erbt, muss sie im Beispiel 30 Mio. abdrücken. Das könnte man unjuristisch als "Zwangsenteignung" bezeichnen, aber so gesehen wäre jede Steuer einer "Zwangsenteignung". Wenn A ein Unternehmen im Wert von 100 Mio. € erbt, wäre die konsequente Lösung, dass sie auch 30 Mio. € Steuern zahlen muss. Wie sie das hinkriegt (z. B. Veräußerung oder Liquidation des Unternehmens oder Kreditaufnahme), wäre ihr Problem. Ich will ihr einfach eine zusätzliche Option einräumen, nämlich dem Staat 30 % der Anteile zu überlassen. Das hätte den Vorteil, dass das Unternehmen an sich unangetastet bliebe, sie nicht unter Zeitdruck verkaufen oder liquidieren müsste. Der Staat veräußert dann anschließend nach Möglichkeit ohne Zeitdruck, ggf. auch an A zurück.

    2 Mal editiert, zuletzt von Chief (6. Dezember 2019 um 17:48)

  • Ich bin jetzt kein Experte was Unternehmenssteuern angeht, aber wenn ein Unternehmen Überschüsse immer wieder soweit investiert, dass am Ende des Jahres kein Gewinn in der Bilanz steht, steigert es doch den Unternehmenswert, ohne jemals auf Unternehmensgewinne Steuern bezahlt zu haben. Korrigiert mich, wenn ich da nen Denkfehler habe.

    Du kannst ja nicht die Investitionen gegen deinen Betriebsgewinn rechnen sondern nur die daraus resultierenden Abschreibungen also angenommener Wertverlust der Investition aus in der Betrachtungsperiode (hier Steuerjahr)

  • "Zwangsenteignung"? Nur in einem sehr weiten Sinne. Wenn A 100 Mio. € cash erbt, muss sie im Beispiel 30 Mio. abdrücken. Das könnte man unjuristisch als "Zwangsenteignung" bezeichnen, aber so gesehen wäre jede Steuer einer "Zwangsenteignung". Wenn A ein Unternehmen im Wert von 100 Mio. € erbt, wäre die konsequente Lösung, dass sie auch 30 Mio. € Steuern zahlen muss. Wie sie das hinkriegt (z. B. Veräußerung oder Liquidation des Unternehmens oder Kreditaufnahme), wäre ihr Problem. Ich will ihr einfach eine zusätzliche Option einräumen, nämlich dem Staat 30 % der Anteile zu überlassen. Das hätte den Vorteil, dass das Unternehmen an sich unangetastet bliebe, sie nicht unter Zeitdruck verkaufen oder liquidieren müsste. Der Staat veräußert dann anschließend nach Möglichkeit ohne Zeitdruck, ggf. auch an A zurück.

    Warum sollte der Staat wieder verkaufen? Er hat dann ja bis in alle Ewigkeiten einen Anteil an dem Unternehmen, wenn er denn möchte. Dann sind wir ja doch wieder bei dem Thema, dass der Staat auf einmal zum Aktienhändler wird. Egal, ob diese Anteile Stimm- und Mitbestimmungsrechte enhtalten oder nicht.

    Edit: Hier stand Blödsinn.

  • Ich bin jetzt kein Experte was Unternehmenssteuern angeht, aber wenn ein Unternehmen Überschüsse immer wieder soweit investiert, dass am Ende des Jahres kein Gewinn in der Bilanz steht, steigert es doch den Unternehmenswert, ohne jemals auf Unternehmensgewinne Steuern bezahlt zu haben. Korrigiert mich, wenn ich da nen Denkfehler habe.

    Im Normalfall führt eine Reinvestition allerdings auch zu Vermögenswerten, ist also buchhalterisch bloß ein sog. "Aktivtausch". Wenn Du beispielsweise Geld verwendest, um Grundstücke oder Maschinen zu erwerben, dann hast Du weniger Geld auf dem Konto, aber stattdessen höhere Sachwerte. Das alleine verringert den Gewinn erstmal nicht. Eine etwaige Verringerung des Gewinns erzielst Du dann ggf. in den Folgejahren durch Abschreibungen auf die Sachwerte, was aber wiederum auch sachgerecht ist, weil deren Wert typischerweise sinkt. Natürlich gibt es Konstellationen, in denen man sog. "stille Reserven" bilden kann (=Vermögenswerte, die nicht oder nicht in voller Höhe in der Bilanz stehen, aber dennoch vorhanden sind). Dann sinkt die Steuerlast erst einmal wirklich, weil das Unternehmen "auf dem Papier" weniger wert ist als in der Realität.

