BGH Urteil: Stadionverbot auf Verdacht rechtens

  • Stadionverbot auf Verdacht - eure Meinung? 0

    1. Willkür der Vereine - Man darf nicht Fans für das Fehlverhalten anderer bestrafen (0) 0%
    2. gerechte Präventivmaßnahme - macht die Stadien sicherer (0) 0%
    3. Keine Meinung dazu... (0) 0%

    In einem Grundsatzurteil hat der BGH in Karlsruhe heute eine Klage eines Bayern-Fans abgewiesen, der mit einem 2jährigen Stadionverbot belegt wurde, obwohl er nicht an einer Schlägerei beteiligt war, sondern lediglich in der selben Gruppe war. Stadionverbot auf Verdacht sozusagen.

    Der Fan war bei einem Spiel in Duisburg mit dem Fanclub "Schickeria München" unterwegs, von denen sich einige eine Rangelei mit den Duisburger Fans leisteten. Der Fan bestreitete an den gewältigen Aktionen beteiligt gewesen zu sein, was ihn dennoch nicht vor dem Stadionverbot bewahrte.

    http://www.kicker.de/news/fussball/…-zulaessig.html

    Dürfte bei den Fans ziemlich hohe Wellen schlagen, zumal ein Sprecher der Polizeigewerkschaft das Ganze auch noch mit der Phrase kommentiert:

    In der derzeitigen Situation müssen wir leider jedem Fußball-Fan sagen: Wer ins Stadion geht, begibt sich in Lebensgefahr.

    Was meint ihr? Willkür oder gerechtfertigte Präventivmaßnahme?

    aikman -> Chrizly (Namensänderung 3.2. 2023)

    "So this is how I remember saying goodbye to Bilbo," [a raccoon he had as a kid] Leach wrote. "He wandered 10 yards away or so from the truck, and then he turned and looked at us and kind of had this expression like, 'It was nice knowing ya.' It was this moment where like, both I knew and he knew that we’d had some good times, but this was it. It was onward and upward for both of us."

    Mike Leach, Coaching Legend (*1961 +2022)

  • Die Frage muss man ja kaum stellen. Sippenhaft u.ä. ist in Deutschland meines Wissens nach unzulässig... but then again, seit wann scheren sich deutsche Gerichte plötzlich um demokratische Rechte des Einzelnen, gerade bei medial und gesellschaftlich hysterisch aufgebauschten Diskursen? Überraschen tut mich sowas leider nicht mehr. Spätestens seitdem man für nen simplen Aufkleber Stadionverbot bekommen kann, sollte jeder wissen, woher der Wind weht.

  • Die Frage muss man ja kaum stellen. Sippenhaft u.ä. ist in Deutschland meines Wissens nach unzulässig... but then again, seit wann scheren sich deutsche Gerichte plötzlich um demokratische Rechte des Einzelnen, gerade bei medial und gesellschaftlich hysterisch aufgebauschten Diskursen? Überraschen tut mich sowas leider nicht mehr. Spätestens seitdem man für nen simplen Aufkleber Stadionverbot bekommen kann, sollte jeder wissen, woher der Wind weht.

    ...und was stand auf dem simplen Aufkleber? Reine Neugier.

  • Ich freue mich schon auf ein Stadionverbot, dass eventuell mal gegen mich verhängt wird. Als potenzieller Raufbold eben. Wenn man schon unschuldige Fans auf Verdacht in Polizeigewahrsam nimmt (so wie es mir mal in Bremen passiert ist), dann sind Stadionverbote ebenfalls schnell ausgesprochen. Meiner Meinung nach eine Schande, dass man schon auf Verdacht Strafen auferlegt bekommt. Ein enttäuschendes Urteil. Ob man dadurch wirklich Gewaltbereitschaft unterdrückt statt sie zu schüren, weiß ich nicht.

  • Ich habe so meine Zweifel, dass diese Maßnahme Erfolg haben wird. Die paar Randalierer werden leider immer einen Weg finden, sich zu kloppen, stattdessen schließt man unschuldige Fans vom Spiel aus.

    Man versucht, das Problem aus den Stadien zu verschieben anstatt zu lösen und das ist mMn der falsche Ansatz.

  • Frankfurter?

