Aktuelle Bundespolitik

  • Das halte ich schon für ein gutes Argument. Aber könnte man das nicht anders lösen als dadurch, dass die Erben solcher Anteile faktisch fast gar keine Erbschaftssteuer zahlen?
    Eine strukturell einfache Idee wäre m. E., dass die Erben die Wahl haben, ob der Staat die Erbschaftssteuer erhält oder ob er eine Unternehmensbeteiligung in Höhe des Prozentsatzes der Erbschaftssteuer erhält.

    Beispielsweise:

    Die Erbschaftssteuer beträgt z. B. 30 %. Das Unternehmen hat einen Wert von 10 Mio. €. Also beträgt die Erbschaftssteuer 3 Mio. €. Der Staat bekommt nun entweder 30 % der Unternehmensanteile (z. B. Aktien) oder 3 Mio. €, ggf. auch eine Kombination von beidem. Der Staat ist mit seinem Anteil für das operative Geschäft nicht stimmberechtigt, nimmt aber an Gewinnausschüttungen (z. B. Dividenden) teil und kann seine Anteile auch weiter veräußern.

    Damit müßte man dem Unternehmen kein Geld entziehen, würde das Unternehmen nicht ruinieren und die Arbeitsplätze nicht vernichten. Jedenfalls bei Kapitalgesellschaften würde das prima funktionieren. Bei Personengesellschaften wäre es vielleicht nicht ganz so einfach, z. B. im Hinblick auf die persönliche Haftung, aber auch das müsste lösbar sein. So könnte man bei einer OHG oder KG den Staat z. B. im Erbfall kraft Gesetzes zu einem Kommanditisten ohne persönliche Haftung machen (aus der OHG würde also kraft Gesetzes eine KG). Das müsste man ggf. für andere Gesellschaftsformen noch mal durchdenken, aber es klingt nach einem lösbaren Problem.

    Sorry aber das ist einfach nur Blödsinn und auch nicht durchführbar und führt am Ende zu nichts anderem als zur Verstaatlichung der Wirtschaft und damit am Ende zu deren völligen Zusammenbruch.

    Selsbt wenn man ausschließen würde das der Staat nicht ins operative Geschäft eingreifen kann, (was Eigentümer (Gesellschafter/Aktionäre etx in der Regel sowieso nicht tun, wenn sie nicht gleichzeitig das Unternehmen leiten) sind z. B. mit 30% bei dem größten Teil der Gesellschaftsformen keinerlei Entscheidungen mehr ohne die Zustimmung des Staates möglich, sprich bei GmbHs die Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern, Entscheidungen zur Errichtung/Schließung von Niederlassungen, Produktionsstätten usw usw. Genausowenig ist ohne Zustimmung des Staates nicht möglich Gewinne nicht auszuschütten und stattdessen für Investitionen zu nutzen, woran natürlich der Staat keinerlei Interesse hätte, sondern lieber die schnelle Kohle wollte.

    Praktisch würden die Unternehmen zum größtenteil handlungsunfähig. Abgesehen davon woher sollen eigentlich die ganzen Staatsbediensteden kommen die in Gesellschafterversammlung, Aufsichtsratsitzung oder sonstigen fundamentale Entscheidungen für das jeweilige Unternehmen treffen sollen?

    Außerdem müsste mit jeder Gewinnauschüttung der staatliche Anteil am Unternehmen wieder reduziert werden, ansonsten würden am Ende viel zu viel bezahlt werden. Das könnte man natürlich auch dadurch lösen, das mit dem erreichen der Gesamtsumme der Staat wieder komplett verschwindet. Hätte dann aber wieder den Effekt das kein Unternehmen mehr irgendwas außer dem allerallerallernotwendigsten investieren würde, um natürlich so schnell wie möglich den Staat wieder loszuwerden. Wie soll man dann eigentlich Kapitalerhöhungen durchführen, muss der Staat dann auch Geld ins Unternehmen stecken um seine 30% zu halten? Wohl kaum, also würde jegliche Kapitalerhöhung dann blockiert werden.Was ist mit Kreditaufnahmen für die der Eigentümer mit persönlicher Bürgschaft haftet? Da muss dann der Staat auch mit in die Haftung genommen werden, schließlich soll er am Ende auch vom Nutzen dieser Kreditaufnahme partizipieren.