    Allerdings: Auf den ganzen Lebenszyklus des Unternehmens gesehen werden irgendwann alle stillen Reserven gehoben und alle Gewinne ausgeschüttet. Spätestens dann müssen Steuern gezahlt werden.

  • Warum sollte der Staat wieder verkaufen? Er hat dann ja bis in alle Ewigkeiten einen Anteil an dem Unternehmen, wenn er denn möchte. Dann sind wir ja doch wieder bei dem Thema, dass der Staat auf einmal zum Aktienhändler wird. Egal, ob diese Anteile Stimm- und Mitbestimmungsrechte enhtalten oder nicht.

    Warum zahlt "der Staat" für Hartz IV, Beamtenbesoldung oder Straßenbau? Weil es "im Gesetz" steht. Wenn das Ziel entsprechend meinem Vorschlag nicht ist, dass der Staat Unternehmer wird, dann veräußert er eben, sofern er einen adäquaten Preis bekommt. Ich schätze, dass das Kernproblem meines Vorschlages genau an dieser Stelle liegt, nämlich an der Beurteilung der Frage, was ein adäquater Preis für den Wiederverkauf ist. Die wenigsten Unternehmen sind börsennotiert. Vielleicht könnte man mit einer Art Auktion arbeiten.

    Nebenbei: Erstaunlich wenige Unternehmen halten sich "bis in alle Ewigkeiten". Selbst bei riesigen, börsennotierten Aktiengesellschaften sind > 100 Jahre eine absolute Rarität.

    Einmal editiert, zuletzt von Chief (6. Dezember 2019 um 18:08)

  • Laut DIW könnte man mit einem Bündel an Reichensteuern jährlich Mehreinnahmen von ca. 15 Milliarden Euro realisieren ohne wirtschaftliche Nachteile befürchten zu müssen. Bei der Erbschaftssteuer würde dafür schon eine Begrenzung der Vergünstigungen auf kleine und mittelständische Unternehmen genügen.

    Wenn man als Ziel hat, die Schere zwischen arm und reich nicht weiter aufgehen zu lassen, kann dies aus meiner Sicht nur über stärkere Besteuerung von Kapital bzw. vermögensbezogene Steuern (nicht unbedingt Vermögenssteuer) erfolgen. Zwar ist auch die Lohnsteuer reformbedürftig (Stichwort: kalte Progression), hier kann es meiner Ansicht aber nur um eine Umverteilung der Last und nicht das erzielen zusätzlicher Einnahmen gehen. Die Lohnsteuer ist in Deutschland sicher kein vorrangiger Grund für das Auseinanderdriften vom arm und reich.

    Eigentlich bedürfte es einer großen Steuerreform, die verschiedene Steuerarten einbezieht. Dann könnte man sich auch solche bruchstückhaften Lösungen wie beim Soli sparen. Aber aufgrund der Komplexität traut sich da wohl keine Regierung mehr ran. Lieber hier nochmal eine Ausnahme und da nochmal eine Ausnahme von der Ausnahme.

  • Eigentlich bedürfte es einer großen Steuerreform, die verschiedene Steuerarten einbezieht. Dann könnte man sich auch solche bruchstückhaften Lösungen wie beim Soli sparen. Aber aufgrund der Komplexität traut sich da wohl keine Regierung mehr ran. Lieber hier nochmal eine Ausnahme und da nochmal eine Ausnahme von der Ausnahme.

    Die Frage ist ja nicht nur, ob und wie ich Mittel oben abschöpfe, sondern auf welchem Wege ich diese dann unten wieder verteile. Das von der Union gerne genommene Mittel der Erhöhung der Freibeträge bei der Einkommenssteuer ist da ja das falsche Mittel, weil es die untersten Einkommen gar nicht erreicht. Wenn man sich da an eine Reform herantraut, dann sollte sie mMn auch beide Seiten umfassen.

