Diskussion zu Deshaun Watson

  • Kann mir mal jemand in kurzen Worten - aber gleichwohl möglichst konkret - die härtesten Vorwürfe gegen Watson in diesem Zusammenhang nennen? Meistens heißt es relativ pauschal, er habe sich mit Frauen (wohl überwiegend per Instagram) zu Massagen verabredet und dann um sexuelle Handlungen gebeten.

    Soweit es halbwegs konkreter wird, habe ich bislang gelesen:

    1: Er soll erfolglos um Oralverkehr gebettelt haben.

    2: Es soll auf seinen Wunsch mit (mindestens) drei Masseurinnen zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen sein.

    3: Er soll um eine Massage zwischen Hoden und Anus ersucht haben und - als die Masseurin darüber hinweg gegangen sei - ihre Hand dorthin geführt haben.

    4: Er soll in einem Fall versucht haben, die Hand der Frau auf seinen Penis zu legen, woraufhin sie die Massage abgebrochen habe.

    Gibt es vielleicht eine Art "Anklageschrift" in dem gerade abgeschlossenen Verfahren, die man sich anschauen könnte?

    Einmal editiert, zuletzt von Chief (2. August 2022 um 14:21)

  • Gibt es vielleicht eine Art "Anklageschrift" in dem gerade abgeschlossenen Verfahren, die man sich anschauen könnte?

    Es gibt unter anderem das Reling von Judge Robinson. Geht dabei zwar nur um 4 der Fälle, aber das Beschriebene reicht denke ich schon https://profootballtalk.nbcsports.com/wp-content/upl…haun-Watson.pdf

    When I die and go to hell, hell will be a Brett Favre
    game, announced by the ESPN Sunday night crew,
    for all eternity. Paul Zimmerman

  • Vor nicht allzu langer Zeit mochte jeder die Browns. Geliebte Verlierer, deren Fans grosse Anerkennung bekamen und verdient haben.

    Jetzt ist der neue QB 1 D.Watson

    Schon krass. Zumindest ich finde die Browns als Francise nicht gerade.......

  • Auch nach der für mich sehr aufschlussreichen Analyse durch Adrian Franke bleiben für mich als juristischen Laien einige Fragen offen:

    1) Warum wird gerade dieser so hoch prekäre Fall als Exempel für eine Aktualisierung der CBA genutzt, wodurch das Strafmaß leider sehr gering ausfällt ( die Antwort hinsichtlich PR, Neutralität etc kann ich mir denken)

    2) Viel wichtiger: Bei den nun schlussendlich vier Fällen, die der Urteilsfindung zugrunde gelegt wurden, würde es pragmatisch bedeuten, dass jeder einzelne 1,5 Spiele Sperre wert ist. So sehr ich diese Gewichtung bezweifel (aber es macht den Anschein), verstehe ich nicht, wieso dann nicht, wie in den USA üblich, das Strafmaß multipliziert wird? Gibt das CBA eine Maximalstrafe von 6 Spielen für derartige Delikte vor, sollten diese je Fall aus meiner Sicht mit 4 multipliziert werden.

    Damit hätten wir eine Urteilsfindung auf einem gewünscht, neutralen Fundament und würden zusätzlich dem als subjektiv gerecht empfundenen Strafmaß zumindest näher kommen. #mytwocents

    Einmal editiert, zuletzt von RaidersHAM (3. August 2022 um 11:11)

  • Auch nach der für mich sehr aufschlussreichen Analyse durch Adrian Franke bleiben für mich als juristischen Leihen einige Fragen offen:

    1) Warum wird gerade dieser so hoch prekäre Fall als Exempel für eine Aktualisierung der CBA genutzt, wodurch das Strafmaß leider sehr gering ausfällt ( die Antwort hinsichtlich PR, Neutralität etc kann ich mir denken)

    2) Viel wichtiger: Bei den nun schlussendlich vier Fällen, die der Urteilsfindung zugrunde gelegt wurden, würde es pragmatisch bedeuten, dass jeder einzelne 1,5 Spiele Sperre wert ist. So sehr ich diese Gewichtung bezweifel (aber es macht den Anschein), verstehe ich nicht, wieso dann nicht, wie in den USA üblich, das Strafmaß multipliziert wird? Gibt das CBA eine Maximalstrafe von 6 Spielen für derartige Delikte vor, sollten diese je Fall aus meiner Sicht mit 4 multipliziert werden.

    Damit hätten wir eine Urteilsfindung auf einem gewünscht, neutralen Fundament und würden zusätzlich dem als subjektiv gerecht empfundenen Strafmaß zumindest näher kommen. #mytwocents

    Zu 1) Die Frage verstehe ich ehrlich gesagt nicht so richtig. Gerade wenn man die aktuelle "Strafe" rechtspolitisch nicht für hoch genug hält, ist das doch ein guter Anlass, bei nächster Gelegenheit das Regelwerk so abzuändern, dass man in vergleichbaren Fällen zu höheren "Strafen" käme.

