Aktuelle Bundespolitik

  • Und wo ist jetzt der Grund der Häme und der Kritik an dieser Initiative aus Berlin?

    Da gab es zwei Punkte; zum einen wurde darüber gelästert, dass hier zwar das Leben auf den Dörfern so gelobt wurden, diese aber von der Bundesregierung in Sachen Infrastruktur oftmals vernachlässigt werden. Der andere Aspekt betraf die Überhöhung des Dorflebens in der Kampagne und war oftmals mit eigenen, vielfach negativen Erfahrungen angereichert, in denen es unter anderem um Mobbing, Rassismus oder den Umgang mit Alkohol ging.

    Keep Pounding

  • Zum Thema "Enteignung":

    Nach Art. 14 Abs. 3 GG darf man nur unter sehr engen Voraussetzungen jemanden enteignen:

    A. Formell darf es nur durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geschehen.
    B. Inhaltlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
    1. Der Enteignungszweck muss das Wohl der Allgemeinheit sein.
    Aufgrund der grundsätzlichen Garantie des Eigentums muss es sich um eine besonders schwerwiegendes, dringendes öffentliches Interesse handeln. Dabei ist auch eine Enteignung zu Gunsten Privater zulässig, wenn hierdurch mittelbar das Gemeinwohl gefördert wird, wobei insoweit aber besonders hohe Anforderungen gestellt werden. Generell unzulässig sind Enteignungen allein aus fiskalischen Gründen, zur Erweiterung des Grundvermögens der öffentlichen Hand oder zur Verfolgung eines rechtswidrigen Vorhabens.
    2. Die Enteignung muss verhältnismäßig i. w. S. sein, d. h.
    a) sie muss prinzipiell geeignet sein, den angestrebten Zweck zu verfolgen,
    b) sie muss nach Art und Ausmaß erforderlich sein, d. h. es darf keine andere rechtlich und wirtschaftlich vertretbare Lösung geben, die nicht oder weniger schwer in die Betroffenen-Rechte eingreift.
    c) Die Enteignung muss verhältnismäßig i. e. S. (angemessen) sein, d. h. es ist eine Abwägung des Gewichts der verfolgten Allgemeinwohlbelange einerseits und der Beeinträchtigung des Einzelnen andererseits erforderlich. Ein Beispiel für einen besonders gewichtigen Allgemeinwohlbelang ist die Sicherung der Energieversorgung.
    C. In dem Gesetz müssen Art und Ausmaß der Entschädigung geregelt sein (sog. "Junktimklausel"), wobei natürlich die Entschädigung ihrerseits auch wieder angemessen sein muss.

    Vor diesem Hintergrund versucht man normalerweise, die Enteignung von Grundstücken so weit wie möglich zu vermeiden und diese vielmehr auf dem freien Markt anzukaufen, ggf. auch vorsorglich. Bei Großprojekten kommt man z. T. nicht um formelle Enteignungen herum, z. B. im Bereich des Straßenbaus oder dem Bau von Energieversorgungstrassen. Mit Abstrichen gilt beispielsweise für den Tagebau ähnliches. Die wahrscheinlich größte derartige Maßnahme war wohl die Flurbereinigung aufgrund des Flurbereinigungsgesetzes von 1953.

    Das ist (unabhängig von der Frage nach der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit solcher Maßnahmen) hinsichtlich der Enteignung von Gebäuden zu Wohnzwecken wesentlich problematischer. Die Voraussetzungen werden wohl kaum je vorliegen, jedenfalls nicht in einem relevanten Umfang.

    Deswegen argumentieren die Verfechter der Pläne, Wohnungseigentümer zu enteignen, auch mit Art. 15 GG. Dort heißt es nämlich: "Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft übertragen werden."

