Hilfe, ich frage mich...

  • Entweder es gibt einen Gutschein oder der Tisch wird zurückgeben.

    Leider hat man aber keine Handhabe, wenn die ihn nicht freiwillig zurücknehmen. Ein Widerrufsrecht hast du nur bei einem Onlinegeschäft. Bei einem normalen Gewährleistungsfall wählt der Verkäufer, in welcher Weise er nachbessert.

  • Er könnte ihn doch auch bei Selbstabholung online gekauft haben...? Oder ist die Lieferart ausschlaggebend?

    Minnesota Vikings 2022:

    13-5 - one and done. Meh.

  • Ja, also nach dem was ich gelesen habe kann ich nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten. Und ich hätte ja auch nicht viel davon. Zwar könnte ich dann woanders den gleichen Tisch kaufen, aber das tut denen ja auch nicht wirklich weh und ich kann wieder 5 Wochen warten.

    Und ja, ich habe den Tisch im Möbelhaus direkt gekauft, mit Unterschrift etc. Also scheidet es wohl aus, dass ich aus dem Vertrag rauskomme.

  • Rechtlich gesehen gibt es hier sicherlich verschiedene Argumentationen und es kommt sehr auf den Einzelfall an. Sofern du aber ohne übertrieben großen Aufwand den Austausch mit einem ohnehin vorhandenen Fahrzeug vornehmen könntest, wirst du das sicher tun müssen. Und ich denke auch, dass dies die praktikabelste Lösung wäre.

  • Er könnte ihn doch auch bei Selbstabholung online gekauft haben...? Oder ist die Lieferart ausschlaggebend?

    Auch wenn es hier nicht der Fall ist, generell hat man bei Onlinebestellungen die man im Laden abholt die selben Rechte wie wenn man es liefern lässt. Also auch 2 Wochen Rücktrittsrecht.

  • Auch wenn es hier nicht der Fall ist, generell hat man bei Onlinebestellungen die man im Laden abholt die selben Rechte wie wenn man es liefern lässt. Also auch 2 Wochen Rücktrittsrecht.

    Von was für einem Rücktrittsrecht sprichst du? Vom Kaufvertrag? Dann ein klares Nein! Du hast bei so einer Art von Kaufvertrag kein Rücktrittsrecht.

    Das hab ich ganz klar beim Autoverkäufer gelernt.

  • Neuer Stand.

    Ich habe bei Facebook an die Firma geschrieben und mich über den Service beschwert und geschrieben dass ich dort sicher nicht mehr einkaufen werde.
    Heute morgen um halb 8 hat man mir gleich geschrieben dass man sich intern bespricht. Eine Stunde später kommt ein Anruf und man würde gerne die Platte liefern. Nächste Woche kommen sie vorbei. :)

    Insgesamt immer noch ein Ärgernis, aber sowas kann passieren, das finde ich nicht so schlimm. Bin einfach froh, dass man mir jetzt entgegen kommt, immerhin habe ich meine Pflicht im Vertrag ja erfüllt.

  • Mal sehen, ob sich wieder bewahrheitet, dass wir hier Experten für fast alles haben:

    Ich habe zu Hause eine Dusche mit einer flachen weißen Duschwanne, Einstieg ca. 20cm über Bodenhöhe. Der Abstand zwischen Boden und Einstieg in die Dusche ist mit einer Blende/Schürze aus Kunststoff verkleidet. Leider ist diese Blende, vermutlich durch das Tageslicht, inzwischen ziemlich vergilbt. Das sieht in Verbindung mit der strahlend weißen Duschwanne doof aus und mindestens meine Frau stört sich daran. Ich habe beim Hersteller (Duscholux) angerufen und mich erkundigt, ob man das Teil nachbestellen kann. Kann man leider nicht, das Modell ist nicht mehr lieferbar. Auf meine Nachfrage, ob es etwas Kompatibles gibt oder ob man sowas anfertigen lassen kann, erhielt ich die kryptische Antwort: "Leider können wir Ihnen hier bezüglich einer Alternative von Fremdherstellern weiterhelfen. Hier müssten Sie direkt anfragen."