    Zu 2) Ich habe vom US-Recht nur einige oberflächliche Kenntnisse. Allerdings habe ich noch nie gehört, dass in den USA Strafen "multipliziert" würden. Nach meinem Kenntnisstand werden dort strafrechtliche (!) Strafen addiert (ohne "Mengenrabatt"), während es in anderen (Straf-)Rechtssystemen einen mehr oder minder ausgeprägten "Mengenrabatt" gibt.

    Bei alldem ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass es hier nicht um eine strafrechtliche "Strafe", sondern um eine zivilrechtliche Sanktion (vergleichbar mit einer Vertragsstrafe) geht.

    Die Begründung der Entscheidung einschließlich der verhängten Sanktion kannst Du in dem von #67 im Posting Nr. 753 verlinkten Dokument nachlesen.

  • Zu 2) Ich habe vom US-Recht nur einige oberflächliche Kenntnisse. Allerdings habe ich noch nie gehört, dass in den USA Strafen "multipliziert" würden. Nach meinem Kenntnisstand werden dort strafrechtliche (!) Strafen addiert (ohne "Mengenrabatt"), während es in anderen (Straf-)Rechtssystemen einen mehr oder minder ausgeprägten "Mengenrabatt" gibt.

    Soweit ich den kompletten Vorgang verstanden habe werden hier nicht die 4 bzw. 20+ Fälle bewertet, sondern der komplette Fall als ein Fehlverhalten dargestellt, nämlich dass Watson sexuell übergriffig wurde. Die Menge an Einzelvorfällen wird dabei gar nicht berücksichtig.

  • Aus meiner persönlichen Sicht, zeigt die Empfehlung, dass dieses relativ neue System, dass eine dritte Partei zwischen NFLPA und Goodell schaltet, freundlich ausgedrückt noch nicht wirklich ausgereift ist.

    1. Dass Goodell unterm Strich wieder das letzte Wort hat, führt doch das ganze wieder ad absurdum. Jetzt bekommt die dritte Partei zumindest einen Teil der öffentlichen Kritik ab, und nicht wie früher nur Goodell. Wer sich noch an die Ray Rice Geschichte erinnert, da hätte Goodell aufgrund des öffentlichen Aufschreis wegen der ursprünglich zu geringen ausgesprochen Strafe, fast seinen Job verloren. Jetzt hofft er darauf, dass er sich zurück lehnen kann, und den schwarzen Peter an die dritte Partei schieben. Zumindest gehe ich davon aus, dass das der Plan von Goodell war.

    2. offensichtlich gibt die NFL ja vor, war genau untersucht wird, und dadurch kann die NFL (zumindest in diesem Fall) sehr genau steuern, was unterm Strich raus kommt. In diesem Fall hat (so wie ich es verstanden habe), die Richterin Robinson von der NFL den Job bekommen vier Vorfälle zu untersuchen, und zu bewerten. VIER! Ich meine was ist denn dass für eine Vorgabe? Was soll die damit anfangen, wenn doch irgendwas von 25 bis 60 Vorfälle im Raum stehen? Dass die gute Frau dann als 'gelernte' Richterin her geht, und sagt, ich kann nur die vier Fälle bewerten, die auf meinem Tisch liegen, finde ich auch nachvollziehbar, aber die Gesamtsituation Watson lässt sich doch damit nicht bewerten, und eine vernünftige Empfehlung aussprechen. Ich verstehe ja, dass die NFL nicht alle Frauen dazu zwingen kann mit Richterin Robinson zu sprechen, aber dann muss die Liga doch Frau Robinson sagen 'geh davon aus, dass es da nochmal 20Fälle gibt, die ähnlich gelaufen sind, und bewerte die entsprechend mit'. Ich mein, vier Fälle sind schon schlimm genug, aber gerade die Selbstverständlichkeit, und Regelmäßigkeit, die Watson bei seinem Verhalten an den Tag gelegt hat, ist doch genau das schockierende an der Sache.

    3. Die NFL sollte sich auch Gedanken über ihr Strafsystem machen. Wenn die immer nur in Spielen Sperre rechnen, dann verlieren die Spieler nur ihren Base Salary, und je nachdem wie der Vertrag gestrickt ist, verlieren die Spieler unterschiedlich viel Geld. Ich meine Watson verdient rund 2,7M pro spiel, über seinen Vertrag, und verliert durch die Sperre nur ca 160k pro Spiel. DeAndre Hopkins verdient über seinen Vertrag rund 1,1M pro Spiel, und verliert duch seine Sperre rund 400k pro Spiel. Und Calvin Ridley verdient über seinen Vertrag rund 250k pro Spiel, und verliert durch die Sperre ca. 650k pro Spiel. Das passt doch auch hinten und vorne nicht zusammen! Und über die 1,5M Strafe für Stephen Ross will ich gar nicht erst anfangen.

    Ich finde auf jeden Fall gut, wie Richterin Robinson ihre Empfehlung begründet hat, und auch, dass man zwischen den Zeilen lesen kann, dass sie gerne mehr gegeben hätte, aber objektiv betrachtet nicht konnte. So liegt jetzt der Ball doch wieder bei Goodell.