    Die Vorschrift ist noch nie angewandt worden, weswegen es dazu auch keine Entscheidungen gibt. Jedenfalls wäre dann nicht nur eine Verstaatlichung (Enteignung), sondern auch eine Änderung des Wirtschaftens ("Gemeinwirtschaft") erforderlich. Zudem wären wohl auch insoweit das Verhältnismäßigkeitsprinzip und die Entschädigungspflicht zu beachten. Der Unterschied zu Art. 14 Abs. 3 GG läge also wohl darin, dass man auch zu anderen Zwecken als dem Wohl der Allgemeinheit enteignen dürfte (umstritten), dafür aber das (diesbezügliche) Wirtschaften generell ändern müsste. Erschwerend kommt hinzu, dass man auf diese Weise zwar möglicherweise um die strengen Voraussetzungen einer Enteignung nach Art. 14 Abs. 3 GG teilweise herum käme, aber die Voraussetzungen hinsichtlich des Eingriffs in andere Grundrechte uneingeschränkt beachten müsste (z. B. Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 GG).

    Deshalb gehen die meisten juristischen Stellungnahmen davon aus, dass auch unter diesem Gesichtspunkt die Berliner Idee einer Enteignung von Wohnungseigentümern wenig erfolgversprechend wäre.

    5 Mal editiert, zuletzt von Chief (24. Januar 2020 um 14:37)

  • Da gab es zwei Punkte; zum einen wurde darüber gelästert, dass hier zwar das Leben auf den Dörfern so gelobt wurden, diese aber von der Bundesregierung in Sachen Infrastruktur oftmals vernachlässigt werden.


    Warum sollte man den nicht das Leben auf dem Land loben dürfen. Es gibt sehr viele Menschen die trotz der verbundenen Nachteile sehr gern auf dem Land aufgrund sehr vieler Vorteile leben wollen?

    Zitat von Erzwolf

    Der andere Aspekt betraf die Überhöhung des Dorflebens in der Kampagne und war oftmals mit eigenen, vielfach negativen Erfahrungen angereichert, in denen es unter anderem um Mobbing, Rassismus oder den Umgang mit Alkohol ging.

    Eigenen Erfahrungen von wem? Von der Bundesministerin?

  • Eigenen Erfahrungen von wem? Von der Bundesministerin?

    Ohne @Erzwolf vorgreifen zu wollen: Ich vermute, dass die Kritiker mit eigenen Erfahrungen deutlich machen wollten, dass aus ihrer Sicht das Leben auf dem Land doch nicht ganz so toll sei.

  • Warum sollte man den nicht das Leben auf dem Land loben dürfen. Es gibt sehr viele Menschen die trotz der verbundenen Nachteile sehr gern auf dem Land aufgrund sehr vieler Vorteile leben wollen?

    Bestreite ich gar nicht. Es ging in dem Shitstorm u.a. darum, dass man auf dem Land schlechten Handyempfang, langsames Internet und wenn überhaupt nur miesen ÖPNV hat und die Bundesregierung zu wenig tut, um die Situation zu verbessern. Wenn einem das nicht so wichtig ist, kann man die Vorteile des Landlebens sicherlich genießen.

    Und die eigenen Erfahrungen beziehen sich auf die Erfahrungen der Kritiker der Kampagne, die ich (auch auf dem Dorf aufgewachsen) ähnlich erlebt habe. Die Kampagne stellt #Dorfkinder pauschal sehr positiv dar, was in keinster Weise der Realität entspricht. Dort gibt es genau so Arschlochkinder wie in der Großstadt.

    Keep Pounding

  • Vor allem was soll das bezwecken? Gibt es im Verbraucherschutzministerium keine dringenderen Themen als "unser Dorf muss schöner werden" .

