Ich weiß es nicht. Was ist schon "richtig"?
Ich habe Zweifel, ob es richtig ist, jemanden nach mehreren Jahrzehnten noch (straf-)rechtlich zur Verantwortung zu ziehen, wie schlimm die Tat auch gewesen sein mag. Ich habe Zweifel, ob es richtig ist, dass ein weit-über-Neunzigjähriger wegen Taten, die er vor mehr als siebzig Jahren unter völlig anderen Bedingungen begangen hat, zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden soll.Das frage ich mich um so mehr bei ihm, der geständig war, der glaubhaft bedauert und bereut, der sich als Zeitzeuge gegen Holocaustleugner gestellt hat, wo er hätte schweigen und sich selbst schützen können. Er, der nach der Rechtsprechung zur Konkretisierung der Taten über Jahrzehnte nicht hatte/hätte belangt werden können, und den man nun aufgrund einer Rechtsprechungsänderung doch belangen konnte.
Aber es entspricht dem geltenden Recht. Die Verfolgung aller Straftaten - selbst denen, die lebenslängliche Freiheitsstrafe vorsehen - verjährt nach maximal 30 Jahren. Nur für (hier: Beihilfe zum) Mord gilt das nicht. So will es der Gesetzgeber. Dieses Recht ist für alle verbindlich, auch für 96-jährige.
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Wann war Deine letzte Schneeballschlacht?
Das schon so lange her das ich mich nicht mal mehr daran erinnern kann also dürfte doch schon ein paar Jährchen zurück liegen
Wo schaust du denn Superbowl? Und was machst du um denn Frust zu vertreiben sollten die pats gewinnen