Laut Gesetz muss eine geistige und körperliche Eignung vorliegen um ein Kfz zu bedienen und das sehe ich hier, wie auch bei Senioren (Thema Geisterfahrerunfälle auf Autobahnen), nur sehr eingeschränkt.
So Leid es mir für jeden Betroffenen täte - aber im Sinne des Schutzes der Allgemeinheit dürften Epileptiker mMn keine Fahrerlaubnis ohne strengste Auflagen erhalten.
Dann müsst ihr erst mal definieren, ab welcher Anfallshäufigkeit oder -wahrscheinlichkeit man ein Epileptiker in eurem Sinne ist. Ca. 5% aller Menschen haben mindestens einmal im Leben einen epileptischen Anfall. Ist man nach einem einzelnen Anfall schon Epileptiker? Selbst wenn man es so rigoros handhaben würde, was sicher nicht verhältnismäßig wäre, ist einer der Anfälle immer der erste.