  • Bestreite ich gar nicht. Es ging in dem Shitstorm u.a. darum, dass man auf dem Land schlechten Handyempfang, langsames Internet und wenn überhaupt nur miesen ÖPNV hat und die Bundesregierung zu wenig tut, um die Situation zu verbessern. Wenn einem das nicht so wichtig ist, kann man die Vorteile des Landlebens sicherlich genießen.
    Und die eigenen Erfahrungen beziehen sich auf die Erfahrungen der Kritiker der Kampagne, die ich (auch auf dem Dorf aufgewachsen) ähnlich erlebt habe. Die Kampagne stellt #Dorfkinder pauschal sehr positiv dar, was in keinster Weise der Realität entspricht. Dort gibt es genau so Arschlochkinder wie in der Großstadt.

    Ich habe eher den Eindruck, so lese ich es zumindest aus dem Link von Bilbo heraus, geht es diesem Bundesministerium (zumindest nach außen) zunächst darum herauszufinden, was die Menschen auf dem Land wollen, was sie bewegt und bietet eine Plattform Positives wie Negatives darzustellen sowie einen Kontext zur Stadtbevolkerung herzustellen. Bei anderen, greifbareren, Themen heißt diess Feststellungsverfahren.

    Ich finde diesen Weg besser und auch löblich. Einerseits bietet sie ein Ohr sowie dem Volk eine Diskussionsplattform, andererseits nimmt sie den (heimattreuen) Kritikern den Wind aus den Segeln, weil siefür das Volk, den kleinen und Ungehörten, ein Ohr.

    Durch diesen Weg bietet sie den Ungehörten, ein Ohr und nimmt gleichzeitig den (heimattreuen) Oppositionsparteien den Wind aus den Segeln nicht für die Kleinen nicht da zu sein.
    Hinsichtlich deiner genannten Themen Handy, internet, OPNV scheint mir ihr Ministerium Ernährung und Landwirtschaft nicht verantwortlich.

    Vor allem was soll das bezwecken? Gibt es im Verbraucherschutzministerium keine dringenderen Themen als "unser Dorf muss schöner werden" .

    Was wäre den deiner Meinung nach wichtiger bzw. warum wäre dieses Thema deiner Meinung nach nicht wichtig genug?

    Und wie ich das lese, ist es doch auch Vertragsbestandteil des Koalitionsvertrags der erfüllt werden muss.


    Warum bohre ich so nach?
    Ich habe den Eindruck, dass hier die Medien diejenigen sind die hier miese Stimmung für ihre Clickbait künstlich zu generieren und der AfD und anderer Rechten ein Nährboden hierfür kostenfrei zu verfügung stellen. Ich für mich versuche kritisch und neutral herauszufinden, obs die Kampagne wirklich dilletantisch ist oder der Aufschrei künstlich.

  • Ich habe eher den Eindruck, so lese ich es zumindest aus dem Link von Bilbo heraus, geht es diesem Bundesministerium (zumindest nach außen) zunächst darum herauszufinden, was die Menschen auf dem Land wollen, was sie bewegt und bietet eine Plattform Positives wie Negatives darzustellen sowie einen Kontext zur Stadtbevolkerung herzustellen. Bei anderen, greifbareren, Themen heißt diess Feststellungsverfahren.

    Ich finde diesen Weg besser und auch löblich. Einerseits bietet sie ein Ohr sowie dem Volk eine Diskussionsplattform, andererseits nimmt sie den (heimattreuen) Kritikern den Wind aus den Segeln, weil siefür das Volk, den kleinen und Ungehörten, ein Ohr.

    Durch diesen Weg bietet sie den Ungehörten, ein Ohr und nimmt gleichzeitig den (heimattreuen) Oppositionsparteien den Wind aus den Segeln nicht für die Kleinen nicht da zu sein.
    Hinsichtlich deiner genannten Themen Handy, internet, OPNV scheint mir ihr Ministerium Ernährung und Landwirtschaft nicht verantwortlich.

    Nur zur Klarstellung, ich habe mich nicht an dem Shitstorm gegenüber dem Ministerium beteiligt. Ich wollte nur auf deine Frage antworten, worum es bei der Kritik denn ging.