    Die Liste würde sich noch endlos weiter fortführen lassen.

    Ich habe auch keine Lösung, brauch ich aber nicht, da es meiner Meinung nach keinen Sinn macht Unternehmen noch weiter zu besteuern. :)

  • Den Erben könnte das noch egal sein. Die werden nämlich vorher schön ihr Kapital aus der Bude rausgezogen haben, womit jedes Unternehmen dann maximal eine Generation überlebt, bevor es zerbröselt. Ob die Angestellten das dann immer noch so toll finden, wen sie nach den zu erwartenden Zerschlagungen auf der Straße landen wage ich einfach mal zu bezweifeln. Zumal dann auch der Staat mit seinen 30 Prozent Schrottpapieren nichts mehr anfangen kann...

    Es steht den Erben frei, "das Kapital aus der Bude rauszuziehen", aber das tut es ja ohnehin, und dann haben wir auch kein Problem mit der Besteuerung.

  • Sorry aber das ist einfach nur Blödsinn und auch nicht durchführbar und führt am Ende zu nichts anderem als zur Verstaatlichung der Wirtschaft und damit am Ende zu deren völligen Zusammenbruch.
    Selsbt wenn man ausschließen würde das der Staat nicht ins operative Geschäft eingreifen kann, (was Eigentümer (Gesellschafter/Aktionäre etx in der Regel sowieso nicht tun, wenn sie nicht gleichzeitig das Unternehmen leiten) sind z. B. mit 30% bei dem größten Teil der Gesellschaftsformen keinerlei Entscheidungen mehr ohne die Zustimmung des Staates möglich, sprich bei GmbHs die Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern, Entscheidungen zur Errichtung/Schließung von Niederlassungen, Produktionsstätten usw usw. Genausowenig ist ohne Zustimmung des Staates nicht möglich Gewinne nicht auszuschütten und stattdessen für Investitionen zu nutzen, woran natürlich der Staat keinerlei Interesse hätte, sondern lieber die schnelle Kohle wollte.

    Praktisch würden die Unternehmen zum größtenteil handlungsunfähig. Abgesehen davon woher sollen eigentlich die ganzen Staatsbediensteden kommen die in Gesellschafterversammlung, Aufsichtsratsitzung oder sonstigen fundamentale Entscheidungen für das jeweilige Unternehmen treffen sollen?

    Außerdem müsste mit jeder Gewinnauschüttung der staatliche Anteil am Unternehmen wieder reduziert werden, ansonsten würden am Ende viel zu viel bezahlt werden. Das könnte man natürlich auch dadurch lösen, das mit dem erreichen der Gesamtsumme der Staat wieder komplett verschwindet. Hätte dann aber wieder den Effekt das kein Unternehmen mehr irgendwas außer dem allerallerallernotwendigsten investieren würde, um natürlich so schnell wie möglich den Staat wieder loszuwerden. Wie soll man dann eigentlich Kapitalerhöhungen durchführen, muss der Staat dann auch Geld ins Unternehmen stecken um seine 30% zu halten? Wohl kaum, also würde jegliche Kapitalerhöhung dann blockiert werden.Was ist mit Kreditaufnahmen für die der Eigentümer mit persönlicher Bürgschaft haftet? Da muss dann der Staat auch mit in die Haftung genommen werden, schließlich soll er am Ende auch vom Nutzen dieser Kreditaufnahme partizipieren.

    Die Liste würde sich noch endlos weiter fortführen lassen.

