Aktuelle Bundespolitik

  • Was ist denn mit deutschen Ureinwohnern? Wäre das rassistisch, auch gegenüber den amerikanischen?

    Klingt utopisch, vielleicht zu unvorstellbar. Nur noch wenige Deutsche, die in Reservaten leben und in Trachten volkstümliche leben. Etwas schwarzer Humor und Satire ist auch dabei.

  • Was ist denn mit deutschen Ureinwohnern? Wäre das rassistisch, auch gegenüber den amerikanischen?

    Klingt utopisch, vielleicht zu unvorstellbar. Nur noch wenige Deutsche, die in Reservaten leben und in Trachten volkstümliche leben. Etwas schwarzer Humor und Satire ist auch dabei.

    In solchen Bahnen denkt die AfD auch, zumindest hat ein Landesverband sowas in der Art gepostet, nachdem in Nürnberg eine Schülerin mit indischen Eltern zum Christkind gewählt wurde.

    Beverly Hills 90210, Cleveland Browns 3

  • Vermutlich ja – denn sie würden dann wohl dazu dienen, in den aufgezählten Vielvölkerstaaten (zumindest Afghanistan, Türkei und Thailand sind solche) die Hegemonie eines bestimmten Volkes gegenüber den anderen zu begründen.

    Welche Staaten gibt es denn bei denen es nicht mindestens 2 Volksgruppen gibt?
    In Europa würde ich vielleicht auf die Kleinstaaten (Andorra, Lichtenstein, ...) tippen, aber die größeren haben doch alle irgendwelche Volksgruppen, die mehr oder weniger groß sind (Lappen, Basken, Südschleswiger, ...).

  • Welche Staaten gibt es denn bei denen es nicht mindestens 2 Volksgruppen gibt?In Europa würde ich vielleicht auf die Kleinstaaten (Andorra, Lichtenstein, ...) tippen, aber die größeren haben doch alle irgendwelche Volksgruppen, die mehr oder weniger groß sind (Lappen, Basken, Südschleswiger, ...).

    Andorra 46% Andorraner, 26% Spanier, 14% Portugiesen, 5% Franzosen u.a.
    Liechtenstein 66% Liechtensteiner; Ausländeranteil 2015: 33,7% (v.a. Schweizer, Österreicher, Deutsche, Italiener)
    Luxemburg 54,1% Luxemburger; Ausländeranteil 2015: 45,9%
    Monaco 28% Franzosen, 22% Monegassen, 19% Italiener u.a.

    Quelle: https://www.laenderdaten.de/bevoelkerung/ethnien.aspx

    Mit dem Begriff Biodeutsche werden schon mal alle 4 anerkannten Ehtnien, die es seit mehrere hundert Jahre auf deutschen Boden gibt ausgeklammert und deutsche Staatsbürger über Generationen hinweg sind.

    Die rechten/konservativen Kreise können sich über ein neues Leitmedium freuen. Ich habe trotz anderer politischer Meinung nichts gegen diese Zeitung und lese manchen Artikel von dieser. Solange es kein Hetzplatt änlich wie Compact wird hat es seine Daseinsberechtigung.

    Und BTW: Deutsche Leitkultur ist ein Mythos und es ist keine Leistung Deutscher zu sein oder als solcher geboren worden zu sein.

    "Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz. Denn er verrät in dem damit Behafteten den Mangel an individuellen Eigenschaften, auf die er stolz sein könnte, indem er sonst nicht zu dem greifen würde, was er mit so vielen Millionen teilt ... Hieran erholt er sich und ist nun dankbarlich bereit, alle Fehler und Torheiten, die ihr eigen sind, mit Händen und Füßen zu verteidigen." - Arthur Schopenhauer

  • Bei dieser Debatte muss ich immer an folgendes Video denken dass mal jemand hier gepostet hat, weiß nur net wo

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    :top:

  • Um das Thema für mich im Thread "Aktuelle Bundespolitik" mal zu beenden:
    Dass was du dort aufgezählt hast ("Biodeutscher" abhängig von Abstammung etc.), sind ja gerade Gründe den Begriff "biodeutsch" nicht zu verwenden. Wenn die Verwender des Begriffs damit eben nicht nur Deutsche ohne Migrationshintergrund meinen, dann hat er erst recht eine rassistische Komponente. Dann schließt man mit dem Begriff all jene aus, die aufgrund ihres Aussehens (dunklere Hautfarbe etc.), ihrer Religion (Juden etc.), ihrer Ethnie usw. nicht zur "biodeutschen" Volksgemeinschaft gehören können. Damit fallen auch Personen aus dieser Definition raus, die möglicherweise bereits seit Generationen in Deutschland leben, aber niemals "biodeutsch" sein können, weil in ihrem Stammbaum Ausländer, Juden oder sonstwas sind. Ein Medium, was sich selbst als Qualitätszeitung sieht, sollte mit solchen Begrifflichkeiten einfach sensibler umgehen, gerade weil sie von rechts so gerne aufgegriffen werden und in solch abstruse Theorien wie die der "Umvolkung" münden.

    Weil Dir der Inhalt nicht gefällt, darf man den Begriff nicht verwenden?

    Außerdem: "Rassistisch" hat immer eine abwertende Komponente. Dass man nach Abstammung (ohne Abwertung) kategorisieren darf, sollte eigentlich selbstverständlich sind. Das ist - wie schon erläutert - jedenfalls bei Staatsangehörigkeit eine von zwei anerkannten Verfahrensweisen, betrifft aber beispielsweise auch Kategorien wie "Familie" o. ä.

  • Aber die Arbeitsplätze. :hinterha:

    Das halte ich schon für ein gutes Argument. Aber könnte man das nicht anders lösen als dadurch, dass die Erben solcher Anteile faktisch fast gar keine Erbschaftssteuer zahlen?

    Eine strukturell einfache Idee wäre m. E., dass die Erben die Wahl haben, ob der Staat die Erbschaftssteuer erhält oder ob er eine Unternehmensbeteiligung in Höhe des Prozentsatzes der Erbschaftssteuer erhält.

    Beispielsweise:

    Die Erbschaftssteuer beträgt z. B. 30 %. Das Unternehmen hat einen Wert von 10 Mio. €. Also beträgt die Erbschaftssteuer 3 Mio. €. Der Staat bekommt nun entweder 30 % der Unternehmensanteile (z. B. Aktien) oder 3 Mio. €, ggf. auch eine Kombination von beidem. Der Staat ist mit seinem Anteil für das operative Geschäft nicht stimmberechtigt, nimmt aber an Gewinnausschüttungen (z. B. Dividenden) teil und kann seine Anteile auch weiter veräußern.

    Damit müßte man dem Unternehmen kein Geld entziehen, würde das Unternehmen nicht ruinieren und die Arbeitsplätze nicht vernichten. Jedenfalls bei Kapitalgesellschaften würde das prima funktionieren. Bei Personengesellschaften wäre es vielleicht nicht ganz so einfach, z. B. im Hinblick auf die persönliche Haftung, aber auch das müsste lösbar sein. So könnte man bei einer OHG oder KG den Staat z. B. im Erbfall kraft Gesetzes zu einem Kommanditisten ohne persönliche Haftung machen (aus der OHG würde also kraft Gesetzes eine KG). Das müsste man ggf. für andere Gesellschaftsformen noch mal durchdenken, aber es klingt nach einem lösbaren Problem.

    2 Mal editiert, zuletzt von Chief (5. Dezember 2019 um 12:57)

  • Beispielsweise:

    Die Erbschaftssteuer beträgt z. B. 30 %. Das Unternehmen hat einen Wert von 10 Mio. €. Also beträgt die Erbschaftssteuer 3 Mio. €. Der Staat bekommt nun entweder 30 % der Unternehmensanteile (z. B. Aktien) oder 3 Mio. €, ggf. auch eine Kombination von beidem. Der Staat ist mit seinem Anteil für das operative Geschäft nicht stimmberechtigt, nimmt aber an Gewinnausschüttungen (z. B. Dividenden) teil und kann seine Anteile auch weiter veräußern.

    Gute Idee, aber 30% sind über der Sperrminorität und damit ist dann doch Engriff ins operative Geschäft möglich, zumindest bei AGs und GmbHs.