    Ich habe den Eindruck, dass hier die Medien diejenigen sind die hier miese Stimmung für ihre Clickbait künstlich zu generieren und der AfD und anderer Rechten ein Nährboden hierfür kostenfrei zu verfügung stellen. Ich für mich versuche kritisch und neutral herauszufinden, obs die Kampagne wirklich dilletantisch ist oder der Aufschrei künstlich.

    Die Medien haben nur berichtet, was in den sozialen Medien als Antwort auf die Kampagne passiert ist. Da war meines Wissens keine Newsseite Urheber eines Clickbaits.

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  • "Ich habe keine Fehler gemacht" und " Ich habe eine andere Rechtsauffassung als der EuGH"

    Mittlerweile glaub ich der denkt das wirklich :kaffee

    https://twitter.com/CDU_MdB/status/1220479728982937605?s=20

    https://twitter.com/CDU_MdB/status/1220483769586659330?s=20

    Für jeden Carport musst Du dir erst 53 Genehmigungen holen und das ganze auf "Rechtssicherheit" prüfen lassen, weil dir das Ding sonst (nachträglich) abgerissen wird. Kann ich mich dann auch darauf berufen, dass ich eine andere Rechtsauffassung als das Bauamt habe :jeck:

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Für jeden Carport musst Du dir erst 53 Genehmigungen holen und das ganze auf "Rechtssicherheit" prüfen lassen, weil dir das Ding sonst (nachträglich) abgerissen wird. Kann ich mich dann auch darauf berufen, dass ich eine andere Rechtsauffassung als das Bauamt habe :jeck:

    Das geht m. E. teilweise am Thema vorbei. Natürlich kann Scheuer anderer Ansicht sein als der EuGH. Er muss nur damit leben, dass die Entscheidung des EuGH am Ende maßgeblich ist. Du kannst auch eine andere Rechtsauffassung als das Bauamt vertreten. Aber irgendwann - spätestens in der letzten Instanz - ist die Sache rechtskräftig entschieden, und dann gilt eben, was abschließend entschieden wurde. Das Bauamt kann anderer Ansicht sein, Du kannst anderer Ansicht sein, aber verbindlich ist eben, was die zuständige (letzte) Instanz entschieden hat.

    Es ist also grundsätzlich Scheuers gutes Recht, anderer Meinung zu sein als der EuGH. Möglicherweise hat er gute Gründe dafür. Aber jetzt ist die Sache nun mal entschieden, und er muss damit leben.

    Die entscheidenden Fragen sind andere: Hätte Scheuer nicht absehen können, dass der EuGH so entscheidet? Hätte Scheuer nicht zumindest abwarten müssen, bis der EuGH entscheidet, bevor er irgendwelche haftungsträchtigen Verträge abgeschlossen hat? Oder gab es gute Gründe für sein Handeln?

  • Das geht m. E. teilweise am Thema vorbei. Natürlich kann Scheuer anderer Ansicht sein als der EuGH. Er muss nur damit leben, dass die Entscheidung des EuGH am Ende maßgeblich ist. Du kannst auch eine andere Rechtsauffassung als das Bauamt vertreten. Aber irgendwann - spätestens in der letzten Instanz - ist die Sache rechtskräftig entschieden, und dann gilt eben, was abschließend entschieden wurde. Das Bauamt kann anderer Ansicht sein, Du kannst anderer Ansicht sein, aber verbindlich ist eben, was die zuständige (letzte) Instanz entschieden hat.
    Es ist also grundsätzlich Scheuers gutes Recht, anderer Meinung zu sein als der EuGH. Möglicherweise hat er gute Gründe dafür. Aber jetzt ist die Sache nun mal entschieden, und er muss damit leben.

    Die entscheidenden Fragen sind andere: Hätte Scheuer nicht absehen können, dass der EuGH so entscheidet? Hätte Scheuer nicht zumindest abwarten müssen, bis der EuGH entscheidet, bevor er irgendwelche haftungsträchtigen Verträge abgeschlossen hat? Oder gab es gute Gründe für sein Handeln?