    Ich habe auch keine Lösung, brauch ich aber nicht, da es meiner Meinung nach keinen Sinn macht Unternehmen noch weiter zu besteuern. :)

    A. Ich habe den Eindruck, dass mein Vorschlag nicht so richtig verstanden wurde.

    1. Der Staat dürfte in meiner Lösung grundsätzlich gar nicht mitstimmen. Er würde also z. B. nicht über Ernennung oder Abberufung von Geschäftsführern entscheiden. In Bezug auf Errichtung oder Schließung von Produktionsstätten oder die Ausschüttung von Gewinnanteilen könnte man diskutieren, den Staat auch außen vor zu lassen. Es müsste nur gesichert sein, dass man dem Staat den wirtschaftlichen Wert, der durch die Beteiligung gesichert werden soll, nicht hinterrücks entziehen kann. Das Problem besteht aber in Bezug auf Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität/Vetorecht in gleicher Weise. In Vorständen oder Aufsichtsräten soll selbstverständlich niemand vom Staat sitzen. Es geht - wie gesagt - um eine rein wirtschaftlich-passive Beteiligung ohne Risiko-/Haftungsübernahme.

    2. Mit den Gewinnausschüttungen müsste kein Anteil reduziert werden. Der Staat krieg nicht "zu viel". Die Erben hätten zwei Optionen.
    a) Sie könnten einfach ihre Steuer bezahlen, so wie jeder andere auch. Dazu müßten sie das Geld nur haben oder sich (z. B. über einen Kredit, über einen (Teil-)verkauf, über eine (Teil-)Liquidation beschaffen, so wie jeder andere auch.
    b) Sie kriegen nur eine Zusatzoption, die nicht der Wahrung ihrer Interessen dient (warum auch? siehe a), sondern der Wahrung der Interessen der Allgemeinheit. Sie werden also durch eine "Reflexwirkung" der Maßnahme, die der Wahrung der Interessen der Allgemeinheit dient, ohnehin schon besser gestellt als jeder andere Erbe, indem sie sich entscheiden können, dem Staat stattdessen einen Unternehmensanteil zu überlassen. Dann ist mit der Einräumung dieses Anteils die Steuerschuld erfüllt. Es geht also nicht um die Bestellung einer Sicherheit für eine weiterhin bestehende Steuerschuld, die anderweitig (z. B. über Ausschüttungen) noch abzutragen wäre. Ob der Staat dadurch im Ergebnis langfristig mehr (Staat kann nicht sinnvoll veräußern und Unternehmen läuft noch viele Jahre super), etwa gleich viel (Unternehmen läuft mäßig oder Anteil wird zeitnah veräußert) oder wenig (Unternehmen geht pleite) bekommt, ist im Einzelfall zufällig, dürfte sich aber in etwa ausgleichen.

    3. Der Staat sollte nicht in der Haftung sein (daher meine Ausführungen zur Stellung als Kommanditist ohne Haftungseinlage in Personengesellschaften), und für Kapitalerhöhungen stünde der Staat nicht zur Verfügung, ebenso nicht für Kreditaufnahmen.

    4. Ich bin auch dagegen, Unternehmen noch weiter zu besteuern. Ich rede hier von der (Schenkungs- und) Erbschaftssteuer. Das ist eine Besteuerung der Beschenkten/Erben.

    B. Die Alternativen wären auch meiner Sicht (vorbehaltlich besserer Vorschläge):
    1. "Hardcore-Lösung": Die Steuer wird errechnet und ist zeitnah zu bezahlen. Wie die Erben das machen, ist ihr Problem. Die Allgemeinheit nimmt die hiermit potentiell verbundenen Nachteile in Kauf. Liquidationen werden selten sein, weil die Erben selbst ein großes Interesse daran haben, das Maximum für sich zu erreichen, und das schafft man typischerweise nicht durch Liquidation, sondern durch anderweitige Mittelbeschaffung, notfalls durch Veräußerung des Unternehmens(anteils)
    2. "abgemilderte Hardcore-Lösung": Wie 1., aber man räumt den Erben ein paar Jahre Zahlungsfrist ein, wobei die Steuerlast mindestens mit der Inflationsrate verzinst wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Chief (6. Dezember 2019 um 08:22)

  • Ich finde die Idee von @Chief gar nicht schlecht, wie genau das dann mit den staatlichen Unternehmensanteilen funktionieren soll lässt sich mMn per Gesetz regeln. Genauso ließe sich das Geld rausziehen kontrollieren und dann ab einer gewissen Summe erstmal für die Steuer verwenden, auch könnte man den Erben ein Vorkaufsrecht für den Rückkauf der staatlichen Unternehmensanteile gewähren oder auch einen Rückkauf auf Raten was den staatlichen Anteil entsprechend verringern würde. Das sollte alles regelbar sein und da wo es Regeln gibt gibt es auch immer welche die diese brechen wollen, da sehe ich überhaupt keinen Hinderungsgrund drin.