    Ich gehe davon aus, dass sie sagen wollten, sie könnten mir nicht weiterhelfen, denn sonst hätten sie es ja getan. Aber sie deuten auch an, dass es Fremdhersteller gibt, bei denen man anfragen kann. Nur wo finde ich so jemanden? :paelzer:

  • Vielleicht mal hier probieren -> https://www.ersatzteilfachmann.de/

    Gruß isten

    SB50 Champion Anderson Barrett Brenner Brewer Bush Caldwell Colquitt Daniels T.Davis V.Davis Doss Ferentz Fowler Garcia Green C.Harris R.Harris Hillman Jackson Keo Kilgo Latimer Manning Marshall Mathis McCray McManus Miller Myers Nelson Nixon Norwood Osweiler Paradis Polumbus Ray Roby Sanders Schofield Siemian Smith Stewart Talib Thomas Thompson Trevathan Vasquez Walker Ward Ware Webster S.Williams Wolfe Anunike Bolden Bruton Clady Heuerman Sambrailo K.Williams

  • Mal sehen, ob sich wieder bewahrheitet, dass wir hier Experten für fast alles haben:

    Ich habe zu Hause eine Dusche mit einer flachen weißen Duschwanne, Einstieg ca. 20cm über Bodenhöhe. Der Abstand zwischen Boden und Einstieg in die Dusche ist mit einer Blende/Schürze aus Kunststoff verkleidet. Leider ist diese Blende, vermutlich durch das Tageslicht, inzwischen ziemlich vergilbt. Das sieht in Verbindung mit der strahlend weißen Duschwanne doof aus und mindestens meine Frau stört sich daran. Ich habe beim Hersteller (Duscholux) angerufen und mich erkundigt, ob man das Teil nachbestellen kann. Kann man leider nicht, das Modell ist nicht mehr lieferbar. Auf meine Nachfrage, ob es etwas Kompatibles gibt oder ob man sowas anfertigen lassen kann, erhielt ich die kryptische Antwort: "Leider können wir Ihnen hier bezüglich einer Alternative von Fremdherstellern weiterhelfen. Hier müssten Sie direkt anfragen."

    Ich gehe davon aus, dass sie sagen wollten, sie könnten mir nicht weiterhelfen, denn sonst hätten sie es ja getan. Aber sie deuten auch an, dass es Fremdhersteller gibt, bei denen man anfragen kann. Nur wo finde ich so jemanden? :paelzer:

    Ich kann dir leider keinen direkten Tipp geben wo du solche Teile bekommst, aber ich kann dir von meinem selbst erlebten Erlebnis ähnlicher Art berichten und eine Empfehlung geben....

    Bei unserer Dusche befinden sich an den Türen schmale Gummistreifen um den Abstand zwischen Tür und Wanne abzudichten. Also ähnliche Stelle wie bei dir, aber anderes Prinzip. Diese Gummis haben sich nach ca. 10 Jahren gelöst (normaler Verschleiß), aber was dann passiert ist, war nicht mehr normal. Um eine ganz lange Geschichte kurz zu machen. Die Original-Gummis waren auch nicht mehr verfügbar und der beauftragte Handwerker musste viermal kommen und immer wieder nachbessern, bis die Dusche endlich nicht mehr undicht war und wir eine Wasserlache vor der Tür hatten. Und das Endergebnis ist, dass wir Duschtüren haben, die sich nur noch mit leichtem Anheben der Türen vernünftig schließen lassen. Das ist immer sehr lustig wenn wir Gäste haben und ihnen die Funktionsweise unserer Dusche erklären müssen.

    Was ich dir nur empfehlen kann, lebe lieber mit einem eventuell unschönen kosmetischen Anblick (der aber funktioniert), wie mit dem nicht Enden wollenden Ärger mit einem Handwerker, da die „neuen Teile“ nicht passgerecht sind.

    Go Pack Go!

  • Neuer Stand.