    PS: Ist dieses Jahr im Oktober wieder Breast Cancer Awareness? Mit Watson aufm Feld? Vllt. noch mit rosa Cleats? Puh...

  • Soweit ich den kompletten Vorgang verstanden habe werden hier nicht die 4 bzw. 20+ Fälle bewertet, sondern der komplette Fall als ein Fehlverhalten dargestellt, nämlich dass Watson sexuell übergriffig wurde. Die Menge an Einzelvorfällen wird dabei gar nicht berücksichtig.

    Das ist auch möglich - der Entscheidung ist das nicht ganz klar zu entnehmen. Wie gesagt: Es ist ohnehin keine strafrechtliche Problematik, sondern eine zivilrechtliche.

    Ich habe mir jetzt auch mal den Podcast von Franke/Kröger (DownSetTalk) angehört. Franke ist kein Jurist und versteht den Fall auch nicht vollständig, aber er ist wenigstens um sachliche Aufklärung und Erläuterung der Entscheidung bemüht, auch wenn manche Äußerungen nicht so ganz stimmen. Die Äußerungen von Kröger sind aus juristischer Sicht völlig absurd. Die Krönung ist, dass er sich nicht an das CBA halten will, um eine höhere "Strafe" zu verhängen, obwohl das CBA die einzige rechtliche Grundlage ist, um überhaupt eine "Strafe" verhängen zu können.

  • Das klingt so, als hättest Du nicht die Entscheidung gelesen, sondern den Podcast gehört.

    zu 1.: Wenn ich es richtig verstehe, hat Godell nicht das letzte Wort, sondern er ist die zweite Instanz (und die letzte innerhalb der NFL). Watson bzw. die PA könnten die Entscheidung vermutlich vor einem ordentlichen Gericht angreifen.

    zu 2.: In der Entscheidung steht, dass die NFL die 24 Fälle untersucht hat, in denen zivilrechtlich Ansprüche gegen Watson geltend gemacht wurden, dass aber nur 12 der Anspruchstellerinnen mit der NFL reden wollten. Für ihre "Schlussfolgerungen" (gemeint sind wohl: Tatsachenfeststellungen) stützt sich die NFL auf die Angaben von 4 Anspruchstellerinnen, von weiteren 37 Personen und von "substantial documentary evidence" [vermutlich: Dokumente, Bilder o. ä.]. Dies ist wohl die Grundlage für das Verfahren vor der "Gutachterin".

    In der Entscheidung werden "vier Fälle" - gemeint sind wohl die der genannten 4 Anspruchstellerinnen - erwähnt, andererseits aber wird auf ein allgemeines Verhaltensmuster von Watson abgestellt. Unklar bleibt, worauf es für die juristische Entscheidung ankommt, auf den "Verstoß an sich" oder auf die "Anzahl der Verstöße". Allerdings ist zumindest zu vermuten, dass die NFL die vier gravierendsten Fälle ausgewählt hat. So würde das jedenfalls eine Staatsanwaltschaft machen.

    zu 3.: Das Strafensystem hat in der Tat seine Schwächen. Andererseits muss man erst einmal etwas besseres finden. Absolute (Geld-)Strafhöhen wären angesichts der eklatanten Gehaltsunterschiede auch nicht gerecht.

  • Die wirklich spannende Frage ist doch nur was wäre denn eine wirklich gerechte Strafe gewesen?

    Wäre das ganze besser gewesen, wenn er 1 Jahr gesperrt werden würde?

    Denke die meisten - und die Haltung kann man auch ganz klar haben wollen ihn nicht mehr in der Liga sehen. Nur gäbe es für die nfl wirklich die rechtliche Möglichkeit ihn aus der Liga zu kicken?

    #FIREJOSEPH

  • In der Entscheidung werden "vier Fälle" - gemeint sind wohl die der genannten 4 Anspruchstellerinnen - erwähnt, andererseits aber wird auf ein allgemeines Verhaltensmuster von Watson abgestellt. Unklar bleibt, worauf es für die juristische Entscheidung ankommt, auf den "Verstoß an sich" oder auf die "Anzahl der Verstöße". Allerdings ist zumindest zu vermuten, dass die NFL die vier gravierendsten Fälle ausgewählt hat. So würde das jedenfalls eine Staatsanwaltschaft machen.

    Und darauf bezog sich ja mein Punkt. Mich würde es interessieren, ob ein anderes Strafmaß gefunden worden wäre, wenn es nur einen Case zum Bewerten gäbe. Für mich klingt das nicht so, da eben weitere Aspekte in die Urteilsfindung geflossen sind, wodurch das schiere Ausmaß der Fälle (wieder für mich) zu wenig Berücksichtigung findet. Ergo: Dann lass diesen Case eben vier Mal in Einzelfällen auf Watson zurollen und ob dann summiert 6 + 6 + 6 + 6 oder multipliziert wird ist dann egal.

  • Das klingt so, als hättest Du nicht die Entscheidung gelesen, sondern den Podcast gehört.

