Ich will mich auch gar nicht streiten, sondern wollte nur das Argument in die Diskussion einbringen, dass Strafen eine Verhältnismäßigkeit für alle darstellen müssen, nicht nur für die Leute, die mutwillig oder sorglos dagegen verstößen. Das ist im Straßenverkehr halt unglaublich schwer zu unterscheiden.
Die notorischen 30+ und unabsichtliche zufällige 30+ kann man eben nicht mit einem einzigen Foto klären. Streckenmessungen sind hier eine Lösung(aber min 3km), wie sie bspw. in Österreich verwendet wird. In Deutschland datenschutztechnisch anscheinend nicht so einfach darstellbar.
Es ging mir bei meinem Beispiel nicht um Verhältnismäßigkeit, sondern war eine Antwort darauf, dass auch die Todesstrafe nicht vor Mord abhält. Dies mag sein, im Straßenverkehr sehe ich das aber anders. Hier ist die Verhaltenssteuerung möglich.
Unfair oder nicht, du würdest zumindest darüber nachdenken, ob du das Gas voll durchdrückst oder doch deine Existenzgrundlage erhalten willst.