    Ich habe bei Facebook an die Firma geschrieben und mich über den Service beschwert und geschrieben dass ich dort sicher nicht mehr einkaufen werde.
    Heute morgen um halb 8 hat man mir gleich geschrieben dass man sich intern bespricht. Eine Stunde später kommt ein Anruf und man würde gerne die Platte liefern. Nächste Woche kommen sie vorbei. :)

    Insgesamt immer noch ein Ärgernis, aber sowas kann passieren, das finde ich nicht so schlimm. Bin einfach froh, dass man mir jetzt entgegen kommt, immerhin habe ich meine Pflicht im Vertrag ja erfüllt.


    Hab die Thematik erst jetzt gelesen. Verstehe nicht, warum die überhaupt versucht haben sich da rauszuwenden. Ist doch eindeutig geregelt in § 439 BGB - Nacherfüllung, deine Fahrtkosten müssen sie dir ersetzen. Wie man die berechnet, wäre natürlich diskutabel. Kilometerpauschale vielleicht?


    (1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

    (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

  • Mal sehen, ob sich wieder bewahrheitet, dass wir hier Experten für fast alles haben:

    Ich habe zu Hause eine Dusche mit einer flachen weißen Duschwanne, Einstieg ca. 20cm über Bodenhöhe. Der Abstand zwischen Boden und Einstieg in die Dusche ist mit einer Blende/Schürze aus Kunststoff verkleidet. Leider ist diese Blende, vermutlich durch das Tageslicht, inzwischen ziemlich vergilbt. Das sieht in Verbindung mit der strahlend weißen Duschwanne doof aus und mindestens meine Frau stört sich daran. Ich habe beim Hersteller (Duscholux) angerufen und mich erkundigt, ob man das Teil nachbestellen kann. Kann man leider nicht, das Modell ist nicht mehr lieferbar. Auf meine Nachfrage, ob es etwas Kompatibles gibt oder ob man sowas anfertigen lassen kann, erhielt ich die kryptische Antwort: "Leider können wir Ihnen hier bezüglich einer Alternative von Fremdherstellern weiterhelfen. Hier müssten Sie direkt anfragen."

    Ich gehe davon aus, dass sie sagen wollten, sie könnten mir nicht weiterhelfen, denn sonst hätten sie es ja getan. Aber sie deuten auch an, dass es Fremdhersteller gibt, bei denen man anfragen kann. Nur wo finde ich so jemanden? :paelzer:

    Wie wäre es denn, wenn du die Blende abnimmst und mit einer Folie überklebst und anschließend wieder dran machst? Das wäre vermutlich leichter, als sich eine neue Blende selber zu bauen.

  • (2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

    Bezieht sich das nicht nur auf die Beschaffung der Ware(hier die Tischplatte), also der Aufwand um diese wieder an den Ort zu bekommen wo das Geschäft abgewickelt wurde, also dem Lager in dem Arrow es dann abholen musste.

  • Wie wäre es denn, wenn du die Blende abnimmst und mit einer Folie überklebst und anschließend wieder dran machst? Das wäre vermutlich leichter, als sich eine neue Blende selber zu bauen.

    Beschichtung geht auch mit Kunststoff-Haftprimer und Acryllack.
    Folie bringt aber eine ebene Oberfläche.

  • Bezieht sich das nicht nur auf die Beschaffung der Ware(hier die Tischplatte), also der Aufwand um diese wieder an den Ort zu bekommen wo das Geschäft abgewickelt wurde, also dem Lager in dem Arrow es dann abholen musste.


    Naja, scheint nicht so eindeutig zu sein. Nach § 269 BGB - Leistungsort, wäre es schon dort wo Arrow es gekauft hat.
    Denke es macht einen Unterschied, ob der Kunde 100km zum Möbelhaus fahren muss, oder ob es um die Ecke ist.


