Da wäre ich nicht so sicher. Bei mehreren Bekannten in Hessen und Bayern sind schon die neuen Messbescheide angekommen. Und bei allen läuft es auf deutlich steigende Steuern hinaus, vom doppelten bis zum sechsfachen.
Das die Messbescheide alle höher ausfallen war klar, es ging ja letztlich darum das die Regeln zur Ermittlung der Messbeträge veraltet waren. Über die Höhe der Grundsteuer entscheiden dann letztlich die Gemeinden über ihre Hebesätze, also wie die Messbeträge weiterverarbeitet werden und in die letztlich zu zahlende Grundsteuer umgerechnet werden. Da wird es vorab hinter verschlossenen Türen einige Rechnereien geben um Auswirkungen auf extreme Einzelfälle zu haben die man dann in den öffentlichen Ratssitzungen diskutieren und begründen muss. Hier sind die Gemeinden angehalten (aber nicht verpflichtet) das Gesamtvolumen der Einnahmen aus der Grundsteuer nicht überbordend steigen zu lassen. Ob und wie das gelingt ist letztlich die spannende Frage. Problem ist das der Messbescheid der Grundlagenbescheid gegen den man Einspruch erheben muss und nicht erst gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinden, der erst Ende 2024 oder Anfang 2025 ergeht. Da das Verfahren und die Regelungen um die Grundsteuererklärung für alle neu sind ist eine evtl. höhere Fehlerquote nicht ausgeschlossen, daher wird vielfach geraten pauschal Einspruch einzulegen um den Bescheid offen zu halten. Hintergrund dürfte auch sein das die Grundsteuer nicht zu den täglichen Arbeiten in Steuerbüros gehört. Bei Immobiliengeschäften kamen die Messbescheide ja bisher auf der alten Datenbasis automatisch und es musste keine extra Erklärung dazu abgegeben werden. Die Steuerberater wollen sich durch die Einsprüche vor allem erstmal selbst absichern um nicht unnötig Haftungsfälle entstehen zu lassen.