    "Die wohlfeilste Art des Stolzes hingegen ist der Nationalstolz. Denn er verrät in dem damit Behafteten den Mangel an individuellen Eigenschaften, auf die er stolz sein könnte, indem er sonst nicht zu dem greifen würde, was er mit so vielen Millionen teilt ... Hieran erholt er sich und ist nun dankbarlich bereit, alle Fehler und Torheiten, die ihr eigen sind, mit Händen und Füßen zu verteidigen." - Arthur Schopenhauer

  • Das halte ich schon für ein gutes Argument. Aber könnte man das nicht anders lösen als dadurch, dass die Erben solcher Anteile faktisch fast gar keine Erbschaftssteuer zahlen?
    Eine strukturell einfache Idee wäre m. E., dass die Erben die Wahl haben, ob der Staat die Erbschaftssteuer erhält oder ob er eine Unternehmensbeteiligung in Höhe des Prozentsatzes der Erbschaftssteuer erhält.

    Beispielsweise:

    Die Erbschaftssteuer beträgt z. B. 30 %. Das Unternehmen hat einen Wert von 10 Mio. €. Also beträgt die Erbschaftssteuer 3 Mio. €. Der Staat bekommt nun entweder 30 % der Unternehmensanteile (z. B. Aktien) oder 3 Mio. €, ggf. auch eine Kombination von beidem. Der Staat ist mit seinem Anteil für das operative Geschäft nicht stimmberechtigt, nimmt aber an Gewinnausschüttungen (z. B. Dividenden) teil und kann seine Anteile auch weiter veräußern.

    Damit müßte man dem Unternehmen kein Geld entziehen, würde das Unternehmen nicht ruinieren und die Arbeitsplätze nicht vernichten. Jedenfalls bei Kapitalgesellschaften würde das prima funktionieren. Bei Personengesellschaften wäre es vielleicht nicht ganz so einfach, z. B. im Hinblick auf die persönliche Haftung, aber auch das müsste lösbar sein. So könnte man bei einer OHG oder KG den Staat z. B. im Erbfall kraft Gesetzes zu einem Kommanditisten ohne persönliche Haftung machen (aus der OHG würde also kraft Gesetzes eine KG). Das müsste man ggf. für andere Gesellschaftsformen noch mal durchdenken, aber es klingt nach einem lösbaren Problem.

    Die Steuer könnte ja auch auch über 20 oder 30 jahre gestückelt fällig werden, anstatt sofort in voller Höhe. Dadurch dürfte der Posten neben den operativen Kosten, die das Unternehmen ohnehin jedes Jahr hat, kaum ins Gewicht fallen.

  • Das halte ich schon für ein gutes Argument. Aber könnte man das nicht anders lösen als dadurch, dass die Erben solcher Anteile faktisch fast gar keine Erbschaftssteuer zahlen?
    Eine strukturell einfache Idee wäre m. E., dass die Erben die Wahl haben, ob der Staat die Erbschaftssteuer erhält oder ob er eine Unternehmensbeteiligung in Höhe des Prozentsatzes der Erbschaftssteuer erhält.

    Beispielsweise:

    Die Erbschaftssteuer beträgt z. B. 30 %. Das Unternehmen hat einen Wert von 10 Mio. €. Also beträgt die Erbschaftssteuer 3 Mio. €. Der Staat bekommt nun entweder 30 % der Unternehmensanteile (z. B. Aktien) oder 3 Mio. €, ggf. auch eine Kombination von beidem. Der Staat ist mit seinem Anteil für das operative Geschäft nicht stimmberechtigt, nimmt aber an Gewinnausschüttungen (z. B. Dividenden) teil und kann seine Anteile auch weiter veräußern.

    Damit müßte man dem Unternehmen kein Geld entziehen, würde das Unternehmen nicht ruinieren und die Arbeitsplätze nicht vernichten. Jedenfalls bei Kapitalgesellschaften würde das prima funktionieren. Bei Personengesellschaften wäre es vielleicht nicht ganz so einfach, z. B. im Hinblick auf die persönliche Haftung, aber auch das müsste lösbar sein. So könnte man bei einer OHG oder KG den Staat z. B. im Erbfall kraft Gesetzes zu einem Kommanditisten ohne persönliche Haftung machen (aus der OHG würde also kraft Gesetzes eine KG). Das müsste man ggf. für andere Gesellschaftsformen noch mal durchdenken, aber es klingt nach einem lösbaren Problem.