    Ne Dortmunder. Aber kann mir gut vorstellen wie man gerade als Frankfurter Fan behandelt wird. Da habt ihr leider einen wirklich schlechten Ruf in Deutschland und darunter müssen eben auch unschuldige Fans leiden, die lediglich ein Fußballspiel verfolgen wollen.

  • In einem Grundsatzurteil hat der BGH in Karlsruhe heute eine Klage eines Bayern-Fans abgewiesen, der mit einem 2jährigen Stadionverbot belegt wurde, obwohl er nicht an einer Schlägerei beteiligt war, sondern lediglich in der selben Gruppe war. Stadionverbot auf Verdacht sozusagen.

    Laut FFH war der Fan, der da geklagt hat, aber schon vorher wohl öfters mal schlecht aufgefallen. Ich denke da trifft es nicht den Falschen. Und wer so blöd ist, denken zu müssen sich bei einem Spiel kloppen zu müssen, selber Schuld! Ich hab mit solchen Leuten kein Mitleid, weil ich das einfach nicht verstehen kann, nur weil ein anderer Fan von einem anderen Verein ist, anfangen zu stänkern oder sich mit dem noch zu kloppen! Das ist doch nur primitiv und dumm!!!

    andthentherewasfootball.jpg

  • Laut FFH war der Fan, der da geklagt hat, aber schon vorher wohl öfters mal schlecht aufgefallen. Ich denke da trifft es nicht den Falschen. Und wer so blöd ist, denken zu müssen sich bei einem Spiel kloppen zu müssen, selber Schuld! Ich hab mit solchen Leuten kein Mitleid, weil ich das einfach nicht verstehen kann, nur weil ein anderer Fan von einem anderen Verein ist, anfangen zu stänkern oder sich mit dem noch zu kloppen! Das ist doch nur primitiv und dumm!!!

    Das steht für mich auch außer Frage. Ich hasse auch nichts mehr als Leute, die bereit sind Gewalt anzuwenden und provozierend durch die Bundesligastadien ziehen. Aber es ist eben ein schmaler Grad auf dem man sich da bewegt und der Willkür sind durch das Urteil doch Tor und Tür geöffnet.

  • Laut FFH war der Fan, der da geklagt hat, aber schon vorher wohl öfters mal schlecht aufgefallen. Ich denke da trifft es nicht den Falschen. Und wer so blöd ist, denken zu müssen sich bei einem Spiel kloppen zu müssen, selber Schuld! Ich hab mit solchen Leuten kein Mitleid, weil ich das einfach nicht verstehen kann, nur weil ein anderer Fan von einem anderen Verein ist, anfangen zu stänkern oder sich mit dem noch zu kloppen! Das ist doch nur primitiv und dumm!!!


    Ich würde von der Schickeria auch jeden einsperren, aber darum gehts nicht ;)
    Wie oft kommt man als friedlicher Fan, gerade bei Auswärtsspielen, in die Situation, dass man sich in einem Pulk wiederfindet, der offen auf Krawall gebürstet ist? Ziemlich häufig und meist kann man dagegen nichtmal etwas unternehmen. Und dafür soll man nun auch noch, höchstrichterlich abgesegnet, bestraft werden dürfen? Is ja herrlich...

    "White House on three!"

  • Soweit ich das verstehe, hat doch der FCB den Fan gesperrt.
    Das Stadion gehört dem FCB und nicht Deutschland.
    Wem ich es gestatte, mein Eigentum zu betreten, dass muß mir doch wohl überlassen sein und bleiben.
    Wer mir nicht passt, den lasse ich auch nicht in mein Haus.
    cu

    Emmitt Smith - The all time rushing leader ! Hall-of-Fame 2010 !!

  • Das Urteil ist nicht nachvollziehbar - die Begründung ist einfach nur unterirdisch.

    Sowohl das Urteil als auch die Aussage des Sprechers der Polizeigewerkschaft sind ein Witz.

    :smile2:

    Was veranlasst Euch zu diesem eigenen Urteil?
    Ich hoffe, Euch ist der Unterschied von Privatrecht, Strafrecht und öffentlichem Recht bekannt.:xywave:
    Ich wäre Euch für substantiierte Begründungen dankbar. Denn der BGH argumentiert absolut folgerichtig. Er kann hier weitgehend nur den Aspekt der Willkür ansprechen.

    Am Borsigplatz geboren.