    Stimmt, ich habs nicht gelesen. Ich habe aber auch den Podcast (noch) nicht gehört. Meine Infos habe ich v.a. aus dem Take von Rich Eisen.

    zu 1.: Wenn ich es richtig verstehe, hat Godell nicht das letzte Wort, sondern er ist die zweite Instanz (und die letzte innerhalb der NFL). Watson bzw. die PA könnten die Entscheidung vermutlich vor einem ordentlichen Gericht angreifen.

    Mag sein, aber es wirkt doch insgesamt so, als hätte die Liga schon noch einen Großsteil der Strippen in der Hand.

    zu 3.: Das Strafensystem hat in der Tat seine Schwächen. Andererseits muss man erst einmal etwas besseres finden. Absolute (Geld-)Strafhöhen wären angesichts der eklatanten Gehaltsunterschiede auch nicht gerecht.

    Naja, mann kann ja in so extremen Einzelfällen wie Watson einfach eine Geldstrafe zusätzlich zu der Sperre und dem Gehaltsausfall verhängen, das wäre ja schonmal ein Anfang. Ist halt wieder die Frage, wie das im CBA geregelt ist.

  • Auch nach der für mich sehr aufschlussreichen Analyse durch Adrian Franke bleiben für mich als juristischen Leihen einige Fragen offen:

    Ich kann dir 5 € laien, wenn du magst. :D

    Stimmt, ich habs nicht gelesen. Ich habe aber auch den Podcast (noch) nicht gehört. Meine Infos habe ich v.a. aus dem Take von Rich Eisen.

    Mag sein, aber es wirkt doch insgesamt so, als hätte die Liga schon noch einen Großsteil der Strippen in der Hand.

    Naja, mann kann ja in so extremen Einzelfällen wie Watson einfach eine Geldstrafe zusätzlich zu der Sperre und dem Gehaltsausfall verhängen, das wäre ja schonmal ein Anfang. Ist halt wieder die Frage, wie das im CBA geregelt ist.

    Wäre eine Geldstrafe nicht auch meist basierend auf seinem aktuellen Gehalt, d.h. für ihn "fast gar nichts", weil sein Deal so backloaded ist?

  • Wäre eine Geldstrafe nicht auch meist basierend auf seinem aktuellen Gehalt, d.h. für ihn "fast gar nichts", weil sein Deal so backloaded ist?

    Man könnte erwägen, weitere Gehaltsbestandteile (z. B. Signing Bonus) einzubeziehen. Aber das ist schwierig, weil in der NFL selbst "garantierte" Gehaltsbestandteile selten wirklich im Wortsinne garantiert sind.

  • Das klingt so, als hättest Du nicht die Entscheidung gelesen, sondern den Podcast gehört.

    zu 1.: Wenn ich es richtig verstehe, hat Godell nicht das letzte Wort, sondern er ist die zweite Instanz (und die letzte innerhalb der NFL). Watson bzw. die PA könnten die Entscheidung vermutlich vor einem ordentlichen Gericht angreifen.

    So haben es der Around The NFL - Podcast und auch Down Set Talk auch beschrieben.

    Die Krönung ist, dass er sich nicht an das CBA halten will, um eine höhere "Strafe" zu verhängen, obwohl das CBA die einzige rechtliche Grundlage ist, um überhaupt eine "Strafe" verhängen zu können.

    So hat es der Around the NFL Podcast aber auch beschrieben. Dass Godell die Strafe in seiner (innerhalb der NFL) letzten Instanz auch höher ansetzen könne. Nur, dass eben oben genannte Konsequenzen vermutlich auftreten würden.

  • Und darauf bezog sich ja mein Punkt. Mich würde es interessieren, ob ein anderes Strafmaß gefunden worden wäre, wenn es nur einen Case zum Bewerten gäbe. Für mich klingt das nicht so, da eben weitere Aspekte in die Urteilsfindung geflossen sind, wodurch das schiere Ausmaß der Fälle (wieder für mich) zu wenig Berücksichtigung findet. Ergo: Dann lass diesen Case eben vier Mal in Einzelfällen auf Watson zurollen und ob dann summiert 6 + 6 + 6 + 6 oder multipliziert wird ist dann egal.

    Ich habe mir die Entscheidung jetzt noch mal genauer angeschaut. Ganz klar wird es nicht, ob die Anzahl der (vier) Fälle bei der "Strafzumessung" berücksichtigt wurde, aber ich vermute es schon. Jedenfalls zitiert die Richterin die entsprechende Begründung der NFL. Dafür spricht auch folgendes:

    Die Richterin führt aus, dass hohe Strafen (ab 6 Spielen Sperre) bislang nur für Gewalttaten (und auch da nicht immer) verhängt wurden. Sie führt weiter aus, dass die bisherige Höchststrafe für einen Fall "involving non-violent sexual assault" bei 3 Spielen Sperre lag, wobei dieser Spieler auch kein Ersttäter war, sondern bereits eine Verwarnung wegen seines Verhaltens erhalten hatte.