    2.2. Kostenverteilung bei der Nacherfüllung im Kaufvertrag
    Die für die Regulierung des Leistungsverzuges, also für die Nacherfüllung anfallenden Kosten, sind gemäß des § 439 Absatz 2 BGB vom Verkäufer zu tragen. Eine Streitfrage tat sich auf, wenn der Käufer, wie beispielsweise bei Fliesen, die Sache bereits verarbeitet hat. Das Problem war, ob der Verkäufer auch für den Ausbau der fehlerhaften und den Einbau der mangellosen Ware einstehen müsse. Zuerst urteilte der Bundesgerichtshof, der Einbau sei keine Verpflichtung, der Ausbau aber wohl, weil der Verkäufer die Sache schließlich zurückhaben wolle.
    Nach der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie jedoch ist eine Beseitigung des vertragswidrigen Zustands vorgeschrieben. Es ist dem Verkäufer jedoch möglich, Einrede nach § 439 Absatz 3 BGB anzumelden und die Nacherfüllung wegen eines Aufwands, der im Verhältnis zu groß ist, zu verweigern. So findet sich nun gesetzlich geregelt, dass Kosten, die sich aufgrund einer Nacherfüllung durch Aus- oder Einbau generieren, im Fall von Verbraucherverträgen vom Verkäufer zu leisten sind. Dem Verkäufer ist es aber erlaubt, den Anspruch des Käufers auf einen vernünftigen Betrag zu beschränken, sollte er finanziell außergewöhnlich belastet werden. Kritik an der Beurteilung des Gerichtshofs wurde laut, die Argumentation sei zu oberflächlich und pauschal.
    2.3. Ort der Nacherfüllung
    Nach einer Entscheidung des VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes wird der Erfüllungsort individuell nach den Umständen bestimmt. Eine entsprechende Reglung in § 269 Absatz 1 BGB fehlt. Die Entscheidung beruht auch auf dem Artikel 3 Absatz 3 der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Hier ist festgehalten, dass eine Nacherfüllung dem Verbraucher keine 'erheblichen' Unannehmlichkeiten bescheren darf.

  • Denke es macht einen Unterschied, ob der Kunde 100km zum Möbelhaus fahren muss, oder ob es um die Ecke ist.

    Es darf aus meiner Sicht keinen Unterschied machen wo der Kunde wohnt, das ist nicht Problem des Verkäufers. Wenn er zum Erstkauf weit gefahren ist ist das sein Problem, Vertragsort ist das Möbelhaus.

  • Es darf aus meiner Sicht keinen Unterschied machen wo der Kunde wohnt, das ist nicht Problem des Verkäufers. Wenn er zum Erstkauf weit gefahren ist ist das sein Problem, Vertragsort ist das Möbelhaus.

    Sehe ich vom Prinzip her genauso, allerdings hätte ich auch gerne die Verkäufermöglichkeit der Nachbesserung gestrichen. Wenn der Verkäufer Schrott verkauft, kann man das auch nicht zum Problem des Kunden machen.

  • ...ob jemand Erfahrungen mit Fahrradträgern für's Auto hat für die man keine Anhängerkupplung benötigt.

    Etwa mit sowas:
    https://fahrradtraeger-vergleich.com/test/thule-backpac-973/

    Ich suche etwas womit ich 4 Fahrräder transportieren kann.

    Für Tipps, worauf mach achten sollte (z.B. ob das mit einer elektrischen Heckklappe funktioniert) wäre ich dankbar.

    Wäre auch wichtig zu wissen, für was für ein Fahrzeug. Ich habe vor eienr Weile gesucht, und dann feststellen müssen, das es für den Insignia Sports Tourer so etwas gar nicht gibt. Im Zweifelsfall einen Händler für Dein Fabrikat fragen, die sollten es eigentlich wissen, wo man so etwas vielleicht bekommen kann.

    Ein Startpunkt wäre z.B. diese Seite, da sollte sich vielleicht etwas finden.

    When I die and go to hell, hell will be a Brett Favre
    game, announced by the ESPN Sunday night crew,
    for all eternity. Paul Zimmerman

  • Sehe ich vom Prinzip her genauso, allerdings hätte ich auch gerne die Verkäufermöglichkeit der Nachbesserung gestrichen. Wenn der Verkäufer Schrott verkauft, kann man das auch nicht zum Problem des Kunden machen.