    Und dann? Hält der Staat am Ende von jedem Unternehmen 30 Prozent? Und wenn sie Unternehmen verkauft werden? Oder soll der Staat mit Aktien handeln? Was ist, wenn ein 20 Prozent Aktionär gerne noch 30 Prozent dazu kaufen möchte? Darf der Staat da handeln? Sorry, aber da hat der Staat sich sowas von rauszuhalten. Dann kannst du die freie Marktwirtschaft sofort in die Tonne kloppen

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Interessant, wie hier über den Begriff biodeutsch geschrieben wird.
    Ich kenne das eigentlich nur von Menschen mit Migrationshintergrund als Abgrenzung.
    Wenn man in den Duden schaut, ist auch genau diese ironisch abwertende Bedeutung hinterlegt.
    Eine kurze Google-Suche später weiß ich jetzt aber auch, dass der Begriff inzwischen auch von der rechten Szene genutzt wird.
    Aber alleine sind die in der Verwendung des Begriffs definitiv nicht.

    Es ist mMn ein seltendämlicher Begriff, egal wer ihn verwendet. Ich verstehe nicht mal was damit gemeint sein soll

  • Warum?

    Bzw. meinst du damit auch Deutschlands freien Wettbewerb, der weder 100% sozial noch 100% frei ist?

    Ich meine nicht die soziale Marktwirtschaft, die wir in D gerade haben. Da hätte ich zwar einige Verbesserungsvorschläge, aber die gehört definitiv nicht in die Tonne.

    Keep Pounding

  • Warum?
    Bzw. meinst du damit auch Deutschlands freien Wettbewerb, der weder 100% sozial noch 100% frei ist?

    Genau genommen leben wir nicht in freier Marktwirtschaft. Diese zeichnet sich durch Abwesenheit staatlichen Handelns in der Wirtschaft aus. Durch Subventionen, Zölle usw. greift der Staat in Deutschland aber sehr wohl ins Marktgeschehen ein und das ist auch gut so.

  • Genau genommen leben wir nicht in freier Marktwirtschaft. Diese zeichnet sich durch Abwesenheit staatlichen Handelns in der Wirtschaft aus. Durch Subventionen, Zölle usw. greift der Staat in Deutschland aber sehr wohl ins Marktgeschehen ein und das ist auch gut so.

    Genau genommen hab ich das auch geschrieben. :)

  • Durch Subventionen, ... greift der Staat in Deutschland aber sehr wohl ins Marktgeschehen ein und das ist auch gut so.

    - Steinkohle wurde >30 Jahre erheblich (teilweise >66%) subventioniert um gegen die im Tagebau abgebaute konkurieren zu können
    - 6 Milliarden jährlich alleine an die deutsche Landwirtschaft damit dann die Überproduktion die Preise in dritte Welt Ländern zerstört und die dortigen Bauern in den Ruin treibt

    auf viele Subventionen kann ich dankend verzichten, vor allem da sie meist eher Lobbyisten fett macht als sozial zu wirken

  • Weil Dir der Inhalt nicht gefällt, darf man den Begriff nicht verwenden?

    Ich schreibe niemandem vor, welche Begriffe er zu verwenden hat und welche nicht. Wenn allerdings Massenmedien Begriffe aus dem rechtsradikalen Spektrum in den normalen Sprachgebrauch aufnehmen wollen, werden sie von mir künftig ignoriert. Die Etablierung von Begriffen wie Biodeutsch, Asyltourismus, Umvolkung usw. im Alltagssprachgebrauch unterstütze ich sicherlich nicht.

  • - Steinkohle wurde >30 Jahre erheblich (teilweise >66%) subventioniert um gegen die im Tagebau abgebaute konkurieren zu können- 6 Milliarden jährlich alleine an die deutsche Landwirtschaft damit dann die Überproduktion die Preise in dritte Welt Ländern zerstört und die dortigen Bauern in den Ruin treibt

    auf viele Subventionen kann ich dankend verzichten, vor allem da sie meist eher Lobbyisten fett macht als sozial zu wirken

    Bei den genannten Beispielen gebe ich dir Recht, aber das ist kein Grund für ein generelles Fernbleiben des Staates in der Wirtschaft.
    In vielen Bereichen greift der Staat aktiv in Wirtschaftsbeziehungen ein. Mindestlöhne, Rechte von Arbeitnehmern, Umweltauflagen usw. unterscheiden doch die heutige Marktwirtschaft von der Zeit der Industrialisierung als die Wirtschaft noch nahezu ungezügelt handeln konnte.

  • Bei den genannten Beispielen gebe ich dir Recht, aber das ist kein Grund für ein generelles Fernbleiben des Staates in der Wirtschaft.In vielen Bereichen greift der Staat aktiv in Wirtschaftsbeziehungen ein. Mindestlöhne, Rechte von Arbeitnehmern, Umweltauflagen usw. unterscheiden doch die heutige Marktwirtschaft von der Zeit der Industrialisierung als die Wirtschaft noch nahezu ungezügelt handeln konnte.