    DAS ist doch der Punkt. Da mache ich eine ordentliche Due Dillingence. Und die wird augenscheinlich nicht stattgefunden haben, sonst würde er die jetzt nämlich bequem aus der Tasche ziehen und sagen können, dass er nur auf Empfehlung nach vorherige Prüfung durch XYZ entschieden hat. Das er jetzt sagt, dass ER eine andere Ansicht hat als der EuGH ist doch die wahre Farce . Wie hieß es doch mal: vielleicht hätte man mal jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt!! Wenn zudem diese aufschiebende Bedingung noch nichtmals Teil der Verträge mit den Betreibern gewesen ist, dann gehört dem Typ eigentlich sogar sein akademischer Grad aberkannt! Als Auftragnehmer hätte ich den Vertrag sofort unterschrieben. Ich verdiene Geld, wenn der EuGH zustimmt aber auch, wenn er nicht zustimmt (sogar noch viel einfacher und ohne Risiko)

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

    2 Mal editiert, zuletzt von Buccaneer (24. Januar 2020 um 17:55)

  • DAS ist doch der Punkt. Da mache ich eine ordentliche Due Dillingence. Und die wird augenscheinlich nicht stattgefunden haben, sonst würde er die jetzt nämlich bequem aus der Tasche ziehen und sagen können, dass er nur auf Empfehlung nach vorherige Prüfung durch XYZ entschieden hat. Das er jetzt sagt, dass ER eine andere Ansicht hat als der EuGH ist doch die wahre Farce . Wie hieß es doch mal: vielleicht hätte man mal jemanden fragen sollen, der sich damit auskennt!! Wenn zudem diese aufschiebende Bedingung noch nichtmals Teil der Verträge mit den Betreibern gewesen ist, dann gehört dem Typ eigentlich sogar sein akademischer Grad aberkannt! Als Auftragnehmer hätte ich den Vertrag sofort unterschrieben. Ich verdiene Geld, wenn der EuGH zustimmt aber auch, wenn er nicht zustimmt (sogar noch viel einfacher und ohne Risiko)

    Natürlich hat das jemand geprüft - die haben ausreichend gute Juristen in den Ministerien. Es war klar, dass das erhebliche Risiko bestand, dass der EuGH die Maut kippen würde - die Diskussion gibt es schon ewig -, aber sicher war m. E. nichts. Bei den Verträgen kommt es darauf an, wie die Verhandlungssituation war. Andeutungsweise habe ich mal gehört, dass es nicht (mehr) viele Interessenten gab. Es ist also nicht auszuschließen, dass er sich einfach in einer schlechten Verhandlungsposition befunden hat.

    Meine Vermutung geht allerdings auch dahin, dass es ein gravierender Fehler war. Aber so von außen ist das schlecht zu beurteilen. Ein Indiz ist m. E.: Wenn es eine gute Erklärung dafür gäbe, wie man sich verhalten hat, dann hätte man sie vermutlich längst mitgeteilt. Auch das ist nicht sicher, aber doch sehr wahrscheinlich.

  • Natürlich hat das jemand geprüft - die haben ausreichend gute Juristen in den Ministerien. Es war klar, dass das erhebliche Risiko bestand, dass der EuGH die Maut kippen würde - die Diskussion gibt es schon ewig -, aber sicher war m. E. nichts. Bei den Verträgen kommt es darauf an, wie die Verhandlungssituation war. Andeutungsweise habe ich mal gehört, dass es nicht (mehr) viele Interessenten gab. Es ist also nicht auszuschließen, dass er sich einfach in einer schlechten Verhandlungsposition befunden hat.
    Meine Vermutung geht allerdings auch dahin, dass es ein gravierender Fehler war. Aber so von außen ist das schlecht zu beurteilen. Ein Indiz ist m. E.: Wenn es eine gute Erklärung dafür gäbe, wie man sich verhalten hat, dann hätte man sie vermutlich längst mitgeteilt. Auch das ist nicht sicher, aber doch sehr wahrscheinlich.