    Auch wenn den meisten die Strafhöhe zu niedrig erscheint: Aus Sicht der Richterin verhängt sie eine Strafe, die doppelt so hoch ist wie die bisherige Höchststrafe für "non-violent sexual assault", und das gegen einen Ersttäter, für den noch mildernde Umstände sprechen. Wenn sie da Aspekte wie Anzahl der Taten und Tatzeitraum nicht berücksichtigt hätte, wäre sie wohl kaum zu einer solchen Strafhöhe gekommen, sondern hätte vielleicht 2 Spiele Sperre verhängt.

    Einmal editiert, zuletzt von Chief (3. August 2022 um 11:36)

  • So hat es der Around the NFL Podcast aber auch beschrieben. Dass Godell die Strafe in seiner (innerhalb der NFL) letzten Instanz auch höher ansetzen könne. Nur, dass eben oben genannte Konsequenzen vermutlich auftreten würden.

    Das sind aber zwei Paar Schuhe:

    Godell könnte die Strafe auf Grundlage des CBA höher anzusetzen versuchen. Dann würde ggf. ein Gericht prüfen, ob das mit dem CBA im Einklang steht. Das wäre der Weg, den die NFL bei einem "Appeal" anstreben würde.

    Kröger will aber "in so einem Fall" das CBA ignorieren (Motto: Was jucken mich die "Gesetze/Vereinbarungen", wenn es meinem Bauchgefühl widerspricht). Das ist einfach nur grober Unfug.

  • Wahrscheinlich wurde das schonmal auf den vergangenen 26 Seiten thematisiert, aber ist es eigentlich nicht grundsätzlich «schwierig», dass die NFL überhaupt seine Spieler für solche Vergehen bestraft? Also, ich verurteile das, was da passiert ist, aufs Allerschärfste und von mir aus kann man ihn auch aus der Liga ausschliessen oder was auch immer, aber es geht hier doch um strafbare Handlungen, für die sich eine Person vor einem ordentlichen Strafgericht eines Landes verantworten muss und dann auch seine gesetzlich festgelegte Strafe erhält (oder auch nicht). Vielleicht habe ich es auch einfach nicht richtig verstanden... trotzdem, ich finde dieses ganze «Bestrafen» seitens eines Verbandes für «richtige» Verbrechen generell schwierig. Was anderes ist es natürlich, wenn gegen die eigenen (Football)-Regeln (beispiel Fins) verstossen wird... aber hier?

  • Godell könnte die Strafe auf Grundlage des CBA höher anzusetzen versuchen. Dann würde ggf. ein Gericht prüfen, ob das mit dem CBA im Einklang steht. Das wäre der Weg, den die NFL bei einem "Appeal" anstreben würde.

    und hier wird’s spannend ob Goodell das Risiko eingeht.

    Er könnte als letzte Instanz die Sperre hochsetzen, allerdings wird die NFLPA dieses nicht akzeptieren- und wahrscheinlich auch einige Owner nicht, die ja alle diese 3 unabhängige Partei wollten, damit Goodell nicht seine oft gewürfelten Strafen auspackt.

    Anschließend erhebt die NFLPA Einspruch und man trifft sich vor Gericht wo wieder Richter nüchtern das schwarz auf weiße im CBA und Robinsons Urteil analysieren.

    Hier ist auch nicht ausgeschlossen das Watsons Urteil sogar nach unten korrigiert wird - da selbst Robinson in ihrem Statement sagte das die Strafe nach Auslegung des CBA schon sehr hart ist. Andere Gerichte suchen sich vielleicht weitere „vergleichbare“ Vergehen zB. einiger Owner - die ja nicht bestraft wurden. Das wäre für Goodell und die NFL nochmal eine Katastrophe.

  • Wahrscheinlich wurde das schonmal auf den vergangenen 26 Seiten thematisiert, aber ist es eigentlich nicht grundsätzlich «schwierig», dass die NFL überhaupt seine Spieler für solche Vergehen bestraft? Also, ich verurteile das, was da passiert ist, aufs Allerschärfste und von mir aus kann man ihn auch aus der Liga ausschliessen oder was auch immer, aber es geht hier doch um strafbare Handlungen, für die sich eine Person vor einem ordentlichen Strafgericht eines Landes verantworten muss und dann auch seine gesetzlich festgelegte Strafe erhält (oder auch nicht). Vielleicht habe ich es auch einfach nicht richtig verstanden... trotzdem, ich finde dieses ganze «Bestrafen» seitens eines Verbandes für «richtige» Verbrechen generell schwierig. Was anderes ist es natürlich, wenn gegen die eigenen (Football)-Regeln (beispiel Fins) verstossen wird... aber hier?

    Die Spieler sind verpflichtet, sich auch abseits des Feldes so zu verhalten, dass das Ansehen der Liga keinen Schaden nimmt. Das kann man aus meiner Sicht mit der Pflicht von Soldaten und Soldatinnen vergleichen, die durch ihr außerdienstliches Verhalten das Ansehen der Bundeswehr nicht ernsthaft beeinträchtigen dürfen.

