Der Fall Uli Hoeness / Steuerhinterziehung

  • Bump.
    Hoeneß wurde heute aus der Haft entlassen.
    Er ist damit wieder ein freier Mann.

    3 Jahre ist die restliche Haft auf Bewährung.


    Strafe angetreten, Strafe abgesessen. Fertig.

    Irgendwie hat diese Haftstrafe nicht wirklich seinem Ansehen, zumindest in meinen Augen geschadet. Ja er hat einen Fehler gemacht. Er hat dafür seine Strafe bekommen und die ohne zu murren abgesessen. Ich weiß, dass das einige oder sogar viele anders sehen und er auf ewig der Moralapostel mit schwarzer Weste bleiben wird, aber nun ja so ist das nunmal :D

  • Denke auch, das Thema ist abgeschlossen. Und auch wenn ich kein Bayern Fan bin, er fehlt(e) dem Fussball einfach, von daher, schon gut das er wieder da ist.

  • Wird er jetzt eigentlich wieder Präsident vom FCB? Der aktuelle würde ja wohl nach eigener Aussage sofort wieder beiseite treten hab ich gehört.

  • Ich persönlich gehe davon aus das er wieder Präsident werden will.

    Allerdings hoffe ich, dass man dieses vom Aufsichtsrat Mandat abkoppelt.
    Hoeneß wird intern auch ohne dieses Amt genug zu sagen haben.Ich denke das wäre das beste für den Verein.

    Fürchten tue ich allerdings anderes....

    Aber wie sagt man in Bayern: Schaun mer mal...

    #FIREJOSEPH

  • Ich zitiere mal den "lawblog":


    Die sogenannte Halbstrafe richtet sich nach § 57 StGB. Die erste Voraussetzung, eine Haftstrafe von nicht mehr als zwei Jahren, war bei Hoeneß nicht erfüllt. Der Fußballmanager hatte dreieinhalb Jahre Haft bekommen. Also musste das Gericht prüfen, ob „die Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Strafvollzugs ergibt, dass besondere Umstände vorliegen“.
    Diese besonderen Umstände zu bejahen, fällt Gerichten zunehmend schwerer. Um nicht zu sagen, die Halbstrafe ist bei uns so gut wie tot, noch dazu im schönen Bayern. Schon deshalb ist der glatte Durchmarsch von Honeß bemerkenswert. Noch bemerkenswerter scheint er mir aber vor dem Hintergrund, dass Hoeneß immerhin wegen 28,4 Millionen Euro hinterzogener Steuern verurteilt wurde. Da muss aber schon ganz viel Persönlichkeit vorhanden sein, um die ja ansonsten immer so hoch aufgehängte Sozialschädlichkeit von Steuerdelikten zu überspielen.

    "Players don't know how lucky they are, I think, to be in a place like Philly. I would've - if I could've kept playing a long time there, I would've played 'til the wheels fell off." - Chris Long

  • Das ist mMn eine unzulässige Beschönigung der Tatsachen. Nennen wir die Dinge beim Namen: U.H. hat eine Straftat begangen.

    Naja, das offensichtliche Auszusprechen ist halt nicht immer von Nöten. Allerdings hast du natürlich recht, er hat eine Straftat begangen.

  • Ich zitiere mal den "lawblog":

    Das ist sicher richtig was dort. Steht. Zur Hälfte der Haft- kommt gerade in Bayern- selten bzw. fast nie jemand raus(es gab aber neben Hoeneß noch 2-3 weitere Fälle in Bayern in den letzten Jahren) . Von daher kann man hier schon von einer Sonderbhandlung sprechen, die letztes auch dem geschuldet ist, dass Hoeneß sich bessere Anwälte leisten kann als Du und ich.

    Allerdings gehört halt dann zur Wahrheit auch, dass er in anderen Bundesländer (NRW z.B.) nie eingessen hätten, sondern von Beginn an Freigänger gewesen wäre...

