Theoretisch würde man gegen die beiden Punkte "eigenes Zuhause" und "kein Besuch" verstoßen.
Es müsste halt durch den Umfang des "Einzugs" glaubhaft sein, dass es sich eben nicht um einen Besuch handelt, sondern um einen tatsächlichen gemeinsamen Haushalt für mindestens die Dauer der Isolierung oder Quarantäne.