... ob hier jemand Erfahrung hat wie es aussieht, wenn ein Wasserschaden durch eine vom Vorbesitzer unsachgemäß reparierte Leitung entstanden ist.
Wird die eigene Versicherung die Kostenübernahme reduzieren oder eher sogar gar kein Kosten übernehmen?
Läuft es vermutlich auf eine Klage gegen den Vorbesitzer auf Kostenübernahme hinaus?
Ich musste mich mit dem Thema Wasserschaden selbst vor Kurzem auseinander setzen und bin darauf gestoßen, dass viele Gebäudeversicherungen auch grob fahrlässig verursachte Schäden abdecken. Daher lohnt sich der Blick in deine Versicherungsbedingungen. Falls grobe Fahrlässigkeit bei deiner Versicherung kein Ausschlussgrund ist, dann sollte es komplett egal sein, ob und von wem die Leitung unsachgemäß repariert wurde. Die Tatsache, dass es sich um einen Leitungswasserschaden handelt, würde schon ausreichen, dass die Kosten für dessen Beseitigung übernommen werden (aber vermutlich nicht die für die Reparatur der Leitung).