  • Wahrscheinlich wurde das schonmal auf den vergangenen 26 Seiten thematisiert, aber ist es eigentlich nicht grundsätzlich «schwierig», dass die NFL überhaupt seine Spieler für solche Vergehen bestraft? Also, ich verurteile das, was da passiert ist, aufs Allerschärfste und von mir aus kann man ihn auch aus der Liga ausschliessen oder was auch immer, aber es geht hier doch um strafbare Handlungen, für die sich eine Person vor einem ordentlichen Strafgericht eines Landes verantworten muss und dann auch seine gesetzlich festgelegte Strafe erhält (oder auch nicht). Vielleicht habe ich es auch einfach nicht richtig verstanden... trotzdem, ich finde dieses ganze «Bestrafen» seitens eines Verbandes für «richtige» Verbrechen generell schwierig. Was anderes ist es natürlich, wenn gegen die eigenen (Football)-Regeln (beispiel Fins) verstossen wird... aber hier?

    Ich persönlich bin rechtspolitisch kein Freund dieser "NFL-Strafen", aber im Prinzip geht es wohl schon. Ein Verhalten kann Folgen in unterschiedlichen Rechtsbereichen nach sich ziehen. Ein straßenverkehrsrechtlicher Verstoß kann beispielsweise zur Folge haben, dass man straf-/ordnungswidrigkeitenrechtlich vom Staat verfolgt wird, dass man verwaltungsrechtlich die Fahrerlaubnis entzogen bekommt oder dass man zivilrechtlich auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird (vielleicht mit der weiteren Folge, dass einem der Versicherer den Versicherungsvertrag kündigt).

    Bei Watson könnte man zunächst an strafrechtliche Sanktionen denken, sofern es einen "passenden" Straftatbestand dafür gibt. Die US-Staatsanwaltschaft hat sich aber gegen eine Anklage entschieden. Ob das daran liegt, dass das ihm vorgeworfene Verhalten keinen Straftatbestand erfüllen würde, oder daran, dass man nicht glaubt, es ihm beweisen zu können, weiß ich nicht.

    Man könnte weiter an zivilrechtliche Folgen ("Schadensersatz") denken. Man könnte nicht nur, sondern die 24 Klägerinnen tun dies auch. In 23 Fällen hat man sich geeinigt, der 24. Fall folgt vielleicht bald.

    Man kann an arbeitsrechtliche Folgen denken. Das scheint im US-Arbeitsrecht ganz anders angelegt zu sein als im deutschen Arbeitsrecht. Bei mir liegen die arbeitsrechtlichen Kenntnisse leider etwas zurück, aber ich vermute stark, dass man bei uns nicht im Tarifvertrag Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers normieren könnte. Bei uns dreht sich die Diskussion nach meiner Erinnerung darum, ob man einem Mitarbeiter wegen eines Fehlverhaltens kündigen darf. Meistens wird dabei über Straftaten diskutiert.

    Normalerweise stellt es keinen Kündigungsgrund dar, wenn ein Mitarbeiter "privat" eine Straftat begeht, welche auch immer das sein mag. Aber es gibt natürlich Konstellationen, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Tat für seinen Job ungeeignet wird.

    Beispiel 1: Wenn ein Bank-Kassierer "privat" Gewaltdelikte begeht, dürfte das keinen Entlassungsgrund darstellen. Wenn er hingegen Eigentums-/Vermögensdelikte begeht, wäre es nachvollziehbar, wenn der Arbeitgeber ihm nicht mehr das für seinen Job erforderliche Vertrauen entgegen brächte.

    Beispiel 2: Wenn ein Kindergärtner seine Frau verprügelt/vergewaltigt, dürfte das kein Entlassungsgrund sein. Wenn er dagegen "privat" Kinder sexuell missbraucht, dürfte er für seinen Job ungeeignet sein.

    Wenn man die NFL als Sportveranstaltung ansieht, dann ist es eigentlich völlig unerheblich, welche Straftaten die Spieler "privat" verüben. Wenn man die NFL aber als Showveranstaltung ansieht, dann ist es für die NFL wichtig, in der Öffentlichkeit ein gutes Standing zu haben, um beliebt zu sein und hohe Zuschauerzahlen/hohe Einnahmen zu haben. Unter diesem Gesichtspunkt dürfte es schon legitim sein, Sanktionen zu verhängen, wenn letztlich der "gute Ruf" der NFL auf dem Spiel steht.

    Defsoul hat darüber hinaus bereits das Beispiel von Soldaten - für Beamte und Richter gilt ähnliches - genannt. Allerdings ist das eher eine auf dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen dem Staat und seinen "Staatsdienern" beruhende Sonderkonstellation, die m. E. nicht so gut mit der privatrechtlichen Situation Arbeitgeber/Arbeitnehmer vergleichbar ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Chief (3. August 2022 um 12:19)

  • Man kann an arbeitsrechtliche Folgen denken. Das scheint im US-Arbeitsrecht ganz anders angelegt zu sein als im deutschen Arbeitsrecht. Bei mir liegen die arbeitsrechtlichen Kenntnisse leider etwas zurück, aber ich vermute stark, dass man bei uns nicht im Tarifvertrag Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers normieren könnte. Bei uns dreht sich die Diskussion nach meiner Erinnerung darum, ob man einem Mitarbeiter wegen eines Fehlverhaltens kündigen darf. Meistens wird dabei über Straftaten diskutiert.