    #FIREJOSEPH

  • Ich zitiere mal den "lawblog":

    Das ist sicher richtig was dort. Steht. Zur Hälfte der Haft- kommt gerade in Bayern- selten bzw. fast nie jemand raus(es gab aber neben Hoeneß noch 2-3 weitere Fälle in Bayern in den letzten Jahren) . Von daher kann man hier schon von einer Sonderbhandlung sprechen, die letztes auch dem geschuldet ist, dass Hoeneß sich bessere Anwälte leisten kann als Du und ich.
    Allerdings gehört halt dann zur Wahrheit auch, dass er in anderen Bundesländer (NRW z.B.) nie eingessen hätten, sondern von Beginn an Freigänger gewesen wäre...


    Ich kann als Hesse zur Rechtspraxis in Bayern nichts beisteuern. Allerdings gelten zumindest theoretisch in Bayern die gleichen Vorschriften wie anderswo.

    Nach § 57 Abs. 1 StGB wird eine Rest-Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt, wenn
    1. der Verurteilte einwilligt
    2. zwei Drittel - mindestens aber 2 Monate - verbüßt sind und
    3. es "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann".

    Den dritten Punkt bezeichnet man üblicherweise als "positive Sozialprognose" oder "positive Legalprognose" - es geht also um die Frage, ob es "wahrscheinlich" ist, dass derjenige künftig keine Straftaten mehr begehen wird. Man streitet sich insoweit lediglich, ob "wahrscheinlich" mehr als 50 % voraussetzt - jedenfalls ist keine völlige Sicherheit erforderlich, sondern eine "gute Chance" ausreichend.

    Nach § 57 Abs. 2 (in Verbindung mit Abs. 1) StGB wird die Rest-Freiheitsstrafe auch zur Bewährung ausgesetzt, wenn
    1. der Verurteilte einwilligt
    2. die Hälfte - mindestens aber 6 Monate - verbüßt ist
    3. es "unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann" (s. o.) und
    4. mindestens eine der beiden folgenden Voraussetzungen erfüllt ist
    a) der Verurteilte ist erstmalig in Haft und die Strafe beträgt maximal 2 Jahre
    b) es liegen besondere Umstände vor, die sich aus Tat, Täterpersönlichkeit und/oder Entwicklung während der Haftzeit ergeben.

    Die Einwilligung und der Zeitfaktor sind in der Praxis unproblematisch.

    Hinsichtlich der Prognose wirken sich vor allem folgende Gesichtspunkte aus (typisierend, natürlich alles vom konkreten Fall abhängig):
    positiv:

    • Erstverbüßer (ggf. zusätzlich: erste Freiheitsstrafe oder sogar erste Strafe überhaupt)
    • einwandfreies Haftverhalten (ggf. positive Entwicklungen wie z. B. Schulabschluss, Ausbildung etc.)
    • Distanzierung von der Tat, ggf. Geständnis/Reue, Tataufarbeitung
    • Perspektiven außerhalb der Haft, die ein straffreies Leben begünstigen (soziale/familiäre/berufliche Bindungen, Ausbildungsstand, Aussicht auf einen Job, wirtschaftliche Verhältnisse)

    negativ:

    • viele Vorstrafen, Bewährungsversagen, frühere Inhaftierungen
    • unaufgearbeitete Gewaltproblematik
    • unaufgearbeitete Suchtproblematik (Alkohol, illegale Drogen, sonstige Süchte)
    • fehlende Tataufarbeitung, Bagatellisierung/Externalisierung der Taten
    • Umstände, die auf fehlende Perspektiven für ein legales Leben hindeuten (fehlende oder unverändert negative soziale/familiäre/berufliche Bindungen, fehlende Schulausbildung, fehlende Berufsausbildung, keine Aussicht auf einen Job, Schulden)

    Wenn es im Rahmen der Halbstrafenentlassung um "besondere Umstände" geht, muss man beurteilen, ob sich der Verurteilte über die positive Prognose hinaus noch einmal deutlich von einem "normalen Verurteilten mit positiver Prognose" abhebt.

    Die obigen Ausführungen zeigen, dass die laienhafte Vorstellung, man werde mehr oder weniger automatisch nach 2/3 "wegen guter Führung" entlassen, falsch ist. Laut der Kommentierung von Fischer (StGB, 63. Aufl., § 57 Rn. 1) wird in etwa 30 % der Fälle die Reststrafe nach 2/3 zur Bewährung ausgesetzt, in 2 % aller Fälle nach der Hälfte. Das ist nach den oben genannten Kriterien auch nicht weiter verwunderlich, weil viele Inhaftierte schon lange Vorstrafenregister haben, oftmals mehrfache Bewährungsversager sind, nicht selten schon früher in Haft waren. Viele haben ein ungelöstes Alkohol- oder Drogenproblem, keine Schul- oder zumindest keine abgeschlossene Berufsausbildung. Tragfähige soziale Bindungen fehlen entweder oder haben den Inhaftierten auch früher schon nicht von der Begehung von Straftaten abgehalten.

