Terminservice- und Versorgungsgesetz tritt in Kraft
Am 1. April 2019 soll das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz in Kraft treten. Dieses Gesetz verpflichtet unter anderem Ärzte dazu, mindestens 25 Sprechstunden pro Woche für Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung anzubieten. Bislang waren Fachärzte nur zu 20 wöchentlichen Sprechstunden verpflichtet. Zusätzlich sollen niedergelassene Fachärzte wie beispielsweise Gynäkologen, Augen- oder Hals-Nasen-Ohren-Ärzte pro Woche mindestens eine fünfstündige offene Sprechstunde ohne Termine anbieten.
Zum oberen Absatz habe ich eine Frage. Ich habe immer angenommen das es reine Praxen gibt, die nur Privatpatienten behandelt. Lag ich mit der Annahme falsch?
Du liegst nicht falsch, es geht bei deinem Zitat um Vertragsärzte der kassenärztlichen Vereinigung. Soweit ich weiß ist es eine Voraussetzung dort Mitglied zu sein damit die Kassen die Patientenrechnungen zahlen. Als reiner Privatarzt ist man dort einfach kein Mitglied und somit gilt auch obiger Abschnitt nicht.