  • A. Ich habe den Eindruck, dass mein Vorschlag nicht so richtig verstanden wurde.
    1. Der Staat dürfte in meiner Lösung grundsätzlich gar nicht mitstimmen. Er würde also z. B. nicht über Ernennung oder Abberufung von Geschäftsführern entscheiden. In Bezug auf Errichtung oder Schließung von Produktionsstätten oder die Ausschüttung von Gewinnanteilen könnte man diskutieren, den Staat auch außen vor zu lassen. Es müsste nur gesichert sein, dass man dem Staat den wirtschaftlichen Wert, der durch die Beteiligung gesichert werden soll, nicht hinterrücks entziehen kann. Das Problem besteht aber in Bezug auf Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität/Vetorecht in gleicher Weise. In Vorständen oder Aufsichtsräten soll selbstverständlich niemand vom Staat sitzen. Es geht - wie gesagt - um eine rein wirtschaftlich-passive Beteiligung ohne Risiko-/Haftungsübernahme.

    2. Mit den Gewinnausschüttungen müsste kein Anteil reduziert werden. Der Staat krieg nicht "zu viel". Die Erben hätten zwei Optionen.
    a) Sie könnten einfach ihre Steuer bezahlen, so wie jeder andere auch. Dazu müßten sie das Geld nur haben oder sich (z. B. über einen Kredit, über einen (Teil-)verkauf, über eine (Teil-)Liquidation beschaffen, so wie jeder andere auch.
    b) Sie kriegen nur eine Zusatzoption, die nicht der Wahrung ihrer Interessen dient (warum auch? siehe a), sondern der Wahrung der Interessen der Allgemeinheit. Sie werden also durch eine "Reflexwirkung" der Maßnahme, die der Wahrung der Interessen der Allgemeinheit dient, ohnehin schon besser gestellt als jeder andere Erbe, indem sie sich entscheiden können, dem Staat stattdessen einen Unternehmensanteil zu überlassen. Dann ist mit der Einräumung dieses Anteils die Steuerschuld erfüllt. Es geht also nicht um die Bestellung einer Sicherheit für eine weiterhin bestehende Steuerschuld, die anderweitig (z. B. über Ausschüttungen) noch abzutragen wäre. Ob der Staat dadurch im Ergebnis langfristig mehr (Staat kann nicht sinnvoll veräußern und Unternehmen läuft noch viele Jahre super), etwa gleich viel (Unternehmen läuft mäßig oder Anteil wird zeitnah veräußert) oder wenig (Unternehmen geht pleite) bekommt, ist im Einzelfall zufällig, dürfte sich aber in etwa ausgleichen.

    3. Der Staat sollte nicht in der Haftung sein (daher meine Ausführungen zur Stellung als Kommanditist ohne Haftungseinlage in Personengesellschaften), und für Kapitalerhöhungen stünde der Staat nicht zur Verfügung, ebenso nicht für Kreditaufnahmen.

    4. Ich bin auch dagegen, Unternehmen noch weiter zu besteuern. Ich rede hier von der (Schenkungs- und) Erbschaftssteuer. Das ist eine Besteuerung der Beschenkten/Erben.