  • Mmmmm eine schwierige Sache. Stadionverbot auf Verdacht ist mir viel zu großzügig für die Vereine. Dann könnte man eigentlich Woche für Woche hunderte solcher Verbote aussprechen. Man nehme nur folgendes Beispiel-zufällig bin ich am Freitag in eine Gruppe von Ultras geraten und mit denen mitgegangen. Das war nicht das erste mal. Jetzt sind da einige Randalebrüder bei und schwupps kriege ich Stadionverbot :paelzer: (ähnlich ist es tatsächlich einigen Dortmundern ergangen....) Ne tut mir leid, aber das wird noch einiges an Ärger nach sich ziehen.

    Stadionverbot für Randalebrüder, Schläger und Fanutensillienklauer auf jeden Fall, Stadionverbot auf Verdacht :nono:

    Und übrigens passiert meiner Meinung nach mehr vor und nach dem Spiel als während des Spiels im Stadion.... Die Aussage der Polizei ist deswegen schon ein wenig amüsant.

    #RiseUp

    Einmal editiert, zuletzt von Marge (2. November 2009 um 16:08)

  • "hsv-fans pro adolf".

    spielt in diesem fall aber keine rolle, weil sachbeschädigung vorgeworfen worde... ;)

    Also Sachbeschädigung, weil derjenige einen Aufkleber irgendwo hingeklebt hat? Waow, da hätten die aber reichlich zu tun, immer hin werden diese Aufkleber immer mehr zu Mode....

    #RiseUp

  • Ich bin genauso gegen Willkür und Stadionverbote gegen normale Fans. Das ist klar.
    Aber ich muss gestehen, dass ich die Tendenzen seit längerer Zeit für sehr gefährlich halte.

    Fans die sich selbst Ultras oder ähnliches nennen, würde ich nach meinem Hausrecht verbieten. Klingt pauschal, ist es auch zugegeben. Allerdings würde ich jeden Ansatz von Gewalt im Keim ersticken. Und das ist es leider wofür diese Fans für mich stehen.

    Ich kann mich erinnern, dass ich früher mit meinen Eltern einen Familienausflug ins Stadion gemacht haben. Das würde ich heute wohl mit einem Kind nicht mehr machen. Zum einen sind die Kosten explodiert, aber auch die Gefahr von Idioten in der Bahn und am Eingang lassen es schwer zu dort ein Kind mitzunehmen.

    R.I.P J.Johnson

  • Nunja. 3 Jahre Stadioverbot wegen eines Aufklebers bei jemandem der vorher noch nie aufgefallen ist, wäre schon unverhältnissmäßig gewesen. Aber man hat sich ja auf Zahlung von EUR 50 für die Reinigung geeinigt. Das klingt doch schon wesentlich vernünftiger.

  • Manchmal frag ich mich ob manche Leute jemals im Leben zur Schule gegangen sind...

    Das Vereine Stadionverbote aussprechen können ist völlig legitim! Hierbei handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, sondern ist "privat" organisiert. Und derjenige, der diese Veranstaltung organisiert, hat das Recht teilnehmen zu lassen wen er will. Das muss er nichtmal begründen.

    Stellt euch mal vor ihr feiert eine Party und es kommt jemand den ihr nicht dabei haben wollt....lasst ihr ihn dann auch mitfeiern? Nein, ihr sagt er darf nicht reinkommen und zu ist die Tür!

    was hat denn ein angezündetes auto mit einem harmlosen sticker gemeinsam?

    Sachbeschädigung ist Sachbeschädigung!

  • I

    Fans die sich selbst Ultras oder ähnliches nennen, würde ich nach meinem Hausrecht verbieten. Klingt pauschal, ist es auch zugegeben. Allerdings würde ich jeden Ansatz von Gewalt im Keim ersticken. Und das ist es leider wofür diese Fans für mich stehen.

    Wobei das auch recht schwierig ist. Denn es gibt Ultras und Ultras. Und ich denke das es da nur einen kleinen Teil gibt, der Gewaltbereit ist, bzw. Vollpfosten die meinen Randalle zu machen und anderen Leuten Schals und T-Shirts zu klauen. Und dann ist das Problem da-es wird viele Unschuldige treffen, die "nur" ihre Mannschaft anfeuern und überall hin begleiten.

