Wir Du oben siehst, sehen das andere Juristen ganz anders. Das werden die Gerichte entscheiden.
Oder gilt man nur als Protestierer,der von der Versammlungsfreiheit gedeckt ist, wenn man zu Fuß unterwegs ist? Cool. Dann wird sich sicher demnächst ein Anwalt von Hochzeitskorsofahrern finden, der vorschlägt hinten noch ein Plakat in die Karren zu kleben, welches auf die Unterdrückung der Kurden, Jesiden etc hinweist und dann ist das eine Protest-Kundgebung und somit von der Straffreiheit gedeckt?
Jura hat noch nie schwarz-weiß funktioniert.
Zugegebenermaßen erwarte ich in Berlin tatsächlich aber gar nix.
Der aktuelle Strafbestand scheint übrigens Nötigung zu sein.
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