    B. Die Alternativen wären auch meiner Sicht (vorbehaltlich besserer Vorschläge):
    1. "Hardcore-Lösung": Die Steuer wird errechnet und ist zeitnah zu bezahlen. Wie die Erben das machen, ist ihr Problem. Die Allgemeinheit nimmt die hiermit potentiell verbundenen Nachteile in Kauf. Liquidationen werden selten sein, weil die Erben selbst ein großes Interesse daran haben, das Maximum für sich zu erreichen, und das schafft man typischerweise nicht durch Liquidation, sondern durch anderweitige Mittelbeschaffung, notfalls durch Veräußerung des Unternehmens(anteils)
    2. "abgemilderte Hardcore-Lösung": Wie 1., aber man räumt den Erben ein paar Jahre Zahlungsfrist ein, wobei die Steuerlast mindestens mit der Inflationsrate verzinst wird.

    D.h. der Staat bekommt die Anteile und damit ist die Steuerschuld für den Erben erlöschen. Und da der Staat keinen Einfluss hat, kann er auch die Dividendenpolitik nicht mitbestimmen? Er kann also nur seinen Anteil verkaufen, oder hoffen das Dividenden ausgeschüttet werden? Bitte um Rückmeldung, sollte ich was falsch verstanden haben.

  • D.h. der Staat bekommt die Anteile und damit ist die Steuerschuld für den Erben erlöschen. Und da der Staat keinen Einfluss hat, kann er auch die Dividendenpolitik nicht mitbestimmen? Er kann also nur seinen Anteil verkaufen, oder hoffen das Dividenden ausgeschüttet werden? Bitte um Rückmeldung, sollte ich was falsch verstanden haben.

    Ich denke eher, dass es darum geht, dass der Erbe sich seine Anteile zurückkaufen kann. An andere Personen verkaufen, wäre ja sehr seltsam, Stichwort Übernahme oder Konkurrenz kauft sich ein.
    Wenn der Erbe dann beschließt die Ausschüttung auf 0 zu setzten, bekommt der Staat nichts, der Erbe aber auch nicht.
    Dann kann er sich überlegen, ob er einen Teil der Dividende abgibt oder die Anteile aufkauft, um wieder die komplette Ausschüttung zu erhalten.

    Ob man den Vorschlag gut findet oder nicht. Ich finde es eine interessante Idee aus dem Problem.

    Was wären denn die Alternativen? Sofortige Zahlung wird sich kaum ein Unternehmen/Erbe leisten können.

    Bzw. ein anderer (provokanter) Ansatz, wenn alle dagegen sind:
    Warum nicht auch Erschaftsteuer auf alle anderen Vermögenswerte gegen 0 setzten. Der Staat soll ja nicht auch noch daran verdienen, wenn jemand seinen Erben etwas hinterlässt?

  • Warum nicht auch Erschaftsteuer auf alle anderen Vermögenswerte gegen 0 setzten. Der Staat soll ja nicht auch noch daran verdienen, wenn jemand seinen Erben etwas hinterlässt?

    Au ja, und wer nichts erbt soll gefälligst hohe Gebühren zahlen.

    Keep Pounding

  • Warum nicht auch Erschaftsteuer auf alle anderen Vermögenswerte gegen 0 setzten. Der Staat soll ja nicht auch noch daran verdienen, wenn jemand seinen Erben etwas hinterlässt?

    Absolut!
    Ist ja wohl jedem selbst überlassen was er mit seinem Vermögen macht.
    Wenn jemand sein verdientes Vermögen gerne vererben möchte, dann soll er das tun dürfen. Den Staat geht das nix an.

  • Wenn jemand sein verdientes Vermögen gerne vererben möchte, dann soll er das tun dürfen. Den Staat geht das nix an.

    Dem Staat geht das insofern was an als dass er dafür Sorge zu tragen hat dass das Vermögen gerecht auf die gesamte Bevölkerung verteilt wird, d.h. natürlich er dann einschreiten muss wenn die Reichen das Geld nur untereinander aufteilen.

  • Absolut!Ist ja wohl jedem selbst überlassen was er mit seinem Vermögen macht.
    Wenn jemand sein verdientes Vermögen gerne vererben möchte, dann soll er das tun dürfen. Den Staat geht das nix an.

    Was bist du eigentlich für ein Troll?

    Immer nur in den gleichen Threads deinen Neoliberalen Mist verbreiten.