    #RiseUp

  • Nochmal WAOW! Einerseits haben sie schon recht, ist schließlich wirklich Sachbeschädigung. Aber wenn ich bedenke was ich alles für Aufkleber in den ganzen Stadien und rund um der Stadien gesehen habe, kommt die Geschichte schon irgendwie etwas lustig rüber. Hauptsache alle können saufen und kiffen....das finde ich viel schlimmer, als so ein kleiner Aufkleber.....

    Robbes: Ich mag dein Avatar nicht :hinterha:

    #RiseUp

    Einmal editiert, zuletzt von Marge (2. November 2009 um 16:43)

  • Zwei kleine Anmerkungen aus den "Abgründen" der Juristerei und ohne den genauen Sachverhalt und ohne die genauen Urteilsgründe zu kennen.

    Zum "AUFKLEBERFALL".

    Es ist seit langem in der Lehre und Rechtssprechung anerkannt, dass das Aufbringen von Aufklebern eine Sachbeschädigung darstellt. Begründet wird das damit, dass Aufkleber und Grundlage eine Verbindung eingehen, die nur mit erheblichem Aufwand gelöst werden kann. Man kann sich seltene Ausnahmen vorstellen, wo der Aufkleber leicht abgezogen werden kann und keine Spuren auf der Grundlage verbleiben -> dann keine Sachbeschädigung.

    Zum "STADIONVERBOTSFALL".
    Oben wurde schon richtig gesagt, dass es sich hier um die Ausübung des HAUSRECHTES von Bayern handelt. Jeder Inhaber des Hausrechtes kann nach billigem Ermessen bestimmen, wen er hineinlässt und wen nicht. Das gilt nicht nur für unsere Privatwohnungen, sondern auch für öffentliche Gebäude, Supermärkte, Sporthallen und natürlich auch Stadien. Hierbei ist es fast völlig unerheblich, ob das Verbot willkürlich ist, denn es geht um die Grenzen der individuellen Freiheit des Hausrechtes. Dieses Hausrecht wird von den Gerichten sehr hoch eingeschätzt, was ich auch persönlich sehr richtig finde. Wenn es nicht ganz besondere Umstände gibt, die dann derjenige auch zu beweisen hätte (z.B. ein Fußballfan wird nicht ins Stadion gelassen und so sagt man ihm das auch unter Zeugen, weil er schwul ist = Verstoß gegen das AGG), dann geht das Hausrecht vor und nicht anders scheint der BGH hier entschieden zu haben.

    Insoweit ist die Schlagzeile "Stadionverbot auf Verdacht" schlicht irreführend und hat wenig mit dem zugrundeliegenden Thema des Hausrechtes zu tun. Aber eine andere Schlagzeile würde halt weniger Aufmerksamkeit erregen. :hinterha:

    WS

    "Kritik ohne Mitgefühl ist Gewalt" (nakagawa roshi)
    -.-.-.-
    "Die Würde des Menschen ist kein Konjunktiv"
    -.-.-.-
    Ganz gleich, wie beschwerlich das Gestern war,
    stets kannst du im Heute von neuem beginnen.

  • Das Vereine Stadionverbote aussprechen können ist völlig legitim! Hierbei handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung, sondern ist "privat" organisiert. Und derjenige, der diese Veranstaltung organisiert, hat das Recht teilnehmen zu lassen wen er will. Das muss er nichtmal begründen.

    Stellt euch mal vor ihr feiert eine Party und es kommt jemand den ihr nicht dabei haben wollt....lasst ihr ihn dann auch mitfeiern? Nein, ihr sagt er darf nicht reinkommen und zu ist die Tür!

    Was das BGH Urteil angeht kann ich dir da nur zustimmen. Trotzdem denke ich, dass der DFB und die DFL die momentane Praxis nochmal überdenken sollten, da eben doch wissend in Kauf nimmt, dass auch Unschuldige plötzlich ein Stadionverbot erteilt bekommen.

    Ich weiß auch, dass durch Gewat rund um Fußballspiele auch Unschuldige betroffen sind, aber ein Unrecht kann doch kein anderes Unrecht rechtfertigen.

  • Stellt euch mal vor ihr feiert eine Party und es kommt jemand den ihr nicht dabei haben wollt....lasst ihr ihn dann auch mitfeiern? Nein, ihr sagt er darf nicht reinkommen und zu ist die Tür!


    und nur weil ich ihm sage, dass er nicht rein darf, darf er auf keine andere party mehr in deutschland?