Das halte ich schon für ein gutes Argument. Aber könnte man das nicht anders lösen als dadurch, dass die Erben solcher Anteile faktisch fast gar keine Erbschaftssteuer zahlen?
Eine strukturell einfache Idee wäre m. E., dass die Erben die Wahl haben, ob der Staat die Erbschaftssteuer erhält oder ob er eine Unternehmensbeteiligung in Höhe des Prozentsatzes der Erbschaftssteuer erhält.Beispielsweise:
Die Erbschaftssteuer beträgt z. B. 30 %. Das Unternehmen hat einen Wert von 10 Mio. €. Also beträgt die Erbschaftssteuer 3 Mio. €. Der Staat bekommt nun entweder 30 % der Unternehmensanteile (z. B. Aktien) oder 3 Mio. €, ggf. auch eine Kombination von beidem. Der Staat ist mit seinem Anteil für das operative Geschäft nicht stimmberechtigt, nimmt aber an Gewinnausschüttungen (z. B. Dividenden) teil und kann seine Anteile auch weiter veräußern.
Damit müßte man dem Unternehmen kein Geld entziehen, würde das Unternehmen nicht ruinieren und die Arbeitsplätze nicht vernichten. Jedenfalls bei Kapitalgesellschaften würde das prima funktionieren. Bei Personengesellschaften wäre es vielleicht nicht ganz so einfach, z. B. im Hinblick auf die persönliche Haftung, aber auch das müsste lösbar sein. So könnte man bei einer OHG oder KG den Staat z. B. im Erbfall kraft Gesetzes zu einem Kommanditisten ohne persönliche Haftung machen (aus der OHG würde also kraft Gesetzes eine KG). Das müsste man ggf. für andere Gesellschaftsformen noch mal durchdenken, aber es klingt nach einem lösbaren Problem.
Sorry aber das ist einfach nur Blödsinn und auch nicht durchführbar und führt am Ende zu nichts anderem als zur Verstaatlichung der Wirtschaft und damit am Ende zu deren völligen Zusammenbruch.
Selsbt wenn man ausschließen würde das der Staat nicht ins operative Geschäft eingreifen kann, (was Eigentümer (Gesellschafter/Aktionäre etx in der Regel sowieso nicht tun, wenn sie nicht gleichzeitig das Unternehmen leiten) sind z. B. mit 30% bei dem größten Teil der Gesellschaftsformen keinerlei Entscheidungen mehr ohne die Zustimmung des Staates möglich, sprich bei GmbHs die Ernennung und Abberufung von Geschäftsführern, Entscheidungen zur Errichtung/Schließung von Niederlassungen, Produktionsstätten usw usw. Genausowenig ist ohne Zustimmung des Staates nicht möglich Gewinne nicht auszuschütten und stattdessen für Investitionen zu nutzen, woran natürlich der Staat keinerlei Interesse hätte, sondern lieber die schnelle Kohle wollte.
Praktisch würden die Unternehmen zum größtenteil handlungsunfähig. Abgesehen davon woher sollen eigentlich die ganzen Staatsbediensteden kommen die in Gesellschafterversammlung, Aufsichtsratsitzung oder sonstigen fundamentale Entscheidungen für das jeweilige Unternehmen treffen sollen?
Außerdem müsste mit jeder Gewinnauschüttung der staatliche Anteil am Unternehmen wieder reduziert werden, ansonsten würden am Ende viel zu viel bezahlt werden. Das könnte man natürlich auch dadurch lösen, das mit dem erreichen der Gesamtsumme der Staat wieder komplett verschwindet. Hätte dann aber wieder den Effekt das kein Unternehmen mehr irgendwas außer dem allerallerallernotwendigsten investieren würde, um natürlich so schnell wie möglich den Staat wieder loszuwerden. Wie soll man dann eigentlich Kapitalerhöhungen durchführen, muss der Staat dann auch Geld ins Unternehmen stecken um seine 30% zu halten? Wohl kaum, also würde jegliche Kapitalerhöhung dann blockiert werden.Was ist mit Kreditaufnahmen für die der Eigentümer mit persönlicher Bürgschaft haftet? Da muss dann der Staat auch mit in die Haftung genommen werden, schließlich soll er am Ende auch vom Nutzen dieser Kreditaufnahme partizipieren.
Die Liste würde sich noch endlos weiter fortführen lassen.
Ich habe auch keine Lösung, brauch ich aber nicht, da es meiner Meinung nach keinen Sinn macht Unternehmen noch weiter zu besteuern.