    Wenn Regeln und Vorschriften zu Umweltschutz und Health & Safety meinst, das ist für mich kein Widerspruch zur freien Marktwirtschaft.

    Beim wirklichen Eingreifen in die Gesetzte des Marktes macht der Staat auch viel kaputt und verbrennt Geld.
    Manchmal wäre es sinnvoller, nicht einzugreifen und das gesparte Geld dafür zu nutzen, die megativen Folgen des Marktes für die Menschen sozial abzufedern

  • Gute Idee, aber 30% sind über der Sperrminorität und damit ist dann doch Engriff ins operative Geschäft möglich, zumindest bei AGs und GmbHs.

    Da es ein rechtspolitischer Vorschlag war, meinte ich, dass man eine gesetzliche Regelung schafft, wonach der Staat mit seinen 30 % (oder seinem sonstigen Anteil) bei "normalen" Entscheidungen grundsätzlich nicht mitstimmen darf, quasi ein Stimmrechtsausübungsverbot. Bei Grundsatzentscheidungen muss er mitstimmen können, weil man sonst die Gesellschaft aushöhlen und ihm damit den wirtschaftlichen Wert entziehen könnte. Alternativ könnte man es auch über ein "Minderheitsrecht" lösen.

    Die Steuer könnte ja auch auch über 20 oder 30 jahre gestückelt fällig werden, anstatt sofort in voller Höhe. Dadurch dürfte der Posten neben den operativen Kosten, die das Unternehmen ohnehin jedes Jahr hat, kaum ins Gewicht fallen.

    Gestückelte Steuer wäre für mich die B-Lösung, weil das im Grunde ein zinsloser Kredit ist und man nicht weiß, was nach Inflation die Zahlungen am Ende wert sind. Außerdem weiß man nicht, ob man das Geld nach 20 oder 30 Jahren wirklich bekommt.

    Und dann? Hält der Staat am Ende von jedem Unternehmen 30 Prozent? Und wenn sie Unternehmen verkauft werden? Oder soll der Staat mit Aktien handeln? Was ist, wenn ein 20 Prozent Aktionär gerne noch 30 Prozent dazu kaufen möchte? Darf der Staat da handeln? Sorry, aber da hat der Staat sich sowas von rauszuhalten. Dann kannst du die freie Marktwirtschaft sofort in die Tonne kloppen

    Ich sehe bei meinem Vorschlag nicht, wo der Staat da die "freie Marktwirtschaft", die wir ohnehin nicht haben, beeinträchtigen könnte. Er nimmt entweder Auszahlungen entgegen oder veräußert seine Anteile und darf sich ins operative Geschäft nicht einmischen. Er hat also faktisch nicht die Stellung eines aktiven Unternehmers - das gilt es in der Tat zu vermeiden -, sondern eine Stellung, die einem Kleinaktionär vergleichbar ist (kein Einfluss, aber wirtschaftlich beteiligt). Soweit es sich um börsennotierte Unternehmen handelt, verkauft er seine Anteile einfach an der Börse.

    Einmal editiert, zuletzt von Chief (5. Dezember 2019 um 20:58)

  • Gestückelte Steuer wäre für mich die B-Lösung, weil das im Grunde ein zinsloser Kredit ist und man nicht weiß, was nach Inflation die Zahlungen am Ende wert sind. Außerdem weiß man nicht, ob man das Geld nach 20 oder 30 Jahren wirklich bekommt.

    Wenn du eine Erbschaftssteuer bei Unternehmen wirklich in der Grössenordnung von 30% des Firmenwertes ansetzt ist das aber bei einem Grossteil die einzige Möglichkeit, wenn man es denn in Geldform haben möchte. Es sei denn man möchte den Erben zwingen zu verkaufen oder einen grossen Kredit aufzunehmen. Der Firmenwert eines gesunden Unternehmens wird normalerweise mit minimum 15 Jahresgewinnen angesetzt. Mittlerweile eher mehr. Davon 30% dürften die wenigsten Firmen aus dem Eigenkapital oder Cash Flow bezahlen können.