    Eben. Der würde doch jeden Ausweg aus der Situation nutzen und jeden juristischen Berater anzählen. Stattdessen kommt dann seine Aussage von gestern. Und das, wo er selber nicht mal Jurist ist. Das ganze Konstrukt war doch schlecht aufbereitet. Die hätten eine Konstellation finden müssen, die die Kfz Steuer um den gleichen Betrag reduziert hätte, wie die Maut gekostet hätte (sozusagen linke Tasche, rechte Tasche). Dann hätten alle Maut gezahlt und die Deutschen wären trotzdem finanzneutral aus der Sache rausgegangen. Dagegen hatte der EuGH wahrscheinlich nichts machen können. Es hätte "nur" Proteste gegeben, weil die Deutschen jetzt doch Maut hätten bezahlen müssen (entgegen dem Wahlversprechen), obwohl am Ende das gleiche in der Tasche geblieben wäre.

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  • Es gibt dazu etwas vom wo gesagt wurde was sich scheuers Ministerium schön rechnen musste damit irgendwer überhaupt diesen Auftrag angenommen hat.

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  • Wahnsinn - was ein Schmierlappen! Verstehe nach wie vor nicht, wieso er sich noch immer im Amt halten kann.

    „A man has two things. His words and his nuts. And you don‘t want to lose either of them.“ - Robert Quinn

  • Der liebe Karl-Theodor zu Guttenberg bekommt doch das Kotzen wenn er die Causa Scheuer beobachtet und damit vergleicht warum er zurücktreten musste.

    Die Sorgen hat Schauer ja mit seinem Pseudo-Dr-Titel nicht, der ja nur in Bayern und Berlin zählt :jeck:

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Aber das war doch nur Ironie und die Gefahr von links darf auch nicht vergessen werden.

    Edith
    passend dazu die kleine Anfrage von Dr. Weigand, AfD MdL in Sachsen

    die Vertreter des kleinen Mannes! :jeck:

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  • Aber das war doch nur Ironie und die Gefahr von links darf auch nicht vergessen werden.

    Edith
    passend dazu die kleine Anfrage von Dr. Weigand, AfD MdL in Sachsen

    Vllt brauchte er Namen und Adressen, weil das bei ihm mit Tinder nicht hingehauen hat...

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  • Kemmerich (FDP) ist heute mutmaßlich mit den Stimmen einiger/aller AfD-Abgeordneten zum neuen Thüringer Ministerpräsidenten gewählt worden.

    Ramelow erhielt 44 Stimmen, Kemmerich 45.

    Gelb-Schwarz-Braun <X

  • Kemmerich (FDP) ist heute mutmaßlich mit den Stimmen einiger/aller AfD-Abgeordneten zum neuen Thüringer Ministerpräsidenten gewählt worden.

    Ramelow erhielt 44 Stimmen, Kemmerich 45.

    Gelb-Schwarz-Braun <X

    Ganz miese Nummer - durch die Hintertür regieren die Nazis in Thüringen also mit. Widerlichst.
    Das sollte Union und FDP im Bund aber bitteschön nachhaltig schaden.

  • Ganz miese Nummer - durch die Hintertür regieren die Nazis in Thüringen also mit. Widerlichst.Das sollte Union und FDP im Bund aber bitteschön nachhaltig schaden.

    Was kann die FDP und die CDU dafür wenn ihr Kandidat von AFD´lern gewählt wird?

  • Was kann die FDP und die CDU dafür wenn ihr Kandidat von AFD´lern gewählt wird?

    Wer glaubt, dass es vor dieser Nummer keine Gespräche hinter geschlossenen Türen gab, glaubt vermutlich auch noch an Osterhase, Zahnfee, Frau Holle & Consorten.