  • Was bist du eigentlich für ein Troll?
    Immer nur in den gleichen Threads deinen Neoliberalen Mist verbreiten.


    Ich vertrete hier nur meine Meinung :)
    Komm damit klar, dass nicht jeder auf deiner sozialistischen Schiene unterwegs ist....

  • Au ja, den einleitenden Satz weglassen beim Zitieren , den Rest komplett ignorieren und mit einen ebenso guten Vorschlag antworten 8).

    Sorry, den konnte ich mir nicht verkneifen.

    Eine Alternative wäre tatsächlich die Erbschaftssteuer abzuschaffen, und dafür eine Vermögenssteuer von z.B. 2 % jährlich einzuführen. Hat allerdings den Nachteil, dass eine Vermögenssteuer mehr Verwaltungsaufwand bedeutet, da die Vermögen laufend bewertet werden müssten. Auf der anderen Seite gäbe es nicht das Problem der auf einmal fälligen großen Steuerschuld.

    Den Staat geht das nix an.

    Dann sollte der Staat sich auch nicht darum kümmern, wenn ein Vermögender mal bestohlen, betrogen, erpresst, entführt, bedroht gehackt usw. wird. Geht ihn ja nix an.

    Keep Pounding

  • Dann sollte der Staat sich auch nicht darum kümmern, wenn ein Vermögender mal bestohlen, betrogen, erpresst, entführt, bedroht gehackt usw. wird. Geht ihn ja nix an.

    Das ist ja ne ganz andere Baustelle.
    Ein Vermögender/Gutverdiener zahlt natürlich Steuern (und das v.a. in Deutschland in sehr hohem Maß). Damit finanziert er ja eben diesen Staatsapparat, also auch Polizei etc.

  • D.h. der Staat bekommt die Anteile und damit ist die Steuerschuld für den Erben erlöschen. Und da der Staat keinen Einfluss hat, kann er auch die Dividendenpolitik nicht mitbestimmen? Er kann also nur seinen Anteil verkaufen, oder hoffen das Dividenden ausgeschüttet werden? Bitte um Rückmeldung, sollte ich was falsch verstanden haben.

    Ich habe Chief eher so verstanden, dass die Anteile nur so lange gehalten werden, bis die Steuerschuld durch Dividenden oder Aufkauf des Erben beglichen sind.

  • Wie entsteht eigentlich so ein Firmenwert in Millionen- oder Milliardenhöhe, ohne auf dem Weg dorthin Steuern abzuführen? Ich meine, selbst ein Lottogewinn müsste ja versteuert werden. Frage für einen Freund.

    Beverly Hills 90210, Cleveland Browns 3

  • Ich vertrete hier nur meine Meinung :)
    Komm damit klar, dass nicht jeder auf deiner sozialistischen Schiene unterwegs ist....

    Jeder darf hier seine Meinung vertreten. Aber wenn man nur für solche Meinungsäußerungen macht die solche Themen betreffen ist in den Facebookkommentaren richtiger. Das hier ist immer noch ein Forum wo es hauptsächlich um football geht und nicht fur politische Themen Seine Neoliberalen Thesen propagiert. Und das ist bei dir genau der Fall.

  • Absolut!Ist ja wohl jedem selbst überlassen was er mit seinem Vermögen macht.
    Wenn jemand sein verdientes Vermögen gerne vererben möchte, dann soll er das tun dürfen. Den Staat geht das nix an.

    Der Staat besteuert den Vererbenden auch nicht. ;)

    So staatskritisch wie ich bin, hier vertrete ich eine andere Meinung. Ich bin nämlich noch viel mehr für Leistungsprinzip. Und Erben ist keine Leistung.


    Ich meine, selbst ein Lottogewinn müsste ja versteuert werden.

    Also in Deutschland sind Lottogewinne (nicht eventuelle Folgegewinne) in der Regel steuerfrei.

  • Der Staat besteuert den Vererbenden auch nicht. ;)
    So staatskritisch wie ich bin, hier vertrete ich eine andere Meinung. Ich bin nämlich noch viel mehr für Leistungsprinzip. Und Erben ist keine Leistung.

