Das hängt in Deutschland ganz davon ab: Ist es ein Straßenprojekt oder eines der Bahn? Ist es ÖPNV? Wer ist nachher der Betreiber - das Land, der Bund, eine Kommune oder gar eine ÖPP? Da gibt es so viele Kombinationsmöglichkeiten, dass man nicht pauschal sagen kann "...das läuft immer so oder so!". Und genau das ist auch das Problem am ganzen Prozess.
Mal ein paar Beispiele, die mir so ad hoc einfallen:
Bei S21 ist das Land BW mit der Bahn vorgeprescht, während sich der Bund aus der Nummer weitestgehend zurückgezogen hatte. Betreiber wäre da letztendlich aber die Bahn. Zusätzlich mischt das EBA (Eisenbahnbundesamt) in der Nummer mit, weil es als übergeordnete Stelle die Planungsentwürfe absegnen muss. In Berlin hängen beim Flughafenprojekt der Bund und zwei Landesregierungen in der Nummer drin. Da war ursprünglich ein Betreibermodell mit HOCHTIEF oder einem anderen Partner aus der Wirtschaft geplant, aber HT wollte in den Verhandlungen mit den Ländern und dem Bund zu viel Geld aus dem Projekt ziehen, weßhalb die davon Abstand genommen haben. Beim Bau der A71 (Verbindung Erfurt-Schweinfurt) war der Bund nominell der Bauherr, ausführendes Organ war aber die DEGES (wie beispielsweise auch beim Leipziger City-Tunnel). Die Länder Thüringen und Bayern waren aber in der Planungsphase integriert, weil sie nachher den Betrieb übernehmen sollten (und auch haben). Beim geplanten und dan geplatzten B1-Tunnel in Dortmund war die Kommune der Planer und Anteiber, begleitet vom Land als zukünftigem Betreiber und dem Bund (weil Bundesstraße). An letzterem Beispiel kann man es sehr schön zeigen: Der Bund entwirft die Regelwerke, die für die Bundesstraßen gelten und damit für beispielsweise die Bauwerke, die auf den Trassen liegen. Das Land NRW muss nachher den Betrieb regeln, weil die Leitstellen für die Tunnel länderweise gefasst werden. Die Kommune, auf deren Boden allerdings der Tunnel gebaut wird, muss jedoch die Planung anschieben und das Bauwerk im Bundesfinanzplan einstellen lassen, usw. usf.