    Normalerweise stellt es keinen Kündigungsgrund dar, wenn ein Mitarbeiter "privat" eine Straftat begeht, welche auch immer das sein mag. Aber es gibt natürlich Konstellationen, in denen der Mitarbeiter aufgrund der Tat für seinen Job ungeeignet wird.

    Was ist mit internen Compliance Regeln, die weiter gehen als das Straf-/Zivilrecht, die im Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben sind?

    "Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz. Denn er verrät in dem damit Behafteten den Mangel an individuellen Eigenschaften, auf die er stolz sein könnte, indem er sonst nicht zu dem greifen würde, was er mit so vielen Millionen teilt ... Hieran erholt er sich und ist nun dankbarlich bereit, alle Fehler und Torheiten, die ihr eigen sind, mit Händen und Füßen zu verteidigen." - Arthur Schopenhauer

  • Was ist mit internen Compliance Regeln, die weiter gehen als das Straf-/Zivilrecht, die im Arbeits- oder Tarifvertrag festgeschrieben sind?

    Das ist ein schwieriges Thema. "Compliance" ist ein Modebegriff, aber m. E. kein eigenständiger rechtlicher Gesichtspunkt, sondern muss im Einzelfall "traditionellen" Kategorien zugeordnet werden. Der größte Teil von "Compliance" besteht einfach darin, dass man sich an die Gesetze hält.

    Für darüber hinausgehende "Compliance-Regeln" (speziell aus Arbeitnehmer-Sicht):

    Tarifverträge wären m. E. jedenfalls ein völlig atypischer Ort für derartige Regelungen. Dann wäre vor allem nach dem Tarifvertragsgesetz zu prüfen, ob die konkrete Regelung zulässig ist.

    Für Compliance-Regeln in Arbeitsverträgen stellt sich die Frage, ob die jeweilige Regelung nach allgemeinen Grundsätzen zulässig ist, also z. B. nicht sittenwidrig oder wegen Verstoßes gegen AGB-Vorschriften unwirksam. Wenn keine besonderen Unwirksamkeitsgründe eingreifen, sind sie zu beachten (Vertragsfreiheit).

    Ich vermute allerdings, dass in diesem Zusammenhang das Direktionsrecht des Arbeitgebers die größte Rolle spielt. Der Arbeitgeber darf Dir im Rahmen Deines Arbeitsvertrages sagen, wie Du Deinen Job ausführen sollst. Dazu können auch "Compliance-Regeln" zählen. Kritisch wird es natürlich, wenn dieses Regeln nicht nur Deinen Job betreffen, sondern darüber hinausgehen.

    Aber wie gesagt: Arbeitsrecht liegt bei mir lange zurück - da gibt es sicherlich kompetentere Ansprechpartner.

    Einmal editiert, zuletzt von Chief (3. August 2022 um 12:51)

  • Ich stell mir gerade vor das die NFL ihn für 1 Jahr sperrt und Watson dann mit seinen Anwälten gegen die Entscheidung vor ein ordentliches Gericht zieht.

    Mir wollen einfach die ganzen Frauen nicht aus dem Kopf die direkt betroffen sind und das jetzt alles mitbekommen. Dieser Mann hat das Leben so vieler Menschen völlig auf den Kopf gestellt und darf seinen Sport nach ein paar Wochen wieder aufnehmen.

    Mal eine Frage, was hätte er hier in Deutschland juristisch zu befürchten gehabt?

  • Dieser Mann hat das Leben so vieler Menschen völlig auf den Kopf gestellt [...].

    Hat er das wirklich? Zunächst einmal wissen wir nicht, was er genau getan hat und wieviel sich wirklich nachweisen ließe.

    Aber unterstellen wir mal rein hypothetisch, dass alle Vorwürfe in Bezug auf sein Verhalten richtig wären. Dann hätte er also vermeintlich versehentlich, tatsächlich aber absichtlich einzelne Frauen mit seinem erigierten Penis am Arm berührt (was, wie in der Entscheidung der Richterin nachzulesen ist, in der versehentlichen Variante durchaus nicht ungewöhnlich für Massagen wäre), in einem Fall sogar ejakuliert. Er hätte in mindestens einem Fall den Wunsch zum Ausdruck gebracht, an grenzwertiger Körperstelle massiert zu werden, und er hätte wiederholt um Oralsex gebettelt. Wenn wir weiter unterstellen, dass in allen maßgeblichen Fällen erkennbar war, dass die Frauen das nicht wollten, dann war das jeweils ohne Zweifel ein höchst unanständiges Verhalten. Aber wahrscheinlich haben schon sehr viele Frauen so etwas Ähnliches schon mal erlebt, ohne dass es ihr Leben maßgeblich beeinflusst ("völlig auf den Kopf gestellt") hätte.

