Darf man nicht? Ich dachte immer, man darf es nur nicht in die Hand nehmen.
Gerade nochmal schlau gemacht, und Du hast wohl recht: §23 Abs. 1a StVO verbietet ausdrücklich nur das "aufgenommene" oder "gehaltene" Handy (außer, das Fahrzeug steht UND der Motor ist aus).
Allerdings kann man wg. Fahrlässigkeit belangt werden, wenn man das befestigte Handy bedient und infolgedessen einen Unfall verursacht - beim verbauten Navi nicht