    Keep Pounding

  • Warum zahlt "der Staat" für Hartz IV, Beamtenbesoldung oder Straßenbau? Weil es "im Gesetz" steht. Wenn das Ziel entsprechend meinem Vorschlag nicht ist, dass der Staat Unternehmer wird, dann veräußert er eben, sofern er einen adäquaten Preis bekommt. Ich schätze, dass das Kernproblem meines Vorschlages genau an dieser Stelle liegt, nämlich an der Beurteilung der Frage, was ein adäquater Preis für den Wiederverkauf ist. Die wenigsten Unternehmen sind börsennotiert. Vielleicht könnte man mit einer Art Auktion arbeiten.
    Nebenbei: Erstaunlich wenige Unternehmen halten sich "bis in alle Ewigkeiten". Selbst bei riesigen, börsennotierten Aktiengesellschaften sind > 100 Jahre eine absolute Rarität.

    Glaube ehrlich gesagt nicht, dass es jemand gibt der interesse hat an einer Minderheiten-Beteiligung an privaten Unternehmen hat, die noch dazu kein Stimmrecht haben. Damit würde meiner Meinung nach der Wiederverkaufswert deutlich unter dem Wert der Erbschaftssteuer stehen. Auch kommen noch Transaktionskosten hinzu die beim Staat verbleiben.

  • Der Prozentsatz bezieht sich naturgemäß immer nur auf das Erbe, also auf den "Rest". Außerdem ist das Ziel, die Anteile wieder loszuwerden.
    Vielleicht mal am Beispiel (der Einfachheit halber ohne Freibeträge und weiterhin mit dem nur beispielhaft zu verstehenden Steuersatz von 30 %):

    A ist Alleineigentümer der X-AG mit einem Wert von 100 Mio. €. Er stirbt, seine Alleinerbin ist seine Tochter B. B kann nun 30 Mio. Steuern zahlen, wenn sie will und kann. Sie kann alternativ dem Staat zur Steuerschuld auch einen Anteil von 30 % einräumen und 70 % behalten, was wirtschaftlich erst einmal das gleiche ist. B kann auch eine Zwischenlösung wählen, z. B. 10 Mio. Steuern zahlen und dem Staat 20 % einräumen.

    Wenn das Unternehmen sich künftig gut entwickelt (= Wert steigt), dann erhält der Staat faktisch mehr, wenn es sich schlecht entwickelt (=Wert sinkt), erhält der Staat weniger. Die Zukunft ist ihrer Natur nach ungewiss. Der Staat sollte aber anstreben, seinen Anteil wieder zu veräußern, wenn das wirtschaftlich sinnvoll möglich ist. Meine "Anteilslösung" ist nicht Primärziel, sondern nur Mittel zum Zweck. Ich will gerade keinen "Staat als Unternehmer". Ob der Staat an B zurück veräußert oder an einen Dritten, wäre mir gleichgültig.

    Aber spinnen wir das Beispiel fort: B hat 10 Mio., die sie auf die Steuerschuld bezahlt, und räumt dem Staat 20 % ein. Leider kommt sie drei Tage später gemeinsam mit ihrem Ehemann bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Beerbt wird sie durch ihre Kinder C und D. Gehen wir vereinfachend davon aus, dass kein weiteres Vermögen vorhanden ist und die Kinder die Anteile unter sich hälftig aufteilen. Nun müßte jedes Kind 30 % von 40 Mio., also 12 Mio. Steuern zahlen. Jedes Kind kann also nun entscheiden, ob es zahlen oder dem Staat 30 % von seinem Anteil einräumen will. Nehmen wir an, C verschafft sich das Geld und zahlt, während D lieber den Anteil einräumt, dann kriegt der Staat 12 Mio. von C und 12 % von D, hat jetzt also 42 %.

    "Zwangsenteignung"? Nur in einem sehr weiten Sinne. Wenn A 100 Mio. € cash erbt, muss sie im Beispiel 30 Mio. abdrücken. Das könnte man unjuristisch als "Zwangsenteignung" bezeichnen, aber so gesehen wäre jede Steuer einer "Zwangsenteignung". Wenn A ein Unternehmen im Wert von 100 Mio. € erbt, wäre die konsequente Lösung, dass sie auch 30 Mio. € Steuern zahlen muss. Wie sie das hinkriegt (z. B. Veräußerung oder Liquidation des Unternehmens oder Kreditaufnahme), wäre ihr Problem. Ich will ihr einfach eine zusätzliche Option einräumen, nämlich dem Staat 30 % der Anteile zu überlassen. Das hätte den Vorteil, dass das Unternehmen an sich unangetastet bliebe, sie nicht unter Zeitdruck verkaufen oder liquidieren müsste. Der Staat veräußert dann anschließend nach Möglichkeit ohne Zeitdruck, ggf. auch an A zurück.