    Ich war natürlich nicht dabei, aber meine persönliche Einschätzung ist: Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass Watson sich zumindest im Kern wie vorgeworfen verhalten hat. Aber ich halte es auch für sehr wahrscheinlich, dass die vermeintlichen Folgen für die Opfer aufgebauscht wurden, um aus den Vorfällen Geld herauszuschlagen.

    Mal eine Frage, was hätte er hier in Deutschland juristisch zu befürchten gehabt?

    Durch das Sexualstrafrecht blickt zwar kaum noch jemand durch, weil der Gesetzgeber ständig etwas ändern zu müssen glaubt. Wenn wir mal alle fachliche Kritik daran vernachlässigen: "Früher" wäre das strafrechtlich vermutlich "gar nichts" gewesen, weil keine Gewalt im Spiel war. Heute kommt wohl ein "sexueller Übergriff" nach § 177 Abs. 1 StGB in Betracht (Strafrahmen: 6 Monate bis 5 Jahre, im minder schweren Fall 3 Monate bis 3 Jahre). Das setzt "sexuelle Handlungen" an einer "anderen Person" "gegen den erkennbaren Willen" dieser Person voraus, wäre also beim Betteln um Oralverkehr sicher nicht erfüllt, wohl aber vermutlich bei gezielten Berührungen mit erigiertem Penis. Wenn man über alle juristischen Hürden hinweg und tatsächlich zu einer Verurteilung käme, dann liefe es wohl auf eine Freiheitsstrafe auf Bewährung hinaus.

    Zivilrechtlich könnten die Frauen auf Schadensersatz/Schmerzensgeld klagen. Das ist natürlich sehr individuell.

    Ein materieller Schaden wird vermutlich selten entstanden (und noch seltener nachweisbar) sein. Der Normalfall wäre wohl ein Schmerzensgeld im dreistelligen oder niedrigen vierstelligen Euro-Bereich, bei bloßem Betteln um Oralverkehr vermutlich gar nichts. Wenn jemand wirklich gravierende gesundheitliche Folgen nachweisen könnte, könnte es allerdings auch deutlich mehr werden. Man haftet als Schädiger nach deutschem Recht eben praktisch grenzenlos für alle Folgen seines rechtswidrigen und schuldhaften Handelns.

    Ob beispielsweise Fußballspieler in der Bundesliga irgendwelchen Vertragsklauseln unterliegen, die arbeitsrechtliche Sanktionen ermöglichen würden, weiß ich nicht.

    Die "Hauptstrafe" liegt vermutlich - hier wie in den USA - faktisch in dem ruinierten öffentlichen Ansehen und dem steil abgestürzten Marktwert als Werbeträger.

    Einmal editiert, zuletzt von Chief (3. August 2022 um 18:11)

  • Ich habe mir die Entscheidung jetzt noch mal genauer angeschaut. Ganz klar wird es nicht, ob die Anzahl der (vier) Fälle bei der "Strafzumessung" berücksichtigt wurde, aber ich vermute es schon. Jedenfalls zitiert die Richterin die entsprechende Begründung der NFL. Dafür spricht auch folgendes:

    Die Richterin führt aus, dass hohe Strafen (ab 6 Spielen Sperre) bislang nur für Gewalttaten (und auch da nicht immer) verhängt wurden. Sie führt weiter aus, dass die bisherige Höchststrafe für einen Fall "involving non-violent sexual assault" bei 3 Spielen Sperre lag, wobei dieser Spieler auch kein Ersttäter war, sondern bereits eine Verwarnung wegen seines Verhaltens erhalten hatte.

    Auch wenn den meisten die Strafhöhe zu niedrig erscheint: Aus Sicht der Richterin verhängt sie eine Strafe, die doppelt so hoch ist wie die bisherige Höchststrafe für "non-violent sexual assault", und das gegen einen Ersttäter, für den noch mildernde Umstände sprechen. Wenn sie da Aspekte wie Anzahl der Taten und Tatzeitraum nicht berücksichtigt hätte, wäre sie wohl kaum zu einer solchen Strafhöhe gekommen, sondern hätte vielleicht 2 Spiele Sperre verhängt.

    Inwiefern ist man denn Ersttäter, wenn man die selbe Sache 24 mal oder meinetwegen in dem Urteil jetzt 4 mal gemacht hat?

  • Inwiefern ist man denn Ersttäter, wenn man die selbe Sache 24 mal oder meinetwegen in dem Urteil jetzt 4 mal gemacht hat?

    Ersttäter (terminologisch besser: nicht vorbestraft) im Rechtssinne ist man im Hinblick auf alle Taten, die man vor der ersten Verurteilung begangen hat. Mit der ersten Verurteilung hat man dann den "Schuss vor den Bug" bekommen. Wenn man dann trotzdem weiter macht, hat das eine andere Qualität als vorher.