Also ich finde den Wortlaut eigentlich recht eindeutig (bin aber auch kein Jurist):(1) Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner.
sehe ich ganz und gar nicht so
(4) Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Absätzen 1 und 3 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist die Hauptwohnung die Wohnung nach § 21 Absatz 2.
§ 21 Absatz 2 wiederum lautet:
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
wenn Pretzell beispielsweise 5 Tage in NRW verbringt, weil er dort politisch aktiv ist und dort auch seine Wohnung hat, kann man das wohl durchaus als seine "vorwiegend benutzte Wohnung" ansehen - dabei ist es aus meiner Sicht dann unerheblich dann er verheiratet ist und am Wochenende zu seiner Frau nach Sachsen fährt