    Gegenbeispiel: A ist nicht allein Eigentümer seiner Firma, hält aber 51 Prozent der Aktien, um die komplette Kontrolle über das Unternehmen und seine Mitarbeiter zu halten. Jetzt stirbt er, seine Tochter übernimmt und TaDa.... Jegliche Kontrolle über die Firma ist weg und der Staat hängt mit 15 Prozent als "stiller Teilhaber" ohne Interesse am Wohlergehen oder aktiven Steuerung der Firma mit drin.... "Läuft"!

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • mal von dem ganzen % und der tatsächlichen Durchführbarkeit abgesehen:

    nenne mir bitte einen Grund warum ich mein Unternehmen nicht einfach ins Ausland verlegen sollte (und den Wohnsitz natürlich auch gleich), wenn man neben der dritthöchsten Unternehmenssteuerbelastung in Europa (real ist es die zweithöchste weil Malta zwar einen höheren Steuersatz hat, den aber faktisch fast keiner bezahlen muss) auch noch befürchten muss das der Staat irgendwann Miteigentümer des Unternehmens wird oder meine Erben immense Steuern bezahlen müssen?

  • mal von dem ganzen % und der tatsächlichen Durchführbarkeit abgesehen:
    nenne mir bitte einen Grund warum ich mein Unternehmen nicht einfach ins Ausland verlegen sollte (und den Wohnsitz natürlich auch gleich), wenn man neben der dritthöchsten Unternehmenssteuerbelastung in Europa (real ist es die zweithöchste weil Malta zwar einen höheren Steuersatz hat, den aber faktisch fast keiner bezahlen muss) auch noch befürchten muss das der Staat irgendwann Miteigentümer des Unternehmens wird oder meine Erben immense Steuern bezahlen müssen?

    Im Falle einer Kapitalgesellschaft ist das leider garnicht mal so einfach. Mit einem Umzug außerhalb der EU kostet es viel Zeit und Geld, um erst Umwege über andere EU Länder und dann ganz raus gehen zu können, ohne erhebliche Summen zu bezahlen. Sonst schlägt die Wegzugsbesteuerung mit voller Kapitalertragssteuer und Soli auf den Firmenwert zu. Praktisch in den wenigsten Fällen bezahlbar.

    Innerhalb der EU ist das schon wieder einfacher möglich. Die Auswahl an, zumindest aus meiner Sicht, attraktiven Ländern ist hier aber ebenfalls begrenzt, wenn man wirklich essentiel weniger Steuern zahlen möchte. Je größer der Betrieb, je eher lohnt es sich allerdings.

  • Im Falle einer Kapitalgesellschaft ist das leider garnicht mal so einfach. Mit einem Umzug außerhalb der EU kostet es viel Zeit und Geld, um erst Umwege über andere EU Länder und dann ganz raus gehen zu können, ohne erhebliche Summen zu bezahlen. Sonst schlägt die Wegzugsbesteuerung mit voller Kapitalertragssteuer und Soli auf den Firmenwert zu. Praktisch in den wenigsten Fällen bezahlbar.
    Innerhalb der EU ist das schon wieder einfacher möglich. Die Auswahl an, zumindest aus meiner Sicht, attraktiven Ländern ist hier aber ebenfalls begrenzt, wenn man wirklich essentiel weniger Steuern zahlen möchte. Je größer der Betrieb, je eher lohnt es sich allerdings.

    Also auf Anhieb fallen mir ein:

    Irland
    Zypern
    Ungarn
    Bulgarien

    mit Steuersätzen zwischen 9-12,5% (gegenüber 30% in Deutschland) Je nach Branche ist da schon fast für jeden was dabei. Daneben gibt es noch jede Menge EU Länder mit Steuersätzen unter 20%.

  • Also auf Anhieb fallen mir ein:
    Irland
    Zypern
    Ungarn
    Bulgarien

    mit Steuersätzen zwischen 9-12,5% (gegenüber 30% in Deutschland) Je nach Branche ist da schon fast für jeden was dabei. Daneben gibt es noch jede Menge EU Länder mit Steuersätzen unter 20%.