    Es ist Zufall.

  • Ich denke eher, dass es darum geht, dass der Erbe sich seine Anteile zurückkaufen kann. An andere Personen verkaufen, wäre ja sehr seltsam, Stichwort Übernahme oder Konkurrenz kauft sich ein.Wenn der Erbe dann beschließt die Ausschüttung auf 0 zu setzten, bekommt der Staat nichts, der Erbe aber auch nicht.
    Dann kann er sich überlegen, ob er einen Teil der Dividende abgibt oder die Anteile aufkauft, um wieder die komplette Ausschüttung zu erhalten.

    Ob man den Vorschlag gut findet oder nicht. Ich finde es eine interessante Idee aus dem Problem.

    Was wären denn die Alternativen? Sofortige Zahlung wird sich kaum ein Unternehmen/Erbe leisten können.

    Bzw. ein anderer (provokanter) Ansatz, wenn alle dagegen sind:
    Warum nicht auch Erschaftsteuer auf alle anderen Vermögenswerte gegen 0 setzten. Der Staat soll ja nicht auch noch daran verdienen, wenn jemand seinen Erben etwas hinterlässt?

    Führt dann allerdings meiner Meinung nach dazu, dass im Zweifel die Erben Ihre Gewinnausschüttung erhöhen und weniger in die Firma investiert wird. Ich finde es ist ein sehr komplexes Thema für das es sicherlich keine einfachen Lösungen gibt. Und dem Staat zu vertrauen, dass er die Interessen der Allgemeinheit vertritt finde ich um es mal vorsichtig zu formulieren "schwierig".
    Die Erbschaftssteuer auf "0%" zu setzen ist natürlich ein Schlag in die Weichteile all derer die hart arbeiten (leider nichts geerbt haben) und dann darauf 50% zahlen müssen. Es muss schon in einem angemessenen Verhätlnis stehen. Um das zu erkennen muss man auch kein Sozialist sein :).

  • Der Staat besteuert den Vererbenden auch nicht. ;)
    So staatskritisch wie ich bin, hier vertrete ich eine andere Meinung. Ich bin nämlich noch viel mehr für Leistungsprinzip. Und Erben ist keine Leistung.


    Also in Deutschland sind Lottogewinne (nicht eventuelle Folgegewinne) in der Regel steuerfrei.

    Naja Jain.
    Der Staat besteuert das Vermögen, welches ich vererbe (natürlich gibt es auch Freibeträge; wobei die ja nichtmal ausreichend hoch sind um ein Haus steuerfrei an sein Kind zu vererben).
    Also wird da schon mein Vermögen besteuert (auch wenn mich das im Grab danach eigentlich nicht mehr interessiert ;) ).

    Erben ist natürlich keine Leistung. Das ist ja klar.
    Aber wenn jemand im Leben erfolgreich ist und viel Vermögen aufbaut (dann ist es nämlich Leistung und kein Zufall) sollte er meiner Ansicht nach auch frei darüber entscheiden können was nach seinem Tod damit passiert ;).

  • Wie entsteht eigentlich so ein Firmenwert in Millionen- oder Milliardenhöhe, ohne auf dem Weg dorthin Steuern abzuführen?

    Ich bin jetzt kein Experte was Unternehmenssteuern angeht, aber wenn ein Unternehmen Überschüsse immer wieder soweit investiert, dass am Ende des Jahres kein Gewinn in der Bilanz steht, steigert es doch den Unternehmenswert, ohne jemals auf Unternehmensgewinne Steuern bezahlt zu haben. Korrigiert mich, wenn ich da nen Denkfehler habe.

    Keep Pounding

  • Der Staat besteuert das Vermögen, welches ich vererbe (natürlich gibt es auch Freibeträge; wobei die ja nichtmal ausreichend hoch sind um ein Haus steuerfrei an sein Kind zu vererben).

    Falsch, der Staat besteuert das Erbe, das dein Erbe bekommt.

    Keep Pounding