    Wobei man als Verkäufer aber in den meisten Fällen auch nur hoffen muss, dass der Produzent keinen Mist macht. Wenn ich ein Brettspiel verkaufe, bei welche ein Teil fehlt, kann ich als Verkäuferin nichts dafür. Ich kann ja schlecht bei der Lieferung reinsehen. Allerdings ist man. Bei mangelhafter Herstellung trotzdem die Stelle, welche den Kundenfrust abbekommt und dann Ersatz organisieren muss. Aber selbst da ist man dann an die Handhabung der Verläge gebunden. Manche sagen dann, dass man dem Kunden (falls da) ein neues Exemplar mitgeben soll, andere schicken dem Kunden das Ersatzteil zu, weitere schicken Ersatzteile nur an den Laden, welcher diese dann an den Kunden weitergeben soll (ggf per Post auf eigene Kosten).
    Da bekommt man dann auch Gemecker, schlechte FB-Einträge,... ab, wenn die Ersatzteillieferung nicht direkt an den Kunden geht, was eben nicht in unserer Macht steht. Wir können da halt kein 60 € Spiel als Ersatz mitgeben wenn wir es vom Verlag nicht ersetzt bekommen.

  • ...ob es Moderatoren gibt, die in diesem Forum offensichtliche Doppelthreads wie aktuell in der NFL-Talk-Kathegorie (QB Roulette & Teams who need a QB 2020) zusammenführen. Ich mag nicht in 2 topics über das gleiche Thema diskutieren, ist unübersichtlich.

  • Wobei man als Verkäufer aber in den meisten Fällen auch nur hoffen muss, dass der Produzent keinen Mist macht. Wenn ich ein Brettspiel verkaufe, bei welche ein Teil fehlt, kann ich als Verkäuferin nichts dafür. Ich kann ja schlecht bei der Lieferung reinsehen. Allerdings ist man. Bei mangelhafter Herstellung trotzdem die Stelle, welche den Kundenfrust abbekommt und dann Ersatz organisieren muss. Aber selbst da ist man dann an die Handhabung der Verläge gebunden. Manche sagen dann, dass man dem Kunden (falls da) ein neues Exemplar mitgeben soll, andere schicken dem Kunden das Ersatzteil zu, weitere schicken Ersatzteile nur an den Laden, welcher diese dann an den Kunden weitergeben soll (ggf per Post auf eigene Kosten).Da bekommt man dann auch Gemecker, schlechte FB-Einträge,... ab, wenn die Ersatzteillieferung nicht direkt an den Kunden geht, was eben nicht in unserer Macht steht. Wir können da halt kein 60 € Spiel als Ersatz mitgeben wenn wir es vom Verlag nicht ersetzt bekommen.

    Aber ich finde man kann auch nicht vom Kunden verlangen, dass er mit dem Spiel wieder zum Laden fährt, ein neues erhält wo wieder etwas fehlt, er noch mal zum Laden fahren muss, wo er er erneut ein fehlerhaftes Teil erhält und erst danach erneut zum Laden fahren kann um es zurückzubringen und sein Geld wieder zu bekommen.

    Entweder man macht es gesetzlich so wie jetzt (Wie ist die Zumutbarkeit der Parteien es auch abseits des Vertragsortes zu korrigieren, dafür muss der Kunde dem Verkäufer mehrere Nachbesserungsversuche einräumen). Oder man macht dafür kein extra Gesetz. Vertragsort ist Vertragsort. Passt das Produkt nicht, ist der Vertrag nicht erfüllt. Geld sofort zurück und man muss sich nicht noch 2 weitere Male zum Vertragsort begeben. Aber nur eines von jeweils Beidem wäre aus meiner Sicht halt nicht okay.

    Das der Verkäufer einzelner Produkte oft auch nur zwischen den Stühlen steht, ist mir bewußt. Und das man gerade als kleiner Laden Probleme hat sich gegen die Macht größerer Unternehmen durchzusetzen, ebenfalls. Aber dass kann man dann auch nicht vom Gesetz her dem Kunden alleine aufbürden.

    Ungeachtet dessen glaube ich das 95% all solcher Fälle, ungeachtet dessen was im Gesetz steht, ohnehin in beiderseitigem Einvernehmen gelöst werden.