  • Da es ein rechtspolitischer Vorschlag war, meinte ich, dass man eine gesetzliche Regelung schafft, wonach der Staat mit seinen 30 % (oder seinem sonstigen Anteil) bei "normalen" Entscheidungen grundsätzlich nicht mitstimmen darf, quasi ein Stimmrechtsausübungsverbot. Bei Grundsatzentscheidungen muss er mitstimmen können, weil man sonst die Gesellschaft aushöhlen und ihm damit den wirtschaftlichen Wert entziehen könnte. Alternativ könnte man es auch über ein "Minderheitsrecht" lösen.

    Gestückelte Steuer wäre für mich die B-Lösung, weil das im Grunde ein zinsloser Kredit ist und man nicht weiß, was nach Inflation die Zahlungen am Ende wert sind. Außerdem weiß man nicht, ob man das Geld nach 20 oder 30 Jahren wirklich bekommt.

    Ich sehe bei meinem Vorschlag nicht, wo der Staat da die "freie Marktwirtschaft", die wir ohnehin nicht haben, beeinträchtigen könnte. Er nimmt entweder Auszahlungen entgegen oder veräußert seine Anteile und darf sich ins operative Geschäft nicht einmischen. Er hat also faktisch nicht die Stellung eines aktiven Unternehmers - das gilt es in der Tat zu vermeiden -, sondern eine Stellung, die einem Kleinaktionär vergleichbar ist (kein Einfluss, aber wirtschaftlich beteiligt). Soweit es sich um börsennotierte Unternehmen handelt, verkauft er seine Anteile einfach an der Börse.

    Und da werden die 30 Prozent dann frei gehandelt und feindliches Unternehmen kauft sich schön da ein. Kurz darauf stirbt überraschend der 1. Erbe und sein Sohn übernimmt, weswegen die nächsten 30 Prozent von den verbleibenden 70 Prozent (21 Prozent) frei werden. Und trallala... Schon ist die Bude übernommen :rockon:

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Und da werden die 30 Prozent dann frei gehandelt und feindliches Unternehmen kauft sich schön da ein. Kurz darauf stirbt überraschend der 1. Erbe und sein Sohn übernimmt, weswegen die nächsten 30 Prozent von den verbleibenden 70 Prozent (21 Prozent) frei werden. Und trallala... Schon ist die Bude übernommen

    Sohn 2 kann das Erbe ja auch ausschlagen, dann spart er sich die Steuern. Wo ist das Problem?

    Keep Pounding

  • Sohn 2 kann das Erbe ja auch ausschlagen, dann spart er sich die Steuern. Wo ist das Problem?

    Äh ja... Wird er bestimmt tun....

    Sorry, der ganze Vorschlag ist mit so einfachen Argumenten auszuhebeln.

    Wenn Ihr die Familien-Unternehmen liquidieren oder verstaatlichen wollt, dann ist das ja ne klare Meinung. Aber dann doch bitte nicht mit solchen Taschenspielertricks

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Und da werden die 30 Prozent dann frei gehandelt und feindliches Unternehmen kauft sich schön da ein. Kurz darauf stirbt überraschend der 1. Erbe und sein Sohn übernimmt, weswegen die nächsten 30 Prozent von den verbleibenden 70 Prozent (21 Prozent) frei werden. Und trallala... Schon ist die Bude übernommen :rockon:

    Und was ist daran schlimm? Das mag die bisherigen Inhaber bzw. deren Erben hart treffen - weniger hart freilich als diejenigen, die das Pech haben, aus dem falschen Bauch geschlüpft zu sein und gar nichts zu erben -, aber das ist aus Sicht der Allgemeinheit relativ irrelevant. Dann ist halt jemand anderer der (Mit-)Inhaber - so what?

    Sorry, der ganze Vorschlag ist mit so einfachen Argumenten auszuhebeln.

    Dann bin ich gespannt auf die einfachen Argumente.


    Wenn Ihr die Familien-Unternehmen liquidieren oder verstaatlichen wollt, dann ist das ja ne klare Meinung. Aber dann doch bitte nicht mit solchen Taschenspielertricks

    Ich will weder Familien-Unternehmen liquidieren oder verstaatlichen noch "Taschenspielertricks" verwenden.

    Der Ausgangspunkt (das Hauptziel) ist doch: Es sollen bei der Besteuerung alle gleich behandelt werden. Daher wäre es eigentlich so, dass auch die Erben von Familienunternehmen sofort die vollen Steuern zahlen müssten, so wie jeder andere (z. B. Erbe von Barvermögen) auch. Hierbei könnte man es unter Gerechtigkeitsaspekten einfach sein Bewenden haben lassen.