    Ich denke unter Anderem haben wir einfach unterschiedliche Meinungen was die "Attraktivität" angeht. Und bis auf Zypern erfordern die genannten Länder durchaus einiges an Anwesenheit in dem Land. Sofern du eine Betriebsstätte in Deutschland behälst (je nach Geschäftsmodell eventuell notwendig), fällst du meines Wissens nach auch noch für viele Jahre unter die beschränkte Steuerpflicht. Und je mehr zu holen ist, je mehr wird man auch nachforschen.

    Wenn eine Erscbhaftssteuer auch noch deutlich reduziert werden soll, müssen die Erben ebenfalls rechtzeitig auswandern.

    Ich sage ja nicht, dass es geht oder dass ich es gutheiße. Aber Deutschland schafft es aus meiner Sicht vergleichsweise gut, seinen Unternehmern auch das Auswandern ziemlich schwer zu machen.

  • Mit neuer Spitze sackt die SPD auf nur noch elf Prozent ab

    Es kann sich nur um ein Luftholen handeln, bevor man nach der nächsten Wahl den/die Kanzler*In stellt.

    Die Umfrage wurde durchgeführt, bevor Esken und Walter-Borjans überhaupt ins Amt gesählt worden sind. Sehr aussagekräftig sowas. Überhaupt sind solche Aussagen zum jetztigen Zeitpunkt wenig aussagekräftig. nachdme Schulz als Kanzlerkandidat feststand schossend ie Werte der SPD durch die Decke, übrig ist davon nichts geblieben. Lasst die beiden doch erstmal mit ihrer Arbeit als Parteivorsitzende anfangen, dann sieht man in einem Jahr auch, ob sie es geschafft haben eine Trendwende einzuleiten. Wenn die Umfragewerte für die SPD momentan weiter runtergehen ist das eh nur die Fortsetzung eines Prozesses, der schon mehrere Jahre läuft.

    Keep Pounding

  • AKK hatte bei mir auch eine Chance, die hat sie gründlich versemmelt.

    Wir nehmen jetzt einfach mal an das entspreche der Wahrheit. Womit hat sie es denn versemmelt?

    -----------------
    It is time for us to do what we have been doing and that time is every day.

  • Kannst du bestimmt selbst recherchieren, ich habe jetzt keine Lust die ganzen Fettnäpfchen aufzuzählen.

    Jaaaa weißte... kann ich leider nicht. Ich hab ihr auch "ne Chance gegeben" und mich hat noch kein Fettnäpfchen dahin gebracht sie abzuschreiben. Ich halte die niedliche Kategorie des "Fettnäpfchens" auch eher als ungeeignet um dieses Privileg meiner Chance abzuerkennen.

    Wenn ich jetzt ne rote Socke wäre, die mit AKK politisch wenig anfangen könnte, dann würde ich diese Fettnäpfchen vielleicht anders bewerten, weil ich halt die ganze Zeit auf der Lauer lag nach einem Vergehen, mit dem ich jemanden abschreiben könnte, den ich eh nie mögen wollte. Aber für sowas bin ich dann auch zu ehrlich. Mir kommt "links von Franz Josef Strauß" nix ins Haus, ich hätte auch gegen Scholz agitiert.

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    It is time for us to do what we have been doing and that time is every day.

  • Jaaaa weißte... kann ich leider nicht. Ich hab ihr auch "ne Chance gegeben" und mich hat noch kein Fettnäpfchen dahin gebracht sie abzuschreiben. Ich halte die niedliche Kategorie des "Fettnäpfchens" auch eher als ungeeignet um dieses Privileg meiner Chance abzuerkennen.

    Wenn ich jetzt ne rote Socke wäre, die mit AKK politisch wenig anfangen könnte, dann würde ich diese Fettnäpfchen vielleicht anders bewerten, weil ich halt die ganze Zeit auf der Lauer lag nach einem Vergehen, mit dem ich jemanden abschreiben könnte, den ich eh nie mögen wollte. Aber für sowas bin ich dann auch zu ehrlich. Mir kommt "links von Franz Josef Strauß" nix ins Haus, ich hätte auch gegen Scholz agitiert.

    Naja, wenn du alles abtust, was eh nicht deiner Richtung entspricht, dann ist deine Meinung zur SPD ja eh nix wert. Ich glaube, ich ignorier dich wieder.

    Keep Pounding