Wenn ich das mal so hart sagen darf: Ich glaube, du h�ltst den Richterspruch deshalb f�r M�ll, weil du ihn nicht verstanden hast. Nat�rlich bekommt man mit 5.000 Stimmen keinen Sitz. Deutschland hat 99 Sitze im Europaparlament, die m�ssen irgendwie aufgeteilt werden und weil es keine halben Sitze gibt, bekommt man erst ab ca. 1% der Stimmen einen Sitz. Das w�ren bei der Wahlbeteiligung der letzten Europawahl rund 250.000 Stimmen gewesen. Diese H�rde, die nicht per Gesetz definiert ist, sich aber automatisch aus der begrenzten Zahl der Sitze ergibt, nennt man faktische Sperrklausel.
Warum die alte Willk�r gegen eine neue ersetzen, 250.000 Stimmen sollten doch H�rde genug sein, oder?
Danke für die Erklärung, denn dann habe ich das vorher wirklich nicht verstanden. Also gibts doch eine faktische Sperrklausel.
Nur wie lange dauert es dann bei solch einem Richterspruch, bis diese dann aufgehoben wird und mein Horrorszenario eintreten kann?