  • Aber ich finde man kann auch nicht vom Kunden verlangen, dass er mit dem Spiel wieder zum Laden fährt, ein neues erhält wo wieder etwas fehlt, er noch mal zum Laden fahren muss, wo er er erneut ein fehlerhaftes Teil erhält und erst danach erneut zum Laden fahren kann um es zurückzubringen und sein Geld wieder zu bekommen.
    Entweder man macht es gesetzlich so wie jetzt (Wie ist die Zumutbarkeit der Parteien es auch abseits des Vertragsortes zu korrigieren, dafür muss der Kunde dem Verkäufer mehrere Nachbesserungsversuche einräumen). Oder man macht dafür kein extra Gesetz. Vertragsort ist Vertragsort. Passt das Produkt nicht, ist der Vertrag nicht erfüllt. Geld sofort zurück und man muss sich nicht noch 2 weitere Male zum Vertragsort begeben. Aber nur eines von jeweils Beidem wäre aus meiner Sicht halt nicht okay.

    Das der Verkäufer einzelner Produkte oft auch nur zwischen den Stühlen steht, ist mir bewußt. Und das man gerade als kleiner Laden Probleme hat sich gegen die Macht größerer Unternehmen durchzusetzen, ebenfalls. Aber dass kann man dann auch nicht vom Gesetz her dem Kunden alleine aufbürden.

    Ungeachtet dessen glaube ich das 95% all solcher Fälle, ungeachtet dessen was im Gesetz steht, ohnehin in beiderseitigem Einvernehmen gelöst werden.

    Zwei fehlerhafte Produkte in Folge sind allerdings auch schon schwerst selten, das habe ich persönlich noch nie erlebt. Selbst eins ist schon sehr selten. Individuelle Möbelsachen (oder ähnliches) kann ich natürlich nicht beurteilen, nur "meine" Branche. Im Bereich Spiele/Tabletop/... kaufen die meisten ihre Produkte auch gezielt und sind bereit auf Ersatz zu warten.
    Da ist es bei uns auch nicht so, dass man da extra herfahren muss (bei Dingen, bei welchen ein Ersatzteil-Support existiert). Da wird angerufen oder ne Mail geschrieben, wir leiten es dann an den jeweiligen Verlag weiter und geben Bescheid wenn das Ersatzteil da ist (oder schicken es halt je nach Entfernung). Etwas anders ist es dann nur bei Dingen, bei denen kein Ersatz möglich ist (bspw. weil das Produkt nicht mehr vom Verlag vertrieben wird). Dann gibts halt Geld zurück.

    Leider wird sowas aber auch manchmal ausgenutzt. Es kam da schon vor, dass einzelne Leute täglich versuchten Bücher umzutauschen.
    Tag 1: Kunde kauft Comic Band 3.
    Tag 2: Kunde gibt den Comic zurück, "Hatte ich schon", ich wollte Band 4. Wird ausgetauscht.
    Tag 3: Kunde will den Comic zurückgeben. "Den 4. hatte ich auch schon, haha. Bin etwas schusselig. Kann ich den 5. haben?"

    Oder halt Leute die ein Buch kaufen und dann 1-2 Tage später mit deutlichen Knick- und Lesespuren zurückgeben wollen. Entweder weil sie es zwischenzeitlich gelesen haben (Comics/Manga/... gehen halt schnell) oder weil sie ein vielleicht etwas schlechteres Exemplar der Sammlung austauschen wollten...

  • äähhmmm räusper.....

    miracoli Spaghetti.... ja ich kauf die ab und zu ein und koche die wenn es schnell gehen muss.......

    Isst die sonst noch jemand ?

    Ich hatte einige Packungen in einer Preisaktion gekauft.
    Normalerweise war da seit über 40 Jahren immer so ein geriebener Käse in einer Tüte drin.
    In allen Packungen die ich gekauft hatte, fehlte dieser.
    Find ich BLÖD. Bei jeder Packung habe ich mich geärgert. Nachwuchs hat auch gemotzt.

    War das ein Charge wo das vergessen wurde oder ist der Käse nun nicht mehr dabei? :paelzer:

    Ok, ist jetzt keine Frage die die Welt bewegt, aber meine Neugierde siegt.

    Wer bekennt sich noch zu Miracoli und ist da Käse bei Euch drin ?

    "a boar bleede hot´s scho imma gem, ober es wärn oiwa mehra..." - Meister Eder, Bayerischer Philosoph