Der zitierte Satz stimmt nur unter der Annahme, dass die Kommunen nach der Reform ihre Hebesätze nicht anpassen.
Ich habe auch nichts anderes behauptet. Studien, die die Folgen der verschiedenen Grundsteuererhebungsmethoden für die Länderfinanzen untersuchen, gehen natürlich von den bisherigen Hebesätzen aus. Da man die Entwicklung der Hebesätze je Gemeinde ohnehin nicht vorhersagen kann, ist das natürlich eine hypothetische Rechnung.
Darüber hinaus weiß natürlich jeder Bürgermeister in Bayern von seiner Möglichkeit, die Hebesätze anzupassen. Kritisiert wird die Reform trotzdem gerade von den kleineren Gemeinden mit entsprechend größeren Grundstücksflächen: https://www.br.de/nachrichten/ba…and-aus,RTiU8rA