    Wenn man diese Kriterien auf Hoeness anwendet, wird schnell klar, dass die positive Prognose nicht im Ansatz ein Problem darstellt. Über das Vorliegen "besonderer Umstände" kann man natürlich immer diskutieren, aber wenn man sich einmal die Vergleichsgruppe anschaut - es geht nicht um den Vergleich mit unbescholtenen Bürgern, sondern um den Vergleich mit Inhaftierten, die auch eine positive Prognose bekommen -, dann schneidet er exorbitant gut ab:

    • Ersttäter
    • voll geständig
    • Selbstanzeige (wenn auch nicht strafbefreiend) und Mitwirkung an der Tataufklärung
    • nicht nur "gerade so positive", sondern exzellente Prognose (siehe obige Kriterien)
    • Steuerschaden (zuzüglich Zinsen) zurückbezahlt
    • hohes Alter
    • Imageschaden

    Mit anderen Worten: Jedenfalls "von außen betrachtet" sehe ich keine Anhaltspunkte für eine "Sonderbehandlung" (im Sinne einer besonders günstigen Behandlung), sondern es liegen einfach ganz besondere Umstände vor, welche eine Entlassung zum Halbstrafenzeitpunkt rechtfertigen. Ja, so etwas ist selten. Aber solche Konstellationen sind auch selten. Gemessen an meiner Praxiserfahrung ist Hoeness selbst für eine solche Sonderkonstellation noch ein relativ klarer Fall.

    5 Mal editiert, zuletzt von Chief (4. März 2016 um 18:07)

  • Ich hoffe auch, er tut sich das nicht an, er würde immer angreifbar sein und das sollte er sich selbst nicht antun und wäre für den Verein auch nicht unbedingt von Vorteil.
    Ich würde es sehr begrüßen wenn er im Hintergrund weiterhin für den Verein arbeitet, aber sich aus der Öffentlichkeit zurücknimmt.
    Seine Meinung wird sicherlich immer gefragt sein und er kann auch im Hintergrund sicherlich noch viel beim FC Bayern bewirken. U.H. braucht kein offizielles Amt beim FCB um da nicht auch weiterhin ein gewaltiges Wort bei allen Entscheidungen mitzusprechen und an den den entscheidenden Fäden zu ziehen.

    @Chief:Danke für die detaillierte Erklärung

  • Das Problem ist ja auch, dass Uli nur auf Bewährung draussen ist und sich nichts erlauben darf. Da muss nur ein dummer Fan, Hater oder Reporter auf die Idee kommen und ihn z.B. wegen Beleidigung, etc anzeigen und schon könnte es wieder in den Bau gehen. Ich würde mir das an seiner Stelle nicht mehr antun und wie schon gesagt, seine Meinung im Verein hat immer Gewicht und da kann er auch schön im Hintergrund seine Fäden ziehen. Für ihn und seine Familie wäre es das beste.

    andthentherewasfootball.jpg

  • Ich hab irgendwie das Gefühl, er wird kein Präsi mehr. Wir würden ihn alle wieder wählen, aber ich glaube er will nicht mehr

    Mein Dad hatte mir das "vorausgesagt" . Der hatte beruflich mit dem Bau von JVAs zu tun und war deswegen öfter mal beruflich auf Visite. Laut seiner Aussage kommst Du da als "normaler" Mensch nicht mehr "normal" raus. Der kam da jedes Mal mit Beklemmungen wieder nach Hause. Und Hoeneß Fallhöhe war ja noch ne andere. Ich denke er wird einfach froh sein, wieder raus zu sein und zukünftig ein anderes Leben leben. Auch ohne Stripper beim FCB zu ziehen . Und ehrlich gesagt würde ich ihm sogar wünschen, dass die Medien ihn in Ruhe lassen.

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!