Wie ist das eigentlich, wenn ich in einem Kreis ohne 15-Kilometer-Regel wohne und in einen Kreis mit 15-Kilometer-Regel fahre?
Darf ich in diesen Kreis ab Kreisgrenze 15km weit hineinfahren?
Oder nur so weit, bis ich 15km von meinem Zuhause entfernt bin, also 15km minus mein Weg von Zuhause bis zur Kreisgrenze?
Oder gilt die Regel für mich nicht und ich darf mich im Gegensatz zu den dortigen Einwohnern frei im Landkreis bewegen?[Ich habe nichts Derartiges vor, frage nur rein interessehalber.]
Gefühlt würde ich letzteres sagen, es geht um deinen Wohnort, nicht um den der anderen.
Zu mindestens der Landrat von Deggendorf sieht es ähnlich:
Außerdem wäre es Bewohnern des Bayerischen Waldes, die zum Beispiel im Kreis Regen leben (Inzidenzwert von gut über 200), untersagt, Wanderungen in ihrer Nähe zu machen, während welche aus einer Region mit einer niedrigen Inzidenz anreisen und zum Beispiel den Arber besteigen dürften.
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Deggendorfs Landrat und zugleich Präsident des bayerischen Landkreistages, Christian Bernreiter (CSU), sagt: "So wie die Regel bisher formuliert ist, sperrt man die eigenen Leute ein, aber andere dürften noch in den Wald fahren." Das müsse nachgebessert werden.