    Dabei gibt es drei potentielle Probleme, wenn das Geld nicht reicht: a) das Unternehmen an sich als Wirtschaftsfaktor geht den Bach runter bzw. muss liquidiert werden, hierunter leiden b) die Arbeitnehmer und c) die Erben. Aus Sicht des Staates (= der Allgemeinheit) ist (c) relativ unbedeutend, aber a) und b) sind unerfreulich. Also kommt es in Betracht, Zugeständnisse zu machen, wobei man aber das Hauptziel so weit wie möglich erreichen sollte. Eben das will ich erreichen, indem ich den Erben eine Alternative zur Liquidation biete: Wenn das Geld nicht reicht, dann soll der Staat seinen Steueranspruch nicht zwingend durch Geldzahlung durchsetzen, was faktisch oft auf eine Liquidation hinausliefe, sondern durch Einräumung eines Gesellschaftsanteils.

    Gerade zur Vermeidung wesentlicher Eingriffe in das marktwirtschaftliche System soll der Staat (mindestens für das operative Geschäft) kein Stimmrecht bekommen, sondern primär eine passive Rolle spielen. Dadurch können die übrigen Inhaber (= zunächst einmal die bisherigen Inhaber bzw. deren Erben) das operative Geschäft ungestört weiterführen. Ziel des Staates sollte sein, seine Anteile möglichst bald (aber ohne formalen Druck) zu veräußern. Das Ziel ist es also nicht, den Staat zum Unternehmer zu machen, sondern wirtschaftlich das (Erbschafts-)Steueraufkommen zu sichern und für eine gerechte Besteuerung zu sorgen, aber trotzdem das Gemeininteresse daran im Auge zu behalten, die Unternehmen nicht in die Liquidation zu treiben.

    Wenn jemand bessere Vorschläge zur Erreichung des Hauptziels hat, stehe ich dem offen gegenüber. Aber mir scheint die vorgeschlagene Variante schon einmal deutlich besser zu sein als das aktuelle System, das Unternehmenserben massiv privilegiert.

    2 Mal editiert, zuletzt von Chief (5. Dezember 2019 um 23:32)

  • Wenn du eine Erbschaftssteuer bei Unternehmen wirklich in der Grössenordnung von 30% des Firmenwertes ansetzt ist das aber bei einem Grossteil die einzige Möglichkeit, wenn man es denn in Geldform haben möchte. Es sei denn man möchte den Erben zwingen zu verkaufen oder einen grossen Kredit aufzunehmen. Der Firmenwert eines gesunden Unternehmens wird normalerweise mit minimum 15 Jahresgewinnen angesetzt. Mittlerweile eher mehr. Davon 30% dürften die wenigsten Firmen aus dem Eigenkapital oder Cash Flow bezahlen können.

    Mir geht es nicht um den konkreten Prozentsatz, er sollte nur - einmal gewählt - einheitlich für alle gelten, jedenfalls, wenn wir vom gleichen wirtschaftlichen Wert sprechen. Außerdem ist die Erbschaftssteuer nicht von dem Unternehmen, sondern von den Erben zu bezahlen. Dass die häufig auch nicht die erforderliche Liquidität haben, ist ja gerade das Problem, das ich auch sehe, und lösen will, ohne die Unternehmenserben massiv zu privilegieren.

  • Den Erben könnte das noch egal sein. Die werden nämlich vorher schön ihr Kapital aus der Bude rausgezogen haben, womit jedes Unternehmen dann maximal eine Generation überlebt, bevor es zerbröselt. Ob die Angestellten das dann immer noch so toll finden, wen sie nach den zu erwartenden Zerschlagungen auf der Straße landen wage ich einfach mal zu bezweifeln. Zumal dann auch der Staat mit seinen 30 Prozent Schrottpapieren nichts mehr anfangen kann...

    Dann mach ich eben mein eigenes Forum auf...mit Blackjack und Nutten!

  • Die SPD wird nie lernen. Jetzt haben die Mitglieder deutlich gemacht, das sie die Groko nicht mehr wollen und dazu zwei Parteivorsitzende gewählt, die da raus wollen und dann werden die vom Establishment gleich wieder glatt gebügelt. Bevor man irgendeinen Posten verliert, rudert man lieber Richtung 5 Prozent Hürde. Es ist echt zum Weinen..